Norm: ZPO §526 A
Rechtssatz: Keine Pflicht des Rekursgerichtes, über die Rechtsmittel in der Reihenfolge ihres Einlangens zu entscheiden. Entscheidungstexte 4 Ob 562/68 Entscheidungstext OGH 06.12.1968 4 Ob 562/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0044004 Dokumentnummer JJR_19681... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 A
Rechtssatz: Einen Widerspruch zwischen dem sich aus dem Rückschein ergebenden und dem vom Rekurswerber behaupteten Zeitpunkt der Zustellung hat das Rekursgericht zum Anlaß einer amtswegigen Überprüfung des Zeitpunktes der Zustellung zu nehmen. (Hier handelte es sich um eine Zustellung durch Hinterlegung). Entscheidungstexte 3 Ob 107/68 Entscheidungstext OGH 04.09.196... mehr lesen...
Norm: EO §39 IVDEO §39 IVEKO §10 Abs1ZPO §526 C4
Rechtssatz: Ist die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Verpflichteten bei der Exekutionsbewilligung weder aktenkundig noch gerichtsbekannt, so steht dem Masseverwalter gegen die Exekutionsbewilligung nicht der Rekurs zu, vielmehr kann er nur Einstellung der Exekution beantragen. Entscheidungstexte 3 Ob 72/68 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: KO §10 Abs1ZPO §526 C4
Rechtssatz: Ist die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Verpflichteten bei der Exekutionsbewilligung weder aktenkundig noch gerichtsbekannt, so steht dem Masseverwalter gegen die Exekutionsbewilligung nicht der Rekurs zu, vielmehr kann er nur Einstellung der Exekution beantragen. Entscheidungstexte 3 Ob 72/68 Entscheidungstext OGH 26.06.1968 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 C4
Rechtssatz: Auch im Rekursverfahren ist eine Verletzung des Neuerungsverbotes unanfechtbar. Entscheidungstexte 5 Ob 63/68 Entscheidungstext OGH 27.03.1968 5 Ob 63/68 3 Ob 72/68 Entscheidungstext OGH 26.06.1968 3 Ob 72/68 Gegenteilig 1 Ob 118/68 Entsche... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden kurz Klägerin genannt) behauptet in der Klage, daß die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge Beklagte genannt) ihren Kunden bei Erteilung eines größeren Auftrages über Kaffee, Tee und Gewürze die unentgeltliche Überlassung einer Herren, oder Damenarmbanduhr verspreche. Nach Erteilung eines entsprechenden Auftrages werde den Kunden dann tatsächlich unentgeltlich eine Herren- oder Damenarmbanduhr übersandt. Die... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4ZPO §503 Z4ZPO §526
Rechtssatz: Eine angefochtene Entscheidung ist auf Grund der Sachlage und Rechtslage zur Zeit ihrer Erlassung zu überprüfen (so bereits SZ 28/176 ua). Entscheidungstexte 3 Ob 149/66 Entscheidungstext OGH 28.12.1966 3 Ob 149/66 3 Ob 152/70 Entscheidungstext OGH 13.01.1971 3 Ob 152/70 Beisatz: Später... mehr lesen...
Dipl.-Ing. Herbert P. ist am 10. Oktober 1962 gestorben. Er hat seinem Sohn Konrad P. zum Alleinerben eingesetzt und seine Witwe Maria P. mit verschiedenen Vermächtnissen, u. a. mit den Aktien der Ö. Z. AG., bedacht. Am 18. Februar 1964 erlegte die Ö. Z. AG. zugunsten der potentiellen Gläubiger 1. Verlassenschaft nach Dipl.-Ing. Herbert P. und 2. Maria P. bei der Verwahrungsabteilung beim Oberlandesgericht Wien ein Geldeinlagebuch des Bankhauses Sch. & Co. über 186.001.20 S. Als... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A4AußStrG §16 BIIAußStrG §20AußStrG §23ZPO §526 C1
Rechtssatz: Der OGH ist an die Tatsachenfeststellung der Untergerichte auch dann gebunden, wenn es sich um eine Feststellung handelt, welche entscheidend für die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmende Frage der inländischen Gerichtsbarkeit ist. Ob und inwieweit die Untergerichte, insbesondere mit Rücksicht auf die Amtswegigkeit des außerstreitigen Verfahren... mehr lesen...
Norm: EO §65 EZPO §482 AZPO §526 C4
Rechtssatz: Das Neuerungsverbot gilt auch im Rechtsmittelverfahren gegen eine einstweilige Verfügung. Entscheidungstexte 8 Ob 81/66 Entscheidungstext OGH 22.03.1966 8 Ob 81/66 5 Ob 226/68 Entscheidungstext OGH 11.09.1968 5 Ob 226/68 6 Ob 71/67 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden und gefährdeten Parteien (im folgenden kurz Kläger genannt) sind ebenso wie der Beklagte und Gegner der gefährdeten Parteien (im folgenden kurz Beklagter genannt) Gesellschafter der Firma "M***** E***** & Co" in Graz. Die Erstklägerin und der Beklagte sind persönlich haftende Gesellschafter, die Zweit- und Drittkläger sind Kommanditisten. Die Kläger begehrten mit der am 26. 6. 1964 eingebrachten Klage den Ausschluß des Beklagten aus der Gesellschaft und... mehr lesen...
Auf Antrag des Gläubigers Friedrich R. bestellte das Erstgericht mit Beschluß vom 4. Februar 1965 den Notarsubstituten Dr. M. zum Verlassenschaftskurator. Am 15. März 1965 gab Katharina W., die mit Testament vom 3. Juli 1964 zur Alleinerbin eingesetzt worden war, die bedingte Erbserklärung zum gesamten Nachlaß ab und erklärte damals, keinen Antrag auf Gläubigerkonvokation zu stellen, obwohl bis zu diesem Zeitpunkt nach dem Inhalt der Verlassenschaftsakten bereits mehrere Gläubiger F... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit Beschluß vom 23. Februar 1965 den Nachlaß der Gerlinde K., welcher nach der mit Rudolf K., dem Vater der Verstorbenen, aufgenommenen Todfallsaufnahme aus Pretiosen, Kleidung, Wäsche und einer Wohnungseinrichtung im angenommenen Wert von 2950 S besteht, dem Rudolf K. auf Abschlag seiner Forderung an Beerdigungskosten, Kranzkosten und Auslagen für Trinkgelder u. dgl. im Gesamtbetrag von 3520 S an Zahlungsstatt überlassen. Dieser Beschluß wurde u. a. dem Friedrich... mehr lesen...
Die beiden Kläger und die drei Beklagten sind Geschwister. Der Nachlaß nach ihrer am 15. August 1960 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Mutter Helene F. wurde den Streitteilen zu gleichen Teilen eingeantwortet Mit der Behauptung, die Erstbeklagte habe allein mit der Erblasserin im gemeinsamen Haushalt gelebt, der ganze Nachlaß sei in ihrer Gewahrsame verblieben und sie weigere sich trotz wiederholter Aufforderung, irgend etwas davon herauszugeben oder den ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Kindeseltern ist geschieden, die Minderjährige befindet sich in Pflege und Erziehung der Mutter. Am 3. 9. 1964 beantragte der eheliche Vater ihm die Minderjährige für die Zeit vom 7. bis 8. 9. 1964 zu übergeben, damit er sie zur Ablegung der Aufnahmsprüfung in eine Mittelschule bringen könne. Das Erstgericht wies dieses Begehren ab. Am 18. 9. 1964 ergriff der eheliche Vater dagegen Rekurs. Die II. Instanz gab dem Rechtsmittel aus sachlichen Erwägungen keine F... mehr lesen...
Die klagende Partei behauptet, die beklagten Parteien hätten bei der Klägerin die Lieferung von 2 Sportkegelanlagen zum Preise von zusammen 274.400 S bestellt. Die Vertragsteile hätten vereinbart, daß die Klägerin den Beklagten zum Zwecke der Berichtigung des vereinbarten Preises einen Kredit von 274.400 S, der in 48 Monatsraten rückzahlbar wäre, zu beschaffen habe. Der Vertrag sei also unter der Suspensivbedingung der Beschaffung des Kredites durch die Klägerin abgeschlossen worden. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fZPO §526 B1
Rechtssatz: Das Rekursgericht hat im Außerstreitverfahren die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung nach allen Richtungen hin zu überprüfen, gleichgültig ob der Rechtsmittelwerber den vom Rekursgericht als stichhältig befundenen Anfechtungsgrund zum Gegenstand seiner Beschwerde gemacht hat oder nicht (SZ 22/101 ua). Entscheidungstexte 8 Ob 226/64 Ent... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §378 ffZPO §526 G1
Rechtssatz: Zur Frage der Bindung der Oberinstanzen an die Bescheinigungsergebnisse im erstinstanzlichen Provisorialverfahren: Die Prüfung von Schlußfolgerungen auf ihre logische Richtigkeit, auf ihre Übereinstimmung mit den Erfahrungssätzen des Lebens, aber auch auf ihre Fundierung durch ausreichende Klarstellung der Prämissen und damit auf ihre innere Wahrscheinlichkeit muß in einem Verfahren, das auf Glaub... mehr lesen...
Norm: EO §390 VIUWG §24ZPO §526
Rechtssatz: Im Provisorialverfahren ist das Rekursgericht an die Beweiswürdigung des Erstgerichtes nicht gebunden (Fasching III 51; GH 1933,177, ZBl 1925/126, SZ 27/204, 3 Ob 201/52, 7 Ob 12/56 = EvBl 1956/90, 7 Ob 156/56, 7 Ob 335/56, 3 Ob 460/57 = ÖBl 1958,38, 4 Ob 354/60, 3 Ob 122/61). Entscheidungstexte 7 Ob 124/64 Entscheidungstext OGH 13.05.1964 7 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 CZPO §514 Abs2ZPO §526
Rechtssatz: Die Ausführungen im Rekurs über die Rechtzeitigkeit eines vom Erstgericht als verspätet zurückgewiesenen Schriftsatzes verstoßen nicht gegen das auch im Rekursverfahren geltende Neuerungsverbot. Die im § 526 Abs 1 vorgesehenen Erhebungen können entweder vom Rekursgericht veranlasst oder aber auch schon vom Erstgericht vor Vorlage des Rechtsmittels vorgenommen werden. Entschei... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402 BUWG §24ZPO §526 C1
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über einen Revisionsrekurs ist der OGH auch im Provisorialverfahren nur Rechtsinstanz und nicht Tatsacheninstanz und hat von demjenigen Sachverhalt auszugehen, den das Rekursgericht als bescheinigt angesehen hat. Tatsachen, die das Rekursgericht als nicht bescheinigt annimmt, können in die rechtliche Betrachtung nicht einbezogen werden. Anmerkung Bem:... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 25.514.58 S samt 5% Zinsen seit 11. Oktober 1959 bei sonstigem Zwang, hinsichtlich des Teilbetrages von 24.000 S jedoch nur bei sonstiger Exekution auf den vom Beklagten am 17. Juni 1958 auf das Konto Nr. 890.267 der E. Sparkasse, Hauptanstalt, erlegten Betrag von 24.000 S unter Hinweis auf folgendes Vorbringen: Sie habe am 14. Juni 1958 über ihr Unternehmen, bestehend aus der Berechtigung zur Führung einer Trafik und... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fZPO §526 D1
Rechtssatz: Ist die Behebung des erstinstanzlichen Beschlusses aus einem formellen Mangel erfolgt, dann kann der OGH über den Revisionsrekurs nicht sachlich entscheiden (SZ 32/40). Entscheidungstexte 8 Ob 158/62 Entscheidungstext OGH 05.06.1962 8 Ob 158/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Das Erstgericht stellte im Sinne des Klagebegehrens fest, daß ob der den Beklagten zu je einem Drittel gehörigen Parzelle Nr. 54, Wohnhaus Nr. 45 samt Hof, der Liegenschaft EZ. 75 KG. D. als dienender Liegenschaft eine Dienstbarkeit des Fahrtrechtes zugunsten der dem Kläger gehörigen Parzelle Nr. 53, Wohnhaus Nr. 46 samt Hof, der EZ. 76 KG. D. als herrschender Liegenschaft bestehe; die Beklagten seien daher zur ungeteilten Hand schuldig, in die grundbücherliche Einverleibung dieser Di... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der zur Sicherung des Anspruches der klagenden Partei gegen die beklagte Partei, in Werbeankündigungen und insbesondere Zeitungsinseraten die Behauptung, dass ihre Firma, nämlich die Firma Radio F*****, eine einmalige Kühlschrank-Sonderaktion bringe und dass nur bei dieser Firma das neueste Bauknecht-Kompressor-Tischmodell mit den Begünstigungen "Raten: nur S 127,50" erhältlich sei, zu unterlassen, der beklagt... mehr lesen...
Die Klägerin verlangt vom Beklagten den Ersatz eines restlichen Betrages von 540 S mit der Behauptung, sie habe für den vom Beklagten gelegentlich eines Raufhandels schwer verletzten Franz E., der bei ihr krankenversichert sei, durch 23 Tage ein Taggeld von je 30 S, zusammen 690 S, bezahlen müssen, wovon der Beklagte lediglich 150 S rückersetzt habe. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es stellte fest, daß der Beklagte tatsächlich am 13. Oktober 1954 den Franz E. derart schwe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1 A5ZPO §502 AZPO §510ZPO §526 C2
Rechtssatz: Die Zurückziehung eines Antrages, über den vom Gericht bereits entschieden wurde, vermag grundsätzlich die Entscheidung über ein eingebrachtes Rechtsmittel nicht zu hindern. Doch kann unter Umständen ein Beschwerdeinteresse fehlen, weil die zu fällende Entscheidung nur die Bedeutung eines Rechtsgutachtens hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs1 AAußStrG §14 Abs1 A5ZPO §520 CZPO §526 B1
Rechtssatz: Enthält ein Rekurs gegen einen Zurückweisungsbeschluß des Rekursgerichtes nur meritorische Ausführungen, so ist dennoch die Frage der Zurückweisung ( wegen Verspätung ) zu prüfen. Entscheidungstexte 3 Ob 391/56 Entscheidungstext OGH 25.07.1956 3 Ob 391/56 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 AZPO §526
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht über einen unzulässigen Rekurs (Bekämpfung der Abweisung eines Antrages auf Erlassung eines Teilurteiles) meritorisch entschieden, ist in Abänderung dieses Beschlusses der Rekurs als unzulässig zurückzuweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 84/56 Entscheidungstext OGH 10.07.1956 4 Ob 84/56 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 C1
Rechtssatz: Der OGH ist auch im Rekursverfahren nicht Tatsacheninstanz sondern nur Rechtsinstanz. Entscheidungstexte 2 Ob 191/56 Entscheidungstext OGH 21.03.1956 2 Ob 191/56 8 Ob 594/78 Entscheidungstext OGH 10.05.1979 8 Ob 594/78 Veröff: JBl 1980,430 1 Ob 636/95 Entsc... mehr lesen...