RS OGH 1954/3/31 1Ob22/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1954
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Norm

ABGB §1090 IIe
ZPO §560

Rechtssatz

Ein Bestandvertrag über eine Wandfläche liegt auch dann vor, wenn der Schaukasten nicht direkt an dieser Fläche angebracht ist, sondern in geringem Abstande davor selbständig aufgestellt ist und dem Hausbesitzer dafür ein Zins gezahlt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024696

Dokumentnummer

JJR_19540331_OGH0002_0010OB00022_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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