Norm: ABGB §1299 A3ABGB §1299 BZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Bei der Prüfung des Verschuldens im Sinne des § 530 Abs 2 ZPO ist die von einem durchschnittlichen Fachmann des betreffenden Fachgebietes zu vertretende Sorgfalt (hier: Ärztin) als Maßstab heranzuziehen. Entscheidungstexte 2 Ob 537/95 Entscheidungstext OGH 24.05.1995 2 Ob 537/95 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Wiederaufnahmskläger ist dafür behauptungs- und beweispflichtig, daß ihn kein Verschulden am verspäteten Auffinden des neuen Beweismittels trifft (vgl MGA ZPO14 § 530/99, zuletzt 9 Ob A 236/91, 1 Ob 512/92 und 3 Ob 15/92). Die Behauptungen der Wiederaufnahmskläger beschränken sich darauf, daß sie kein Verschulden treffe, weil das Telefax vom 3.3.1989 nicht dort, wo es hingehörte, aufgefunden wurde, sondern an einem B... mehr lesen...
Begründung: Im (Haupt)Verfahren AZ C 605/91s des Erstgerichtes wurde mit Urteil vom 16.Dezember 1991 das Begehren des Klägers gegenüber der Beklagten auf Zahlung (eines Benützungsentgelts) von 15.992,22 S sA, auf Herausgabe verschiedener Möbel, in eventu auf Zahlung von 55.992,22 S, abgewiesen, weil keine Feststellungen darüber getroffen werden konnten, von wem die Möbel tatsächlich bezahlt wurden. Das Kreisgericht Ried im Innkreis als Berufungsgericht änderte mit seinem Urteil ... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen im Jahre 1975 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2.5.1983, GZ 28 Cg 53/80-87, aus beiderseitigem gleichteiligen Verschulden geschieden. Die von beiden Teilen dagegen erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos. Mit der am 6.4.1991 beim Erstgericht eingebrachten Wiederaufnahmsklage begehrte die Klägerin die Aufhebung der im Scheidungsverfahren ergangenen Urteile des Landesgerichtes Klagenfurt, des Oberlandesgeri... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin des Hauses in Wien 7., N*****gasse *****. Der beklagte Verein ist Mieter der dort befindlichen Räumlichkeiten top. II im Hochparterre (an anderer Stelle auch: Erdgeschoß oder Halbstock) im Ausmaß von rund 95 m2 und top. IV/4 a im 2. Stock im Ausmaß von rund 200 m2. Diese Räumlichkeiten sind baubehördlich als Geschäftsräumlichkeiten gewidmet. Der beklagte Verein betrieb in diesen Objekten ein Bethaus, eine Koranschule sowie eine Kantin... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 16. Februar 1989 überreichten Wiederaufnahmsklage die Beseitigung des im erstgerichtlichen Verfahren 7 C 1160/88z (des Beklagten gegen ihn wegen Räumung eines Einfamilienhauses und Zahlung von Mietzins in Höhe von S 49.000,-- sA) über das Zahlungsbegehren ergangenen Teilurteils vom 15. September 1988. Er habe anlässlich einer Akteneinsicht beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern Wien am 13. Februar 1989 (näher dargestellte) Tatsache... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsbeklagte (Klägerin im Hauptprozeß) war bei der Wiederaufnahmsklägerin (Beklagte im Hauptprozeß) über 37 Jahre als Angestellte beschäftigt. Seit November 1974 war sie selbständig vertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Mitgeschäftsführer war C***** H*****. Die Wiederaufnahmsbeklagte wurde am 8. November 1989 entlassen. Sie begehrte mit der Behauptung, zu Unrecht entlassen worden zu sein, im Verfahren 31 Cga 85/90 des Landesgerichtes Klagenfurt als Arbe... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z2 F2ZPO §530 Abs1 Z7 G3ZPO §530 Abs2 HZPO §534 Abs2 Z3ZPO §534 Abs2 Z4
Rechtssatz: Die strafbare Handlung kann, unabhängig von einer Verurteilung, binnen vier Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem die Partei sichere Kenntnis von der Straftat (ihrer Beweisbarkeit) erlangt, unter dem Wiederaufnahmsgrund des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO geltend gemacht werden. Der Fristenlauf nach § 534 ZPO Abs 2 Z 4 ZPO beginnt erst, wenn die Partei so weit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren Cr 623/79 (später 2 Cr 167/81) des Arbeitsgerichtes Innsbruck, verbunden mit Cr 622/79 (Peter P*** gegen die beklagte Partei wegen 18.000 S sA) und Cr 624/79 (Reinhard N*** gegen die beklagte Partei wegen 168.009 S sA) dieses Gerichtes, begehrte die Klägerin von der beklagten Partei einen Betrag von 367.975 S brutto sA. Die Klägerin sei gemeinsam mit ihrem - nunmehr geschiedenen - Ehegatten Reinhard N*** und ihrem Sohn Peter P***, die ebenfalls be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind miteinander verheiratet, leben aber getrennt. Mit gerichtlichem Vergleich vom 23.9.1983 verpflichtete sich der Mann zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 3.000 an die Frau. Im Verfahren 1 C 264/89i des Erstgerichtes begehrte die Frau die Erhöhung des Unterhaltes auf S 4.000 monatlich. Mit Urteil vom 5.7.1989, 1 C 264/89i-9, erhöhte das Erstgericht den monatlichen Unterhaltsbetrag auf S 3.800 und wies das Mehrbegehren von weiteren S... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2ZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 530 Abs 2 ZPO. Entscheidungstexte 2 Ob 1024/89 Entscheidungstext OGH 12.04.1989 2 Ob 1024/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0044600 Dokumentnummer JJR_19890412_OGH0002_0020OB0102... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof findet gleich dem Berufungsgericht keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 530 Abs. 2 ZPO. Anmerkung E17265 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:0020OB01024.89.0412.000 Dokumentnummer JJT_19890412_OGH0002_0020OB01024_8900000_000 mehr lesen...
Begründung: Mit Aufkündigung 6 K 29/85 des Erstgerichtes kündigte die erstbeklagte Partei der Klägerin die von ihr in Wien 21., Theodor Körner-Gasse 9, gemietete Liegenschaft im Ausmaß von ca. 488 m2 gemäß § 30 Abs 2 Z 15 MRG zum 31. Dezember 1985 auf. Die Klägerin wendete u.a. ein, die Errichtung eines neuen Baues sei nicht sichergestellt. Dies würde in der Folge dahin ausgeführt, daß die Finanzierung nicht nachgewiesen sei. Zum Beweise dafür beantragte die Klägerin die Beischaff... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Kufstein vom 18.März 1981, Sch 10/81, geschieden. Bei der Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung wurde am 18.März 1981 auch eine Vereinbarung gemäß § 55 a Abs.2 EheG vorgelegt und unterfertigt. Sowohl den Scheidungsbeschluß als auch die Vereinbarung gemäß § 55 a Abs.2 EheG bekämpft der Kläger mit Nichtigkeitsklage. Er macht geltend, daß sich erst nach der Scheidung durch die Einholung eines psychiatrischen Gu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 3 C 263/83 des Bezirksgerichtes Baden kündigte der Beklagte dem Kläger das Geschäftslokal top.Nr. 1 im Haus Erzherzog Rainerring 2 in Baden unter anderem aus dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG (Überlassung des Bestandgegenstandes an einen Dritten gegen unverhältnismäßig hohe Gegenleistung) auf. Der Schluß der Verhandlung in erster Instanz erfolgte in diesem Verfahren am 6.9.1983. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Baden vom 20.1.1984 wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 9.Mai 1973, 39 c Cg 105/72-18, in diesem Umfang bestätigt durch die Urteile des Oberlandesgerichtes Wien vom 16.Jänner 1974, 6 b R 227/73, und des Obersten Gerichtshofes vom 27.Juni 1974, 7 Ob 85, 129/74, wurde das Begehren der klagenden Partei auf Feststellung des Nichtzurechtbestehens der vom beklagten Bundesland in den Rechnungsabschlüssen seit 1968 als Teil einer 80 Mio. S-Forderung gegen die klagende Bank ausgewiesen, von ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §243ZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Tatsachen, die erst durch eine Untersuchung eines Fachmannes (Sachverständigen) erwiesen werden könne, müssen zumindest dann, wenn sie von einem Fachmann als wahrscheinlich bezeichnet wurden, im Prozeß behauptet werden. Gleichzeitig muß der Beweis durch Einholung oder Ergänzung des Sachverständigengutachtens über diesen konkreten Umstand beantragt werden. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §243ZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Soweit der in einem Prozeß beklagten Partei vorzuwerfen ist, daß sie eine ihr mögliche Tatsachenbehauptung nicht aufgestellt und bereitstehende Beweismittel nicht angeboten hat, hat sie gegen ihre prozessuale Pflicht verstoßen und kann ihr zur Nachholung dieses prozessualen Vorbringens die Wiederaufnahme nicht bewilligt werden. Entscheidungstexte 6 Ob... mehr lesen...
Mit der am 8. 1. 1980 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß sein am 19. 7. 1974 abgegebenes Anerkenntnis der Vaterschaft zum beklagten Kind Erwin N, geboren am 29. 11. 1973, rechtsunwirksam und das Kind kein leibliches Kind des Klägers sei. Er habe am 19. 7. 1974 vor dem Jugendamt Zell am See die Vaterschaft anerkannt. Diesem Anerkenntnis sei ein Rechtsstreit beim Bezirksgericht Taxenbach zur Feststellung seiner außerehelichen Vaterschaft vorausg... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 HZPO §536 Z3
Rechtssatz: Wenn der Wiederaufnahmskläger eine Klagsänderung insoferne vornimmt als er sich auf nunmehr andere Beweismittel und Tatsachen stützt, ist er auch hinsichtlich dieser neuen Tatsachen behauptungspflichtig und beweispflichtig, dass es ohne sein Verschulden erst jetzt möglich gewesen ist, dieses neue Vorbringen zu erstatten und die neuen Beweismittel vorzulegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Wiederaufnahmsbeklagte ist seit 1951 als Rechtsnachfolgerin ihres im Jahre 1961 verstorbenen Vaters Josef A Eigentümerin der Liegenschaft EZ 79 KG P mit dem Haus P Nr. 61. Der Wiederaufnahmskläger und sein Sohn Dr. Otto K sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 350 KG P mit dem Wohnhaus P Nr. 60. In der am 27. September 1977 beim Bezirksgericht Deutschlandsberg gegen den nunmehrigen Wiederaufnahmskläger und Dr. Otto K eingebrachten Klage behauptete die nunmehrige Wiede... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Die Vorlage eines Lohnstreifens durch eine Prozeßpartei und die Vorlage einer Lohnauskunft durch den hiezu ersuchten Arbeitgeber muß grundsätzlich als Führung desselben Beweises - wenn auch bei unterschiedlicher Beweisantretung - angesehen werden. Bei Unauffindbarkeit des Lohnstreifen ist die Unterlassung des Antrages auf Einholung einer Lohnauskunft über das Arbeitseinkommen der Ehefrau im Unterhaltsstreit als... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 HZPO §538ZPO §543
Rechtssatz: Ein Verschulden liegt vor, wenn die Partei im Hauptprozess Zeugen zu führen unterlässt, von denen sie voraussetzen musste, dass die zu erweisenden Tatsachen bekannt sind, ebenso, wenn die Partei nichts unternommen hat, um während des Verfahrens den Aufenthalt eines Zeugens zu ermitteln (Fasching IV 518 f). Entscheidungstexte 1 Ob 185/75 En... mehr lesen...