Begründung: Die Klägerin vermietete mit Mietvertrag vom 25. 10. 1999 ihre Eigentumswohnung, die sie mit Kaufvertrag vom 9. 10. 1990 erworben hatte, an die Beklagte. Sie kündigte der Beklagten diese Wohnung zum 30. 8. 2000 aus den Kündigungsgründen des § 30 Abs 2 Z 1 und Z 8 MRG gerichtlich auf. Die Beklagte habe trotz Mahnung lediglich einen Teil des Mietzinses bezahlt, weil sie zu Unrecht eine vermeintliche Gegenforderung aufgerechnet habe. Zudem habe die Klägerin nunmehr ein drin... mehr lesen...
Begründung: Am 19. 5. 1999 wurde über das Vermögen des Gottfried P***** der Konkurs eröffnet. Die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen der Johanna P***** und der Entzug der Eigenverwaltung erfolgten mit Beschluss vom 20. 5. 1999. In beiden Verfahren wurde der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Am 22. 8. 2001 kündigte die klagende Partei mit einer gegen die Gemeinschuldner gerichteten Aufkündigung den mit diesen über ein Geschäftslokal geschlossenen Mie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Alleineigentümer zweier Liegenschaften vermietete dort mehrere Ferienzimmer an Urlaubsgäste, unter anderem seit 1967 auch immer wieder an den Beklagten und seine Familie, was im Verlauf der Jahre zu einem freundschaftlichen Verhältnis führte. Als der Beklagte den Wunsch nach einer dauerhaften Urlaubsunterkunft äußerte, schlug ihm der Vermieter vor, die alten Tischlereiräumlichkeiten in seinem Haus zu einer Ferienwohnung zu adaptieren, die der Beklagte dann... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgängerin der klagenden Partei vermietete dem beklagten religiösen (islamischen) Verein am 2. Dezember 1981 auf unbestimmte Zeit mit dem Verwendungszweck "Gebetsraum" die Wohnungen top 1 und 2 im 1. Stock sowie die Kellerräume mit einer Halle eines Hauses in Wien 10. Die beiden Wohnungen werden als solche genutzt, die Kellerräume als Lager- und Gebetsräume. Die Vorinstanzen hoben die nicht auf die Kündigungsgründe des § 30 MRG gestützte Aufkündigung auf (§ ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu insgesamt 7/12 Miteigentümer und der Antragsgegner ist zu insgesamt 5/12 Miteigentümer einer Liegenschaft mit Wohnhaus. Der Antragsgegner ist zugleich auch Mieter der Wohnungen top Nr 7 bis 8, 9 bis 10, 11 bis 12 und 13. Hinsichtlich der Wohnungen top Nr 8, 9, 11 und 13 besteht bis einschließlich August 2000 ein Mietzinsrückstand von S 58.981,27. Der Antragsgegner hat die Wohnungen top Nr 8 und top Nr 13 im "Interhome"-Katalog 2000 sowie übe... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden nur: Kläger) ist Kommanditist einer Kommanditgesellschaft (KG) mit insgesamt drei Gesellschaftern. Der Nachlass des am 4. 12. 1999 verstorbenen Vaters des Beklagten und Gegners der gefährdeten Partei (im Folgenden nur: Beklagter) sowie Großvaters des Klägers ist der zweite Kommanditist. Bislang wurden im Verlassenschaftsverfahren keine Erbserklärungen abgegeben. Der Nachlass wird als Gesellschafter jedoch durch den Kläger ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit die Revisionswerberin nicht von den Feststellungen der Vorinstanzen ausgeht, ist die außerordentliche Revision nicht gesetzmäßig ausgeführt. Im Übrigen ist den Ausführungen entgegenzuhalten, dass der Vermieter im vorliegenden Fall durch die den Vordruck ergänzenden Einfügungen deutlich zu erkennen gegeben und klar formuliert hat, dass er von der im Vordruck enthaltenen gesetzlichen Regelung abweichen wollte. Die ... mehr lesen...
Begründung: Mit gerichtlicher Aufkündigung vom 24. 1. 2000 kündigte der Kläger dem Beklagten das Bestandverhältnis hinsichtlich seines Wohnhauses *****, N***** 3 "fristlos" auf und beantragte, dem Gekündigten aufzutragen, das betreffende Wohnhaus binnen 14 Tagen nach Zustellung des Aufkündigungsbeschlusses geräumt zu übergeben oder gegen die Aufkündigung binnen vier Wochen nach Zustellung des Beschlusses Einwendungen zu erheben. Es bestehe ein qualifizierter Mietzinsrückstand i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist infolge Zuschlags vom 14. Februar 1996 in einem gerichtlichen Versteigerungsverfahren "außerbücherliche" Eigentümerin und Verwalterin der - mittlerweile an einen Dritten verkauften - Liegenschaften EZ 365 der aus dem
Spruch: ersichtlichen Katastralgemeinde mit den Grundstücken (GSt) 1477/2 Sonstige (Weg), 1570 Baufläche (Gebäude), Gewässer (See) Sonstige, EZ 511 derselben Katastralgemeinde mit den GSten 709/1 LN Gewässer (See), 719/7 Bau... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung ist maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen des behaupteten Kündigungsgrundes der Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung an den Kündigungsgegner und nicht, wie die Revisionswerberin offenbar meint, der Zeitpunkt des Endes der Kündigungsfrist. Es ist daher zu prüfen, ob der behauptete Kündigungsgrund zum Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung gegeben war (immolex 1998/101; RZ 1990/82;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Hauses im Wohngebiet der Stadtgemeinde B*****. Die beklagte Partei behauptet, ihr stünden Mietrechte an diesem Haus zu. Sie ließ Anschläge am Haus anbringen, in denen auf ein Mietverhältnis hingewiesen wurde und hindert von der Klägerin beauftragte Personen daran, das Haus zu betreten. Am 8. 11. 1995 erteilte die Klägerin Hong-Soon T***** eine allgemeine und unbeschränkte Vollmacht. Hong-Soon T***** vermietete das Haus ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die gerichtliche Aufkündigung der klagenden Parteien, die der Sache nach auf den Kündigungsgrund gemäß § 30 Abs 2 Z 3 2. Fall MRG gestützt, beim Erstgericht am 11. März 1997 eingebracht und am 13. März 1997 durch die Erlassung des Auftrags nach § 562 Abs 1 ZPO gerichtlich erledigt wurde, enthält einleitend folgenden Wortlaut: Die gerichtliche Aufkündigung der klagenden Parteien, die der Sache nach auf den Kündigungsgrund gemäß Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 3... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kaufte und übernahm am 27. 10. 1994 die Liegenschaft EZ 2***** des Grundbuches 5***** Ober*****. Mit Beschluß vom 6. 4. 1995 - dem Kläger zugestellt am 18. 4. 1995 - bewilligte das Erstgericht diesem die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes in Ansehung dieser Liegenschaft. Der Beklagte hatte am 25. 9. 1980 vom Rechtsvorgänger des Klägers das Untergeschoß einer auf der Liegenschaft befindlichen "alten Halle" sowie ein Wiesengrundstück zum ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger kündigten als Liegenschaftseigentümer der Beklagten den Bestandgegenstand "nordöstlicher Teil des Grundstücks 1966/1 GB W*****, auf dem sich das Wochenendhaus U***** Nr 95 samt eingezäuntem Umgebungsgrund befindet", unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 31. 12. 1996 auf. Dieses Wochenendhäuschen sei nicht untrennbar mit dem Grundstück verbunden, sondern auf Betonfundamenten aufgestellt, und könne daher jederzeit vom Grundstück entfernt w... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer des Hauses Alserstraße 45 in Wien. Der am 14. 10. 1996 verstorbene Dr. Hermann S***** war Mieter der in diesem Haus gelegenen 343 m2 großen, aus 5 Zimmern und Nebenräumen bestehenden Wohnung top Nr 6. Die Kläger kündigten der beklagten Verlassenschaft nach Dr. Hermann S***** die Wohnung am 8. 8. 1997 auf. Als Kündigungsgründe machten sie § 30 Abs 2 Z 5 und 6 MRG geltend. Nach dem Tod des bisherigen Mieters diene das Bestandobjekt nicht d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG setzt das Fehlen einer regelmäßigen Verwendung der Wohnung zu Wohnzwecken und den Mangel eines dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder eintrittsberechtigter Personen voraus (Würth/Zingher, Miet- und Wohnrecht20 § 30 Rz 39; RIS-Justiz RS0070217). Auch wenn der Mieter die Wohnung nicht regelmäßig zu Wohnzwecken verwendet, berechtigt dies den Vermieter dann nicht zur Kündigun... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist infolge Zuschlags vom 14. Februar 1996 in einem gerichtlichen Versteigerungsverfahren „außerbücherliche“ Eigentümerin und Verwalterin der - mittlerweile an einen Dritten verkauften - Liegenschaften EZ 365 einer näher bezeichneten Katastralgemeinde mit den Grundstücken (GSt) 1477/2 Sonstige (Weg), 1570 Baufläche (Gebäude), Gewässer (See) Sonstige, EZ 511 derselben Katastralgemeinde mit den GSten 709/1 LN Gewässer (See), 719/7 Baufläche (Gebäude) ... mehr lesen...
Begründung: Am 9. April 1998 (Einlangen bei Gericht) kündigte die klagende Partei als Vermieterin das Bestandverhältnis mit der Beklagten als Mieterin einer Linzer Wohnung zum 31. Mai 1998. Sie beantragte, der Bekagten aufzutragen, „dieser Aufkündigung bei Exekution rechtzeitig Folge zu leisten oder gegen die Aufkündigung längstens binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses mündlich oder schriftlich ... Einwendungen anzubringen“. Überdies brachte sie vor, der Beklagten ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof vertritt in ständiger Rsp die Auffassung, daß im bürgerlichen Recht nach wie vor der in § 354 ABGB verankerte Grundsatz der freien Verfügbarkeit über das Eigentum gilt, der nur dort nicht zum Tragen kommt, wo entgegenstehende Bestimmungen, wie etwa die Kündigungsbeschränkungen des MRG, eine Ausnahme verfügen. Auch wenn diese Bestimmungen die Eigenbedarfskündigung auf den Fall der unbedingten Notw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger kündigten am 20.5.1997 mit dem Vorbringen, sie hätten von der Beklagten im Haus Innsbruck, K*****straße *****, die im ersten Geschoß liegende Wohnung gemietet, der abgeschlossene Studentenmietvertrag könne unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist des § 560 ZPO von einem Monat aufgekündigt werden, das Bestandverhältnis zum 30.6.1997 gerichtlich auf und stellten einen Übernahmeantrag. Die Kläger kündigten am 20.5.1997 mit dem Vorbringen, s... mehr lesen...
Begründung: Mit der angefochtenen Entscheidung wies das Berufungsgericht das Klagebegehren des Inhalts, die zweitbeklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei die im Haus W*****, gelegene Hoffläche binnen 14 Tagen geräumt von ihren Fahrnissen zu übergeben, ab. Es sprach dabei unter anderem aus, das der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000,-- nicht übersteige und die Revision jedenfalls unzulässig sei (§ 502 Abs 2 ZPO). Mit der angefochtenen Entscheidung wies das Ber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte kaufte im Jahre 1976 ihr nunmehriges Wohnhaus K*****. Im Zeitraum "während oder nach Ankauf des genannten Hauses" pachtete sie mündlich von den Klägern, welche je zur Hälfte gundbücherliche Eigentümer des Grundstückes 1972 KG K***** sind, eine Teilfläche in dem im
Spruch: [des Ersturteils] bezeichneten Ausmaß. Als jährlicher Pachtzins wurden S 300,-- vereinbart. Über die Bestanddauer wurden keine besonderen Vereinbarungen getroffen. Die Beklagte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §40ZPO §41ZPO §560ZPO §561ZPO §562
Rechtssatz: Im Bestandverfahren nach den §§ 560ff ZPO steht der kündigenden Partei vor Erhebung von Einwendungen gegen die Aufkündigung nur dann ein Kostenersatzanspruch zu, wenn die Aufkündigung auf einen der
Gründe: der §§ 1117f ABGB gestützt wird. Entscheidungstexte 11 R 140/98d Entscheidungstext LG Linz 16.04.1998 11 R 140/98d ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Aufkündigung begehrte die kündigende Partei als Mieterin, der gekündigten Partei aufzutragen, die im Haus *****, befindlichen Räume im ersten Obergeschoß samt Hofflächen zwecks Abstellung von KFZ unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist binnen 14 Tagen nach dem 31.12.1998 geräumt zu übernehmen oder längstens binnen vier Wochen nach Zustellung des Beschlusses gegen die Aufkündigung Einwendungen zu erheben. Weiters verzeichnete die kündi... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei vermietete der klagenden Partei die ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel vor dem 31.Dezember 1967 errichtete "ehemalige Polohalle" zunächst bis 28.Februar 1997. Außer Streit gestellt ist, daß das Mietverhältnis dann einvernehmlich bis 30.Juni 1999 verlängert wurde. Die Vorinstanzen hoben die Aufkündigung der Mieterin als rechtsunwirksam auf, weil kein unbefristetes Mietverhältnis vorliege. Rechtliche Beurteilung Die zufolge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IId1ZPO §560 ALPG §1MRG §1
Rechtssatz: Wird die Benützung einer Sache gegen Entgelt, jedoch gegen jederzeitigen Widerruf vereinbart, liegt ein Innominatvertrag vor. Ein solcher Vertrag ist außerhalb des mietrechtlichen Kündigungsschutzes oder des Schutzes des LPG wirksam; unterläge er allerdings als Mietvertrag dem MRG oder als Pachtvertrag dem LPG, müßte er zur Vermeidung von Umgehungen wie ein Bestandvertrag behandelt werden.... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte dem Beklagten in einem am 13.9.1995 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz die in einem bestimmten Haus, gemietete Garage Nr.1 "für den letzten Tag des Monats Dezember" gerichtlich auf und beantragte, ihm aufzutragen, den Bestandgegenstand samt Zubehör binnen 14 Tagen nach Ablauf der "oben" angeführten Bestandzeit bei Exekution geräumt zu übergeben oder gegen die Aufkündigung Einwendungen zu erheben. Zur
Begründung: dieses Begehrens brachte s... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, daß eine Aufkündigung, wie sich aus § 1116 ABGB und § 560 ZPO ergibt, immer das Vorhandensein eines Bestandvertrages voraussetzt, dessen Beendigung nach Ablauf der Kündigungsfrist durch die Aufkündigung bewirkt werden soll. Fehlt die widerspruchslose Behauptung des Bestehens eines Bestandverhältnisses, muß dies (aus materiellen Gründen) zur Aufhebung... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgänger der Beklagten waren in einem 1994 vom Kläger gekauften Haus in Klagenfurt Bestandnehmer eines Geschäftslokales samt Werkstätte im Erdgeschoß sowie einer im 1.Stock (Obergeschoß) gelegenen, vom Innenhof über eine Treppe zugänglichen, derzeit offenbar nicht bewohnten Wohnung. Am oberen Ende des Stiegenaufganges befindet sich eine diesen Aufgang zur Gänze verschließende Holztüre; dahinter ein kleiner Vorraum, von dem aus links gesehen die beiden Wohn... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Wahl eines dem Vertrag oder dem Gesetz nicht entsprechenden Kündigungstermines ist nicht von Amts wegen wahrzunehmen; es obliegt dem Beklagten, eine ausdrückliche Einwendung zu erheben (Würth in Rummel, ABGB**2 § 1116 Rz 18; 6 Ob 47/97y). Der Beklagte hat den im vorliegenden Fall gewählten Kündigungstermin (1. August) im Verfahren erster Instanz nicht beanstandet. Davon abgesehen entsprach dieser Kündigungstermin oh... mehr lesen...