Norm: ZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Nachlässige Aufbewahrung von Aufzeichnungen außerhalb eines Rechtsstreites begründet kein Verschulden im Sinne des § 530 Abs 2 ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 817/52 Entscheidungstext OGH 21.01.1953 3 Ob 817/52 Veröff: JBl 1953 H17,465 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs4ZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Es ist als Verschulden des Wiederaufnahmsklägers anzusehen, wenn er erst nach Rechtskraft des Kündigungsurteiles bezüglich der Rechtzeitigkeit der Aufkündigung im Sinne des § 19 Abs 4 MG nachforscht (Vgl auch 3 Ob 154/51). Entscheidungstexte 2 Ob 295/52 Entscheidungstext OGH 09.07.1952 2 Ob 295/52 ... mehr lesen...
Mit Urteil des Gewerbegerichtes Wien vom 10. Dezember 1945, 13 a Cr 59/45, wurde der durch einen Abwesenheitskurator vertretene Wiederaufnahmskläger zur Zahlung von 7846.26 S s. A. an den Wiederaufnahmsbeklagten verurteilt. Das Erstgericht wies die auf § 530 Z. 7 ZPO. gestützte Wiederaufnahmsklage gemäß § 543 ZPO. als verspätet zurück. Infolge Rekurses des Klägers hob das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichtes auf und trug diesem eine sachliche Entscheidung auf. Der Oberste ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Zur Frage, ob die im Vorprozeß durch einen Abwesenheitskurator vertretene Partei ohne ihr Verschulden außerstande war, nur ihr, nicht aber dem Kurator bekannte Tatsachen geltend zu machen. Entscheidungstexte 4 Ob 25/52 Entscheidungstext OGH 10.06.1952 4 Ob 25/52 Veröff: SZ 25/158 4 Ob 2352/96b Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Das zufällige Auffinden einer vergessenen Urkunde, die sich immer im Besitz des Wiederaufnahmsklägers befunden hat, kann grundsätzlich nicht als Wiederaufnahmsgrund geltend gemacht werden, weil es, von ganz besonderen Fällen abgesehen, dem Verschulden des Wiederaufnahmsklägers zuschreiben sein wird, daß er von der Urkunde nicht im Vorprozeß Gebrauch gemacht hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 HZPO §538
Rechtssatz: Ob der Wiederaufnahmskläger die neuen Tatsachen oder Beweismittel schon im Vorprozeß hätte geltend machen können, ist vor Anberaumung einer Tagsatzung nicht zu prüfen. Entscheidungstexte 1 Ob 578/51 Entscheidungstext OGH 22.08.1951 1 Ob 578/51 Veröff: EvBl 1951/439 S 544 3 Ob 640/54 Entscheidungs... mehr lesen...
Kläger ist Mitglied des Österreichischen Direktorenverbandes aller Artisten und Bühnenkünstler beschäftigenden und musikdarbietenden Unternehmungen, sein Gesellschafter Josef St. Mitglied des Verbandes österreichischer Theaterdirektoren. Beide Gesellschafter wurden von den Beklagten beim Bühnenschiedsgericht auf Bezahlung von Gagenrückständen geklagt und in ihrer Abwesenheit mit Schiedsspruch vom 13. März 1949 verurteilt. Ein schriftlicher Schiedsvertrag liegt nicht vor, sondern nur e... mehr lesen...
Norm: ZPO §196ZPO §321ZPO §324ZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Hat eine Partei die Entschlagung eines Zeugen zur Kenntnis genommen, ohne die Unterlassung einer Erörterung und Beschlußfassung im Sinne des § 324 ZPO zu rügen, so liegt ein Verschulden vor, das das Wiederaufnahmsbegehren aus dem Grunde, daß der Zeuge nunmehr aussagen wolle, unzulässig macht. Entscheidungstexte 1 Ob 324/50 Ent... mehr lesen...
Dr. Peter H. begehrt als Eigentümer eines Hauses Räumung der von der Beklagten, der Schwester seiner geschiedenen Frau, in diesem Hause ohne jede Rechtsgrundlage innegehabten zwei Ordinationsräume. Zur Erhärtung seines Rechtsstandpunktes hatte sich der Kläger auch auf den Rechtsanwalt Dr. Emmerich S. als Zeugen berufen, welches Beweismittel vom Prozeßgericht auch zugelassen wurde. Bei der darauffolgenden Streitverhandlung erklärte Dr. Emmerich S. nach Vorhalt des § 321 ZPO., er ha... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs2 H
Rechtssatz: Das Sicherinnern oder Erinnertwerden an eine im Prozesse vergessene Tatsache ist kein Inkenntnisgelangen einer neuen Tatsache. Nur unverschuldetes Vergessen schadet dem Wiederaufnahmskläger nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 905/24 Entscheidungstext OGH 28.01.1925 2 Ob 905/24 Veröff: SZ 7/31 European C... mehr lesen...