RS OGH 1995/7/27 1Ob589/95, 7Ob90/05v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.07.1995
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Norm

ZPO §84 I
ZPO §85
ZPO §434 Abs1

Rechtssatz

Ein förmliches Verbesserungsverfahren zur Behebung des Mangels einer Anwaltsunterschrift in Prozessen mit Anwaltspflicht hat auch bei einer zu Gericht aufgenommenen Protokollarklage stattzufinden. Dem Kläger muß Gelegenheit geboten werden, während angemessener Frist zu überdenken, ob er dem Verbesserungsauftrag nachkommen will oder nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080098

Dokumentnummer

JJR_19950727_OGH0002_0010OB00589_9500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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