RS OGH 1983/3/9 3Ob25/83

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Veröffentlicht am 09.03.1983
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Norm

ZPO §528 Abs2 I

Rechtssatz

Von einem Rechtsanwalt darf erwartet werden, daß er dreimal wiederholte Ausführungen des Höchstgerichtes zur Kenntnis nimmt und über die Rechtsmittelbeschränkungen des § 528 ZPO im Bilde ist. Erhebt er dennoch Revisionsrekurs, so geschieht dies offenbar mutwillig.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 25/83
    Entscheidungstext OGH 09.03.1983 3 Ob 25/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0044289

Dokumentnummer

JJR_19830309_OGH0002_0030OB00025_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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