Begründung: Die Vorinstanzen haben bereits im Vorprüfungsverfahren die auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gestützte Wiederaufnahmsklage abgewiesen, weil sich schon aus dem Vorbringen in der Klage das Verschulden des klagenden Masseverwalters an der Verspätung ergebe. Der Masseverwalter hätte bei Vorbereitung der Klage das Datum einer Überweisung von 2,8 Mio S feststellen müssen. Die Vorinstanzen haben bereits im Vorprüfungsverfahren die auf Paragraph 530, Absatz eins, Ziffer 7, ZPO gestützte ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hatte am 13. 12. 1999 gegen die Wiederaufnahmsklägerin eine auf die Bezahlung eines Mietzinsrückstandes und einer Mietkaution gerichtete Mahnklage (zusammen 59.400 S) eingebracht. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien erließ am 29. 12. 1999 den beantragten Zahlungsbefehl. Dieser ist in Rechtskraft erwachsen. Mit ihrer am 24. 4. 2002 beim Erstgericht eingebrachten Wiederaufnahmsklage begehrt die Klägerin die Wiederaufnahme des Verfahrens 48 C 125/00i des Bezir... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Beklagten wurde mit Beschluss 26. 8. 1997 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Mit Zustimmung der Ausgleichsverwalterin und des Beklagten wurde der Kläger, der vom 7. 2. 1994 bis 30. 4. 1998 beim Beklagten beschäftigt war, wobei auf das Beschäftigungsverhältnis der Kollektivvertrag der Gartenbaubetriebe Wien, Niederösterreich und Burgenland anzuwenden war, gemäß § 20c AO zum 31. 10. 1997 gekündigt und ab 1. 11. 1997 ein neues Dienstverhältnis begründe... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 26. 6. 2000 bejahte das Erstgericht im Vorprozess die Rechtfertigung der Entlassung des Klägers wegen Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG und wies sein Klagebegehren über S 211.595,45 brutto sA ab (20 Cga 216/98z). Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers nicht Folge (8 Ra 381/00h). Seine Revision blieb erfolglos (9 ObA 130/01k). Mit Urteil vom 26. 6. 2000 bejahte das Erstgericht im Vorprozess die Rechtfertigung der Entlassung des Klägers w... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages ist keine Sachentscheidung, sodass die besonderen Rechtsmittelmöglichkeiten des § 37 Abs 3 Z 18 MRG nicht eröffnet werden (5 Ob 92/93). Der Revisionsrekurs ist daher im Sinne des § 528 Abs 1 Z 2 ZPO nicht jedenfalls unzulässig. Er erweist sich aber mangels Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage als unzulässig. Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages ist keine Sachen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die I***** AG in ***** (in der Folge I*****) einerseits und die Beklagten andererseits schlossen am 22. 5. 1992 einen Kooperationsvertrag. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wurde eine Schiedsgerichtsklausel aufgenommen. Die I***** wurde von Prof. Dipl.-Ing. Dr. Kurt K***** sowohl bei den Verhandlungen als auch beim Vertragsabschluss vertreten. Die Klägerin leitete gegen die Beklagten ein Schiedsverfahren ein. Vor Einlassung in die Hauptsache wa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Verfahrens 18 Cg 25/97v des Landesgerichtes Innsbruck, bei dem es im Wesentlichen um die Frage ging, ob der Beklagte für die Honoraransprüche des Klägers die persönliche Haftung übernommen habe. Der Steuerberater Mag. Franz M***** habe dem Kläger am 7. 7. 1999 (nach Abschluss des Vorprozesses) auf Befragen erklärt, dass ihm der Beklagte bestätigt habe, dass er persönlich gegenüber dem Kläger die getroffene Kostenvereinbarung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie bereits das Rekursgericht zutreffend dargelegt hat, ist eine Wiederaufnahme wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel (§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO) gemäß § 530 Abs 2 ZPO nur dann zulässig, wenn die Partei ohne ihr Verschulden außerstande war, diese vor Schluss der mündlichen Verhandlung, auf welche die Entscheidung erster Instanz erging, geltend zu machen. § 530 Abs 2 ZPO setzt also voraus, dass eine Partei nicht die ihr nach... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 5. 3. 1998 gab das Erstgericht dem Unterhaltsbegehren der Wiederaufnahmsbeklagten (damals Klägerin) teilweise Folge und verpflichtete den Wiederaufnahmskläger (damals Beklagten), zusätzlich zu seiner bestehenden Unterhaltsverpflichtung in Höhe S 14.000 zuletzt ab 1. 1. 1995 weitere S 7.600 zu bezahlen. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung mit Urteil vom 20. 1. 1999; die außerordentliche Revision des damals Beklagten wurde vom Obersten Ger... mehr lesen...
Begründung: Der Wiederaufnahmskläger (und Kläger im wiederaufzunehmenden Verfahren 16 Cg 16/95z des Erstgerichtes) verkaufte dem Beklagten im September oder Oktober 1992 eine Putenschlachtanlage um 350.000 S und erhielt hierauf eine Anzahlung von 100.000 S. Der Restbetrag sollte vereinbarungsgemäß bei der Abholung der Anlage im Juni oder Juli 1993 beglichen werden. Der Beklagte hat die Anlage jedoch nicht übernommen. Am 10. 9. 1993 leistete er ungeachtet dessen eine weitere Teil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die nunmehrige beklagte Partei erwirkte als Ausstellerin und Remittentin eines vom Sohn des Klägers Leopold S***** akzeptierten und vom Kläger als Bürge für den Akzeptanten unterfertigten Wechsels einen mit 7. Oktober 1997 datierten Wechselzahlungsauftrag über einen Betrag von S 6 Mio sA, der in Rechtskraft erwuchs. Der Blankowechsel war von der beklagten Partei entsprechend einer vom Kläger und seinem Sohn unterfertigten Wechselwidmungserklärung vervollstän... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Klägern die Wiederaufnahme der Verfahren 16 Cga 568/90 und 16 Cga 630/91, jeweils des Erstgerichtes, und hob alle hierin ergangenen Urteile auf. In diesen beiden Vorprozessen hatte der Beklagte (als Kläger) von den Klägern (als Beklagten) Zahlung von insgesamt S 284.308 brutto sA für Abfertigung und Urlaubsentschädigung (16 Cga 568/90) und von insgesamt S 92.176 brutto sA für Sonderzahlungen und Fahrtkostenzuschuss (16 Cga 630/91) begeh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Verstoß gegen die prozessuale Diligenzpflicht kann auch darin bestehen, dass eine Partei nicht die ihr zumutbaren Erhebungen pflegt, um die zur Dartuung ihres Prozessstandpunktes erforderlichen Zeugen auszuforschen (24. 3. 1998, 1 Ob 375/97x = EvBl 1998/149, 671). Die Neuerungszulässigkeit besteht kraft Umkehrschlusses zu § 483a Abs 2 ZPO nicht für das Scheidungsverfahren, sodass die Annahme, alleine eine Beweisrüge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der im Wechselverfahren Beklagte ist behauptungs- und beweispflichtig, daß der Inhaber im Sinne des Art 17 WG beim Erwerb des Wechsels bewußt zum Nachteil des Schuldners gehandelt hat (SZ 54/117; SZ 59/173; WBl 1993, 161; 8 Ob 2337/96a ua). Es ist unschädlich, wenn der beim Erwerb des Erstwechsels gutgläubige Wechselinhaber in der Zeit bis zum Erwerb des Prolongationswechsels von Einwendungen gegen den Vormann erfährt (... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §528 Abs1 AZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Ob der Wiederaufnahmskläger die nach § 530 Abs 2 ZPO in Verbindung mit § 1297 ABGB zumutbare Sorgfalt angewendet hat, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Einer Entscheidung darüber kommt grundsätzlich keine über diesen hinausgehende Bedeutung zu. Entscheidungstexte 2 Ob 357/98h Entscheidungstext OGH 14.01.... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der Beklagten erwarben 1985 durch gerichtliche Versteigerung das Eigentum an einer Liegenschaft in Wels. An dieser bestand ein Fruchtgenußrecht zugunsten der unter Sachwalterschaft stehenden Maria K*****. Im Erdgeschoß dieses Hauses befindet sich ein Geschäftslokal. Dieses wurde vom Sachwalter der Maria K***** am 9. 6. 1987 an Cengiz Ö***** vermietet. Der Mieter war verpflichtet, eine Kaution von 12 Monatsmieten, nämlich S 84.000 am Tage der Vertragserrich... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Nimmt eine Partei die Aussageverweigerung eines Zeugen und das Unterbleiben gerichtlicher Maßnahmen zur allfälligen Erzwingung einer Aussage ohne Verfahrensrüge gemäß § 196 ZPO zur Kenntnis, so ist darin ein Verschulden zu erblicken, das den Erfolg einer auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gestützten Wiederaufnahmeklage in Ansehung dieses Zeugen und der von ihm zu bekundenden Tatsachen ausschließt. Die Verletzung einer pro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten erwarben 1988 bzw 1987 Hausanteilsscheine einer Immobilienbeteiligungsgesellschaft um 206.000 S bzw 412.000 S und finanzierten diese Anlagegeschäfte mit Krediten der klagenden Partei von 225.000 S bzw 450.000 S. In Vorprozessen, die seit dem 1. März 1993 zur gemeinsamen Verhandlung verbunden waren, deren Verbindung jedoch vor der Urteilsfällung wieder aufgehoben wurde, begehrten die nunmehrigen Beklagten als Kläger hilfsweise unter anderem die ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Der Kläger ist Gemeinschuldner im Konkursverfahren 17 S 150/95t des Landesgerichtes Leoben. In diesem Konkursverfahren meldete die beklagte Partei eine Forderung in Höhe von S 34,195.827,41 an, die auf einer Judikatschuld aus dem Verfahren 4 Cg 248/93i des Landesgerichtes Leoben (das von der nun beklagten Partei gegen den nunmehrigen Kläger geführt worden war) beruhte. Die angemeldete Forderung wurde bei der Prüfungstagsatzung vom Masseverwalter und vom Gem... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Favoriten vom 28. 3. 1996, 9 C 2157/94v-33, war der Wiederaufnahmskläger zur Zahlung von S 100.000 sA an die Wiederaufnahmsbeklagte verpflichtet worden. Nach den Urteilsfeststellungen hatte er sich verpflichtet, Rückzahlungen für Darlehen zu übernehmen, die die nunmehrige Beklagte zur Finanzierung von Erwerb und Umbau eines Lokals zu seinen Gunsten aufgenommen hatte. Mit seiner am 11.12.1997 eingelangten Wiederaufnahm... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die prozessuale Diligenzpflicht kann auch darin bestehen, dass eine Partei nicht die ihr zumutbaren Erhebungen pflegt, um die zur Dartuung ihres Prozessstandpunkts erforderlichen Zeugen auszuforschen. Entscheidungstexte 1 Ob 375/97x Entscheidungstext OGH 24.03.1998 1 Ob 375/97x 8 Ob 334/99... mehr lesen...
Begründung: Im Sommer 1994 fand im Hotel der klagenden Partei ein Seminar eines näher bezeichneten Unternehmens statt, an dem als Hotelgäste und Mitarbeiter des Unternehmens der Beklagte und andere Mitarbeiter, darunter Theo H***** und Stefan V*****, teilnahmen. Eines späten Abends wollten einige Mitarbeiter nach einer Feier noch in dem - zu diesem Zeitpunkt mit einer Rollabdeckung aus Plastiklamellen (Plane) zugedeckten - im Freien liegenden Swimmingpool (Pool) baden. Die Plane w... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Verstoß gegen das Neuerungsverbot stellt keinen Revisionsgrund dar (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 6 zu § 482 mwN). Die in der Revision als gegenteilig zitierte Entscheidung EvBl 1968/425 betrifft die Berücksichtigung von Neuerungen durch das Rekursgericht, die Entscheidungen SZ 27/65 und EvBl 1969/344 betreffen Rekurse gegen Aufhebungsbeschlüsse, die unter Verletzung des Neuerungsverbotes gefaßt wurden. Ein Verstoß ge... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §73 Abs1 Z6AußStrG 2005 §73 Abs3ZPO §530 Abs2ZPO §536 Z3
Rechtssatz: Ein Verschulden wegen Unterlassung entsprechender Behauptungen im Vorprozeß oder wegen Unterlassung der Namhaftmachung von Beweismitteln kann immer nur dann angenommen werden, wenn die Bedeutung der Tatsachen oder Beweismittel ohne weiteres erkennbar gewesen wäre. Entscheidungstexte 6 Ob 2159/96k Entsc... mehr lesen...