RS OGH 1984/3/20 4Ob319/84 (4Ob320/84), 7Ob658/85, 7Ob701/86, 8Ob665/88, 3Ob2/91, 1Ob39/94, 1Ob535/9

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1984
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Norm

ZPO §502 Abs4 Z1
ZPO §528 Abs2 Satz1

Rechtssatz

Zur Begründung der Zulässigkeit des Rechtsmittels nach diesen Gesetzesstellen bedarf es aber noch der (weiteren) Voraussetzung, dass die Entscheidung von der Lösung der angeführten Rechtsfrage (hier: des Verfahrensrechtes) abhängt.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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