Norm
Geo §123Rechtssatz
Dem Umstand, daß das Erstgericht den Zustellungsantrag des Verpflichteten im Titelverfahren rechtskräftig abgewiesen hat, kommt keine Bedeutung zu, weil es sich hiebei bloß um eine verfahrensleitende Entscheidung im Titelverfahren handelt, welche keine Bindungswirkung für die über den Exekutionsantrag entscheidenden Instanzen zu begründen vermag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0036423Dokumentnummer
JJR_19830525_OGH0002_0030OB00143_8200000_001