Norm
MG §21 Abs1Rechtssatz
Wirksamkeit einer Aufkündigung durch den Untermieter, der bereits anläßlich des Vertragsabschlusses das unterschriebene Kündigungsformular dem Vermieter übergehen hat, sodaß dieser es bei Gericht einreichen konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0044751Dokumentnummer
JJR_19540623_OGH0002_0020OB00270_5400000_001