- 4 Ob 315/70
Entscheidungstext OGH 14.04.1970 4 Ob 315/70
Veröff: ÖBl 1970,126
- 4 Ob 351/72
Entscheidungstext OGH 28.11.1972 4 Ob 351/72
Veröff: ÖBl 1973,142
- 4 Ob 369/74
Entscheidungstext OGH 18.02.1975 4 Ob 369/74
Veröff: ÖBl 1975,88
- 4 Ob 35/75
Entscheidungstext OGH 08.07.1975 4 Ob 35/75
nur: Eine Bestätigung der Entscheidung des Erstgerichtes durch das Rekursgericht liegt dann vor, wenn die beiden Instanzen nach meritorischer Prüfung zum selben Ergebnis gelangten. (T1) Beisatz: Antrag Art 89 B - VG (§ 9 ArbGerG). (T2) Veröff: RZ 1977/37 S 79 = Arb 9372
- 5 Ob 685/76
Entscheidungstext OGH 09.11.1976 5 Ob 685/76
nur T1
- 4 Ob 316/77
Entscheidungstext OGH 08.03.1977 4 Ob 316/77
- 2 Ob 576/82
Entscheidungstext OGH 28.09.1982 2 Ob 576/82
- 3 Ob 8/90
nur T1; nur: Ein durch das Rekursgericht beigefügter Beisatz schadet nicht, wenn nur der Beschwerdeführer durch den Spruch der zweiten Instanz nicht mehr belastet wird als durch den der ersten Instanz. (T3)
- 4 Ob 21/91
Auch; nur T1
- 8 Ob 574/91
Auch; nur T1; Beisatz: Die Verwendung der verfehlten Entscheidungsform durch das Rekursgericht ändert nichts daran. (T4)
- 1 Ob 621/94
Auch; nur T1; nur T3; Beisatz: Im vorliegenden Fall hat das Rekursgericht ungeachtet der von ihm ausgesprochenen Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags die angefochtene Entscheidung auf ihre sachliche Richtigkeit geprüft und die rechtlichen Erwägungen des Erstgerichtes ausdrücklich gebilligt. (T5)
- 8 Ob 70/00b
Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Erste Instanz weist Zahlungsplan mangels Erfüllbarkeit ab, Rekursgericht weist Zahlungsplan aus demselben Grund zurück. (T6)
- 8 Ob 159/00s
Auch; nur T1; Beisatz: Dies gilt auch dann, wenn sich die beiden Instanzen unterschiedlicher Entscheidungsformen (Zurückweisung beziehungsweise Abweisung) bedienten. (T7)
- 7 Ob 138/00w
Vgl auch; nur T1
- 1 Ob 277/02w
Auch; nur T1; Beisatz: Der unterschiedliche Wortlaut des Spruchs allein ändert am bestätigenden Charakter einer Entscheidung zweiter Instanz nichts. (T8)
- 3 Ob 183/02m
Auch; nur T1; Beisatz: Hat das Erstgericht die Klage (oder auch nur ein Eventualbegehren) wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen und das Rekursgericht dem Rechtsmittel (trotz Bejahung der Zuständigkeit des Erstgerichts) nicht Folge gegeben mit der Begründung, es fehle die Beschwer, da der Klage in der Sache keinesfalls ein Erfolg beschieden sein könnte, so liegt keine bestätigende Entscheidung vor. (T9)
- 3 Ob 271/02b
nur T1; Beis wie T5; Beis wie T7
- 8 Ob 111/03m
Auch; nur T1; Beis wie T8; Beisatz: Auch wenn das Rekursgericht den Rekurs aus formellen Gründen zurückweist und die meritorische Nachprüfung im Rahmen einer Hilfsbegründung erfolgt. (T10)
- 3 Ob 253/03g
nur T1; Beis wie T4; Beisatz: Dies gilt allerdings nur, wenn die unterschiedlichen Formen der Entscheidung an deren Rechtskraftwirkung nichts ändern. (T11)
- 3 Ob 142/04k
Auch; nur T1; Beis wie T10
- 8 Ob 112/04k
Auch; nur T1; Beis wie T7
- 2 Ob 94/06x
Auch; Beis wie T10
- 3 Ob 60/07f
Auch; nur T1; Beis ähnlich wie T8
- 7 Ob 95/08h
Vgl auch
- 3 Ob 112/09f
Auch; Beis wie T9; Beis wie T10; Beisatz: Hier: Das Rekursgericht hat zwar den Rekurs mangels Beschwer zurückgewiesen, darüber hinaus aber auch die inhaltliche Richtigkeit des erstinstanzlichen Beschlusses geprüft und bejaht. Es liegt somit ein bestätigender Beschluss vor, gegen den gemäß
§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof nicht offen steht. (T12)
- 3 Ob 22/10x
Auch; nur T1; Veröff: SZ 2010/27
- 4 Ob 189/10p
Auch; nur T1; Beis wie T7
- 8 Ob 142/10f
Vgl auch; Beis wie T7; Beisatz: Auch eine bloße Maßgabebestätigung, etwa in Form der Zurückweisung eines in erster Instanz abgewiesenen Antrags, ist dann grundsätzlich eine Bestätigung iSd
§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO, wenn die Rechtsfolge beider Varianten unterschiedslos ist. (T13)
- 1 Ob 232/14w
Entscheidungstext OGH 23.12.2014 1 Ob 232/14w
Vgl auch
- 1 Ob 89/15t
Entscheidungstext OGH 21.05.2015 1 Ob 89/15t
nur T1
- 3 Ob 196/16v
Entscheidungstext OGH 23.11.2016 3 Ob 196/16v
Vgl auch
- 6 Ob 13/17f
Entscheidungstext OGH 27.02.2017 6 Ob 13/17f
Auch; Beis wie T8
- 3 Ob 253/16a
Entscheidungstext OGH 22.02.2016 3 Ob 253/16a
Vgl auch; Beis wie T13; Beis wie T7
- 3 Ob 254/16y
Entscheidungstext OGH 22.02.2017 3 Ob 254/16y
Vgl auch; Beis wie T13; Beis wie T7
- 1 Ob 93/17h
Entscheidungstext OGH 24.05.2017 1 Ob 93/17h
Auch; Beis wie T7; Beis wie T13
- 8 Ob 31/17t
Entscheidungstext OGH 28.03.2017 8 Ob 31/17t
nur T1; Beis wie T7; Beis wie T8
- 2 Ob 82/17y
Entscheidungstext OGH 20.06.2017 2 Ob 82/17y
Vgl; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Verwendung einer verfehlten Entscheidungsform durch das Erstgericht und „Maßgabebestätigung“ durch das Rekursgericht. (T14)
Beis wie T13
- 8 Ob 8/19p
nur T1; Beisatz: Auch eine „Maßgabebestätigung“ ist ein Konformationsbeschluss, sofern die Neufassung des Spruchs nur einer Verdeutlichung der Entscheidung des Erstgerichts dient, ohne den Inhalt der angefochtenen Entscheidung zu ändern. (T15)
- 3 Ob 70/19v
nur T1; Beis wie T15
- 9 ObA 62/20p
Vgl; Beis wie T4; Beis wie T7
- 5 Ob 180/20m
Beis wie T8