Norm: HGB §105HGB §131ZPO §14 BaZPO §560 AZPO §562 A
Rechtssatz: Im Rechtsstreit wegen Aufkündigung einer OHG bzw Übernahme des Unternehmens durch einen Gesellschaft bilden alle Gesellschafter eine notwendige Streitgenossenschaft im Sinne des § 14 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 287/59 Entscheidungstext OGH 14.10.1959 1 Ob 287/59 Veröff: EvBl 1960/10 S 22 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die auf § 19 Abs. 2 Z. 3 und 4 MietG. gestützte Kündigung für rechtswirksam erklärt. Die Bestimmung des § 560 Z. 2 lit. d ZPO. in der Fassung des Bundesgesetzes vom 2. Dezember 1957, BGBl. Nr. 257, wonach Mietverträge über Wohnungen zum letzten Tag eines Monates derart aufzukundigen seien, daß die Kündigung spätestens einen Monat bzw. drei Monate vor dem Kündigungstermin zuzustellen sei, gelte lediglich dann, wenn zwischen den Parteien keine andere Kündigungsfrist ... mehr lesen...
Norm: ZPO idF BG 02.12.1957, BGBl 1957/227 §560 B
Rechtssatz: Die Bestimmung des Mietvertrages, wonach eine allfällige Kündigung vierzehn Tage vorher zu erfolgen hat, ist dahin auszulegen, dass nach dem Parteiwillen eine vierzehntägige Kündigungsfrist zu jedem beliebigen Termin vereinbart werden sollte. Die Anwendung des § 560 Z 2 lit d ZPO ist damit ausgeschlossen. Entscheidungstexte 6 Ob 14... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die auf § 19 Abs. 2 Z. 3 und 4 MietG. gestützte Kündigung für rechtswirksam erklärt. Die Bestimmung des § 560 Z. 2 lit. d ZPO. in der Fassung des Bundesgesetzes vom 2. Dezember 1957, BGBl. Nr. 257, wonach Mietverträge über Wohnungen zum letzten Tag eines Monates derart aufzukundigen seien, daß die Kündigung spätestens einen Monat bzw. drei Monate vor dem Kündigungstermin zuzustellen sei, gelte lediglich dann, wenn zwischen den Parteien keine andere Kündigungsfrist ... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 Z1 BZPO §560 Z2e B
Rechtssatz: Kündigung eines Geschäftslokales "für den Novembertermin" nicht gesetzentsprechend. Entscheidungstexte 2 Ob 568/58 Entscheidungstext OGH 25.02.1959 2 Ob 568/58 Veröff: EvBl 1959/145 S 245 = ImmZ 1959,155 = HBZ 1959 H10,3 6 Ob 198/60 Entscheidungstext OGH 03.08.1960 6 Ob 198/60 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 Z1 BZPO §560 Z2e B
Rechtssatz: Kündigung eines Geschäftslokales "für den Novembertermin" nicht gesetzentsprechend. Entscheidungstexte 2 Ob 568/58 Entscheidungstext OGH 25.02.1959 2 Ob 568/58 Veröff: EvBl 1959/145 S 245 = ImmZ 1959,155 = HBZ 1959 H10,3 6 Ob 198/60 Entscheidungstext OGH 03.08.1960 6 Ob 198/60 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 Z1 BZPO §560 Z2e B
Rechtssatz: Kündigung eines Geschäftslokales "für den Novembertermin" nicht gesetzentsprechend. Entscheidungstexte 2 Ob 568/58 Entscheidungstext OGH 25.02.1959 2 Ob 568/58 Veröff: EvBl 1959/145 S 245 = ImmZ 1959,155 = HBZ 1959 H10,3 6 Ob 198/60 Entscheidungstext OGH 03.08.1960 6 Ob 198/60 ... mehr lesen...
Die Miteigentümer der Liegenschaft EZ. 533 KG. St. L. verpachteten mit Vertrag vom 23. September 1932 der Beklagten die auf der Liegenschaft errichtete Großgaragenanlage mit Kesselanlage und Nebenräumlichkeiten. Der Pachtvertrag sagt ausdrücklich, daß alle Maschinen und Fahrnisse, die in einem abgesonderten Verzeichnis aufgezählt sind, und zwar die gesamte Garageneinrichtung und die Maschinen, bestehend aus einer Hebebühne, einem Vorderachs-Heber, einem Kompressor und verschiedenen Pr... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 B
Rechtssatz: Es ist rechtlich unmöglich, zu einem anderen Termin als dem Monatsende zu kündigen, wenn bedacht wird, daß der auf unbestimmte Zeit geschlossene Bestandvertrag sich gemäß § 1114 ABGB, jeweils stillschweigend um eine Zinsperiode verlängert. Entscheidungstexte 1 Ob 434/57 Entscheidungstext OGH 25.09.1957 1 Ob 434/57 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2 VZPO §560 BZPO §562 B
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß eine unrichtige Bezeichnung dann nicht schade, wenn nur das Begehren deutlich erkennbar ist, ist auch auf den Kündigungstermin in der Kündigung anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 7/57 Entscheidungstext OGH 09.01.1957 7 Ob 7/57 6 Ob 320/70 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1ZPO §560 ff A
Rechtssatz: Zur Frage der Zulässigkeit der gerichtlichen Aufkündigung von sogenannten "Nutzungsverträgen" zwischen Baugenossenschaften und ihren Genossenschaften. Entscheidungstexte 2 Ob 510/61 Entscheidungstext OGH 04.09.1956 2 Ob 510/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS... mehr lesen...
Norm: ABGB §1091 CZPO §560 CZPO §565
Rechtssatz: Die Bestimmungen über das Bestandverfahren sind auch bei der Kündigung einer Unternehmenspacht anwendbar (gegenteilig 3 Ob 573/56). Entscheidungstexte 2 Ob 380/56 Entscheidungstext OGH 11.07.1956 2 Ob 380/56 Veröff: JBl 1956,587 1 Ob 555/57 Entscheidungstext OGH 11.04.1958 1 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 DZPO §560 BZPO §562 B
Rechtssatz: Berichtigung eines durch einen Schreibfehler unrichtigen Kündigungstermines. Entscheidungstexte 1 Ob 619/55 Entscheidungstext OGH 12.10.1955 1 Ob 619/55 6 Ob 320/70 Entscheidungstext OGH 08.01.1971 6 Ob 320/70 Beisatz. Fälschlicher Kündigungstermin muß jedoch deutlich erkennbar sei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 CZPO §560 B
Rechtssatz: Auch durch den Übergang von der kürzeren auf einen längeren Zinszahlungstermin (von monatlicher auf vierteljährige Zahlung) wird mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung die Kündigungsfirst nicht geändert. Entscheidungstexte 1 Ob 493/55 Entscheidungstext OGH 24.08.1955 1 Ob 493/55 European ... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 B
Rechtssatz: Erklärt die kündigende Partei in der Kündigung, daß zwar die gesetzliche Vermutung einer einmonatigen Kündigungsfrist besteht, aus Vorsicht aber das Mietverhältnis dreimonatig aufgekündigt werde, so liegt eine dreimonatige Kündigungsfrist vor. Entscheidungstexte 7 Ob 309/55 Entscheidungstext OGH 29.06.1955 7 Ob 309/55 ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1ArbGerG §17ZPO §560 ff A
Rechtssatz: Anwendbarkeit der Sonderbestimmungen über das Verfahren bei Streitigkeiten aus einem Bestandvertrag (§§ 560 ff ZPO) in einem arbeitsgerichtlichen Kündigungsprozeß. Entscheidungstexte 4 Ob 99/54 Entscheidungstext OGH 11.01.1955 4 Ob 99/54 4 Ob 1/56 Entscheidungstext OGH 13.... mehr lesen...
Norm: MG §12 Abs1 AZPO §560 B
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob von der vierteljährlichen auf die monatliche Zahlung vor der Mietengesetznovelle des Jahres 1929 übergegangen wurde, die erst die Bestimmung des § 12 Abs 1 gebracht hat. Die Bestimmungen über die Kündigungszeiten bleiben unverändert, wenn anläßlich des Überganges auf die kürzeren Zinsfristen nicht auch ausdrücklich kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 BZPO §562
Rechtssatz: Wenn in der Kündigung eine unrichtige Kündigungsfrist angegeben wurde (und das Erstgericht diese Kündigung deshalb nicht a limine zurückgewiesen hat), kann dies mangels rechtzeitiger Einwendung des Gegners im weiteren Verfahren vom Amts wegen nicht mehr wahrgenommen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 551/54 Entscheidungstext OGH 10.11.1954 1 Ob 5... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IId2ABGB §1113ZPO §560 B
Rechtssatz: Die Bestanddauer kann auch durch ein dem Zeitpunkt nach ungewisses Ereignis bestimmt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 808/54 Entscheidungstext OGH 03.11.1954 1 Ob 808/54 1 Ob 154/72 Entscheidungstext OGH 05.07.1972 1 Ob 154/72 Veröff: MietSlg 24121/10 = JBl 1973,259 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 AZPO §562 B
Rechtssatz: Wenn der Verpächter (eines landwirtschaftlichen Grundbesitzes) erklärt, den Vertrag sofort aufzulösen, dann liegt eine Auflösungserklärung ähnlich dem § 1118 ABGB vor. In solchen Fällen sind die §§ 560, 562 ZPO unanwendbar. Die Einwendungen hätten daher ohne Anordnung einer mündlichen Verhandlung zurückgewiesen werden sollen. Entscheidungstexte 2 Ob 77... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 EZPO §500 Abs2ZPO §500 Abs3ZPO §560 ff
Rechtssatz: Der Streit über einen im Bestandverfahren gestellten Zwischenfeststellungsantrag ist kein Kündigungsstreit im Sinne der §§ 500 Abs 3, 560 ff ZPO. Das Berufungsgericht muß daher den Wert des Streitgegenstandes festlegen. Entscheidungstexte 2 Ob 501/54 Entscheidungstext OGH 13.10.1954 2 Ob 501/54 Veröff: EvBl 1955/... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1MG §23ZPO §560 A
Rechtssatz: Wirksamkeit einer Aufkündigung durch den Untermieter, der bereits anläßlich des Vertragsabschlusses das unterschriebene Kündigungsformular dem Vermieter übergehen hat, sodaß dieser es bei Gericht einreichen konnte. Entscheidungstexte 2 Ob 270/54 Entscheidungstext OGH 23.06.1954 2 Ob 270/54 ... mehr lesen...
Die Kläger kundigten dem Beklagten die an der Front des Hauses neben der Haustüre befindliche vertikale Wandfläche, an der der Beklagte einen Schaukasten angebracht hat und die ihm gegen Bezahlung eines jährlichen Mietzinses überlassen worden ist, auf. Die Kläger stützen ihre Kündigung darauf, daß es sich um ein mieterschutzfreies Bestandverhältnis handle; für den Fall aber, daß die Bestimmungen des Mieterschutzes anzuwenden seien, wird die Kündigung auf § 19 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 Z.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIeZPO §560
Rechtssatz: Ein Bestandvertrag über eine Wandfläche liegt auch dann vor, wenn der Schaukasten nicht direkt an dieser Fläche angebracht ist, sondern in geringem Abstande davor selbständig aufgestellt ist und dem Hausbesitzer dafür ein Zins gezahlt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 22/54 Entscheidungstext OGH 31.03.1954 1 Ob 22/54 Veröff: JBl 1954,4... mehr lesen...
Maria S. erhob als Verpächterin gegen eine von Hans M. als Pächter gegen sie erhobene außergerichtliche Aufkündigung eines Pachtvertrages über einen photographischen Betrieb Einwendungen. Das Prozeßgericht hob die Kündigung auf. Das Berufungsgericht hob das Urteil des Prozeßgerichtes auf und wies die Einwendungen zurück. Es stellte fest, daß es sich nach der im Berufungsverfahren vorgenommenen Außerstreitstellung um die Pachtung eines Unternehmens der Beklagten Maria S. handle, da... mehr lesen...
Norm: ABGB §1091 CZPO §560 C
Rechtssatz: Keine amtswegige Berücksichtigung (auch keine Nichtigkeit) der Unzulässigkeit einer gerichtlichen Aufkündigung einer Unternehmenspacht. Entscheidungstexte 3 Ob 142/54 Entscheidungstext OGH 03.03.1954 3 Ob 142/54 7 Ob 118/56 Entscheidungstext OGH 14.03.1956 7 Ob 118/56 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1091 CZPO §560 CZPO §565
Rechtssatz: Betrifft ein Bestandvertrag ein gewerbliches Unternehmen, das jedenfalls im prozeßrechtlichen Sinn (§ 560 ZPO) nicht als unbewegliche Sache anzusehen ist, so unterliegt dieser Bestandvertrag überhaupt nicht den Bestimmungen über das Bestandverfahren nach den §§ 560 ff ZPO. Es ist daher auch über Einwendungen gegen die außergerichtliche Aufkündigung eines Pachtvertrages über ein gewerbliches Unter... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AaZPO §560ZPO §572
Rechtssatz: Die Entscheidung, die über eine für einen anderen Termin erfolgte Kündigung ergangen ist, schafft für eine spätere Aufkündigung keine materielle Rechtskraft, da in den beiden Verfahren der Gegenstand der Entscheidung nicht der gleiche ist. Entscheidungstexte 3 Ob 829/53 Entscheidungstext OGH 07.01.1954 3 Ob 829/53 Veröff: MietSlg 4110 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 B
Rechtssatz: Wenn vierteljährlich zum ersten Mai gekündigt wurde, ist hiemit hinreichend der Maitermin bezeichnet. Entscheidungstexte 1 Ob 723/53 Entscheidungstext OGH 29.10.1953 1 Ob 723/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0044859 Dokumentnummer JJR_19531029_OGH... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 E2ZPO §560 ff
Rechtssatz: Wiederaufnahme eines Kündigungsverfahrens. Entscheidungstexte 3 Ob 245/53 Entscheidungstext OGH 01.07.1953 3 Ob 245/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0044515 Dokumentnummer JJR_19530701_OGH0002_0030OB00245_5300000_001 mehr lesen...