RS OGH 1954/11/24 1Ob881/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1954
beobachten
merken

Norm

MG §12 Abs1 A
ZPO §560 B

Rechtssatz

Es kommt nicht darauf an, ob von der vierteljährlichen auf die monatliche Zahlung vor der Mietengesetznovelle des Jahres 1929 übergegangen wurde, die erst die Bestimmung des § 12 Abs 1 gebracht hat. Die Bestimmungen über die Kündigungszeiten bleiben unverändert, wenn anläßlich des Überganges auf die kürzeren Zinsfristen nicht auch ausdrücklich kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 881/54
    Entscheidungstext OGH 24.11.1954 1 Ob 881/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0044857

Dokumentnummer

JJR_19541124_OGH0002_0010OB00881_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten