RS OGH 1995/10/12 6Ob602/95, 3Ob131/95, 10Ob66/05m, 2Ob188/05v (2Ob206/05s), 2Ob173/08t

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Veröffentlicht am 12.10.1995
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Norm

ZPO §84 I
ZPO §85

Rechtssatz

Das Gericht hat sämtliche zu verbessernden Mängel anzuführen. Wenn beim ersten Verbesserungsverfahren ein Mangel übersehen wird, ist ein weiterer Verbesserungsauftrag zu erteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074271

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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