Norm: AußStrG §9 QAußStrG 2005 §2 IC1AußStrG 2005 §45 IC2AußStrG 2005 §62 A6ZPO §514 BZPO §526 D3
Rechtssatz: Bei Fehlen eines Beschwerdeinteresses ist der Rekurs zurückzuweisen. Entscheidungstexte 7 Ob 58/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 7 Ob 58/56 6 Ob 166/61 Entscheidungstext OGH 26.04.1961 6 Ob 166/61 Veröff: JBl 1961,605 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AAußStrG 2005 §53ZPO §526 C2
Rechtssatz: Es ist Sache des Rekursgerichtes, falls es nicht zu einer bestätigenden Entscheidung gelangt, unter Bedachtnahme auf die gestellten Rekursanträge so zu entscheiden, wie das Erstgericht hätte entscheiden sollen, ohne dass hiebei auf seither eingetretene Umstände Bedacht genommen werden könnte (das heißt auf Grund der gleichen Sach- und Rechtslage wie zur Zeit der Erlassung des angefochte... mehr lesen...
Norm: ZPO §520 BZPO §526 B1
Rechtssatz: Ein Überschreiten des die Anfechtungsgrenzen bestimmenden Rekursantrages verstößt gegen die Teilrechtskraft und bewirkt insoweit Nichtigkeit der Rekursentscheidung. Entscheidungstexte 2 Ob 705/55 Entscheidungstext OGH 08.02.1956 2 Ob 705/55 Veröff: JBl 1956/10 S 262 3 Ob 62/70 Entscheidun... mehr lesen...
Das städtische Bezirksjugendamt hat als Vormund der mj. Hermine L. vom außerehelichen Vater Otto B. die Erhöhung der Unterhaltsleistung ab 1. März 1955 verlangt. Otto B. hat sich in seiner Äußerung außerstande erklärt, den erhöhten Betrag zu leisten. Aufgefordert, die Einkommensteuererklärung bzw. die Veranlagung durch das zuständige Finanzamt für das Jahr 1954 vorzulegen, hat er mit Eingabe vom 14. September 1955 die Bilanz für das Jahr 1954 vorgelegt. Mit Beschluß vom 19. September ... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 B1
Rechtssatz: Sobald ein Beschluß (der ersten Instanz) dem ganzen Inhalt nach angefochten ist, kann das Rekursgericht an seine Stelle die nach seiner Rechtsauffassung entsprechende Entscheidung setzen; weder ein unrichtig formulierter Rekursantrag noch ein Mangel des Rekursinhaltes hindern daran. Entscheidungstexte 7 Ob 367/55 Entscheidungstext OGH 31.08.1955 7 Ob ... mehr lesen...
Die Klägerin und Karl J. waren persönlich haftende Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft Josef J. Mit Vertrag vom 17. Juli 1953 erwarb die Beklagte das Unternehmen der offenen Handelsgesellschaft und verpflichtete sich als Gegenleistung angefangen vom 1. Juli 1953 zur Zahlung einer Leibrente von 1000 S monatlich an die Klägerin. Die Klägerin begehrt nun die Zahlung der am 1. Juli, 1. August, 1. September und 1. Oktober 1954 fälligen Raten, zusammen die Bezahlung von 4000 S s.... mehr lesen...
Im Jahre 1945 stellte die Firma F. & G. beim Erstgericht den Antrag, für eine Reihe ihrer Angestellten, die unbekannten Aufenthaltes seien, darunter auch für den L. zum Zwecke der Zustellung von Entlassungs- oder Kündigungsschreiben einen Abwesenheitskurator zu bestellen. Mit dem Beschluß vom 1. Dezember 1945 wurde für eine Anzahl von Personen, darunter auch für den Revisionsrekurswerber L., ein Abwesenheitskurator gemäß § 276 ABGB. bestellt. Das Erstgericht verfügte die Zustell... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2aZPO §464 IZPO §471 CZPO §502 AZPO §526 A
Rechtssatz: Die Frage der Zulässigkeit des Rechtsmittels ist vor der Frage der Rechtzeitigkeit desselben zu prüfen. Entscheidungstexte 1 Ob 715/54 Entscheidungstext OGH 22.09.1954 1 Ob 715/54 1 Ob 802/54 Entscheidungstext OGH 20.10.1954 1 Ob 802/54 Siehe aber die entgegenges... mehr lesen...
Das Erstgericht hat antragsgemäß mit Beschluß vom 4. März 1954 zur Sicherung des Anspruches der gefährdeten Partei auf Unterlassung, Schadenersatz und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes dem Gegner der gefährdeten Partei verboten, den von ihm erzeugten Raumlufterhitzer, der derzeit unter dem Namen "Heim-Klima" in den Verkehr gesetzt wird, weiter anzukundigen, feilzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Es wurde weiter an den Gegner das Gebot gerichtet, die bereits in den Hande... mehr lesen...
Norm: EO §65 EUWG §24ZPO §526 C
Rechtssatz: Dem Rekursgericht steht das Recht zu, bei Überprüfung einer einstweiligen Verfügung in unlauteren Wettbewerbssachen die Verwechslungsfähigkeit vorgelegter Augenscheinsgegenstände selbständig zu beurteilen. Entscheidungstexte 3 Ob 278/54 Entscheidungstext OGH 14.07.1954 3 Ob 278/54 ÖBl 1954,54 = SZ 27/204 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 B2
Rechtssatz: Das Rekursgericht ist auch im Rekursverfahren an die in einem Aufhebungsbeschluss bekundete Rechtsansicht gebunden und es bedeutet ein Abgehen des Rekursgerichtes von dieser Rechtsansicht bei einer neuen Entscheidung einen Verfahrensmangel. Ein solcher Verstoß ist aber, weil es sich um die Entscheidung von Rechtsfragen handelt, bedeutungslos, weil jedenfalls der OGH ohne Bindung an die vom Rekursgericht in seinem A... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A3ZPO §526 D1
Rechtssatz: Wenn weitere Erhebungen nicht notwendig und die Sache daher spruchreif ist, ist der Oberste Gerichtshof berechtigt, in der Sache selbst zu entscheiden, auch wenn er einen Aufhebungsbeschluß des Rekursgerichtes aufhebt. Entscheidungstexte 1 Ob 742/53 Entscheidungstext OGH 30.09.1953 1 Ob 742/53 3 Ob 20... mehr lesen...
Norm: ZPO §520 BZPO §526 B1
Rechtssatz: Bei der Erledigung eines Rekurses ist das Rekursgericht nicht auf die Erledigung der vorgebrachten Rekursgründe beschränkt, da ein Rekurs nicht einmal einen Rekursantrag enthalten muß, sondern es genügt, wenn aus dem Rekurs erkennbar ist, daß die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung verlangt wird. Entscheidungstexte 3 Ob 325/53 Entscheidu... mehr lesen...
Auf Grund eines gegen den am 16. Juli 1951 verstorbenen Josef A. gerichteten Unterhaltsbemessungsbeschlusses bewilligte das Erstgericht zur Hereinbringung der vollstreckbaren Unterhaltsforderung der betreibenden Partei (außereheliches Kind) in der Höhe von 580 S bis zum Tode des Josef A. und von 1600 S für die Zeit vom 1. August 1951 bis 30. November 1952 die Exekution durch Pfändung der den Verpflichteten gegen die Drittschuldnerin als Übernehmerin des Nachlasses nach Josef A. zusteh... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 EZPO §503 Z1 B1ZPO §526 B1ZPO §528 D6
Rechtssatz: Aus Anlaß eines Kostenrekurses kann nicht über eine angeblich vorliegende Nichtigkeit abgesprochen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 299/53 Entscheidungstext OGH 15.04.1953 1 Ob 299/53 1 Ob 365/53 Entscheidungstext OGH 22.04.1953 1 Ob 365/53 Ähnlich ... mehr lesen...
Norm: EO §58 Abs2EO §78EO §402ZPO §146 IZPO §153ZPO §526 D3
Rechtssatz: Wenn das Erstgericht entgegen der Bestimmung der §§ 402, 65 und 58 EO gegen die Versäumung einer Rekursfrist im Exekutions- (Provisorial-) verfahren die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt hat, ist der Rekurs meritorisch zu erledigen. Entscheidungstexte 1 Ob 242/53 Entscheidungstext OGH 15.04.1953 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 D1
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht zu Unrecht einen Rekurs, der nach dem vorliegenden Sachverhalt abgewiesen hätte werden müssen, aus formellen Gründen zurückgewiesen, so ist der OGH berechtigt, sofort seine mit der Rekursentscheidung inhaltlich übereinstimmende Sachentscheidung an Stelle der aufzuhebenden rekursgerichtlichen Formalentscheidung zu setzen. Entscheidungstexte 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §402ZPO §526 D2ZPO §527 Abs2 B3a
Rechtssatz: Kein Verbot der reformatio in peius im Rekursverfahren. Entscheidungstexte 1 Ob 864/52 Entscheidungstext OGH 05.11.1952 1 Ob 864/52 Rkv 182/53 Entscheidungstext OGH 10.10.1953 Rkv 182/53 Beisatz: Für die Beschwerde gegen einen Aufhebungsbeschluss im Rückstellungsverfahren. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z6 GAußStrG §14 A4EO §55ZPO §526 C1
Rechtssatz: Im Exekutions- und Ausserstreitverfahren steht es dem Rekursgericht frei, aus dem Akt unabhängig von der Beweiswürdigung des Erstrichters Feststellungen zu treffen. Entscheidungstexte 3 Ob 201/52 Entscheidungstext OGH 09.04.1952 3 Ob 201/52 7 Ob 12/56 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 B1
Rechtssatz: Der OGH kann anläßlich eines Rekurses auch einen nicht angefochtenen gesetzwidirgen Ausspruch, der in dem angefochtenen Beschluß enthalten ist, berichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 122/52 Entscheidungstext OGH 07.03.1952 3 Ob 122/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0044006... mehr lesen...
Nach vorheriger Ankündigung ließ die Tageszeitung P. ihren Abonnenten eine Buchspende lieferweise zugehen. Über Klage des Zeitungsherausgeberverbandes hat der Erstrichter gegen die Beklagte eine einstweilige Verfügung erlassen, in der er der Antragsgegnerin verbot, die unentgeltliche Zugabe von "Druckwerken oder Teilen von solchen in der Form von Büchern oder von geschlossenen Heften" an die Abonnenten der von ihr herausgegebenen Tageszeitung "P." anzukundigen und zu gewähren, obwoh... mehr lesen...
Durch den Auszug aus dem Markenregister ist bescheinigt, daß für die gefährdete Partei die Wortmarke "Tiefenstrahler" für elektromedizinische Bestrahlungsgeräte und Teile derselben eingetragen ist. Durch Beilage E ist bescheinigt, daß die Antragsgegnerin ihre gleichartigen Apparate als "Profundus-Tiefenstrahler" bezeichnet. Die gefährdete Partei erhebt Klage auf Unterlassung und begehrt gleichzeitig die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. In der gleichzeitig eingebrachten Klage w... mehr lesen...
Norm: ZPO §520 BZPO §526
Rechtssatz: Auf Grund eines Rekurses, der einen bestimmten Antrag enthält, kann nicht eine gänzlich andere als die vom Rekurswerber begehrte Erledigung getroffen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 635/51 Entscheidungstext OGH 17.10.1951 2 Ob 635/51 1 Ob 917/51 Entscheidungstext OGH 28.12.1951 1 Ob 917/5... mehr lesen...
Das Abhandlungsgericht hat den Nachlaß der Helene P. nach Gläubigerrecht eingeantwortet, der erbl. Mutter die Möbel der Verstorbenen auf Abschlag ihrer Begräbniskostenforderung und den beiden Nachlaßgläubigern X und Y eine Rentenforderung der Verstorbenen gegen die Angestelltenversicherungsanstalt in der Höhe von 673.50 S quotativ an Zahlungs Statt überlassen; gleichzeitig hat es einen Antrag der Gläubigerin Y, einen bei Gericht erliegenden Barbetrag von 1900 S in die Verlassenschaft ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §36 Abs4AußStrG 2005 §47 Abs3AußStrG 2005 §65 Abs3 Z2GBG §96 Abs1GBG §122 Abs2ZPO §520 BZPO §526
Rechtssatz: Gleich wie das Gericht nicht mehr oder etwas anderes bewilligen darf, als die Partei angesucht hat, so kann auch die Partei nicht etwas anderes im Rechtsmittelwege begehren, als was sie in ihrem Grundbuchsgesuch selbst beantragt hat. Sie ist an ihren Antrag ebenso gebunden, wie das Gericht. Entschei... mehr lesen...
Franz R., seine Ehegattin Agnes R. und Johann V., der Sohn der Agnes R. und Stiefsohn des Franz R., beantragten auf Grund eines notariellen Schenkungs- und Erbverzichtsvertrages die Bewilligung folgender grundbücherlicher Eintragungen: 1. die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Johann V. auf einen Drittelanteil einer bisher den Ehegatten Franz und Agnes R. je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft; 2. die Beschränkung der Ehegatten Franz und Agnes R. bei den ihnen verbliebenen Zweid... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 C1
Rechtssatz: Das Rekursgericht ist befugt, auf Grund mittelbarer Beweisaufnahme fehlende Feststellungen zu treffen. Entscheidungstexte 2 Ob 4/50 Entscheidungstext OGH 24.05.1950 2 Ob 4/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0044014 Dokumentnummer JJR_1950052... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 C3
Rechtssatz: Über die behauptete unrichtige Beurkundung in einer öffentlichen Urkunde (falsche Datierung eines Zustellscheines) können auch vom Revisionsgericht Erhebungen im Sinne des § 526 ZPO angeordnet werden. Entscheidungstexte 1 Ob 215/50 Entscheidungstext OGH 17.05.1950 1 Ob 215/50 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Die Klage gegen die Firma Johann F. & Co. wurde Johann F., einem der offenen Gesellschafter dieser offenen Handelsgesellschaft, unter seiner Privatadresse zugestellt; bei der ersten Tagsatzung erschien ein Vertreter für Johann F., nicht aber für die offene Handelsgesellschaft. In der Klagebeantwortung hat Johann F. ausgeführt, daß seine passive Klagslegitimation nicht gegeben sei, weil die Klage nicht ihm persönlich, sondern der beklagten Firma zuzustellen gewesen wäre, wobei weit... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof bestätigte den Beschluß des Rekursgerichtes, womit der Rekurs gegen den erstrichterlichen Beweisbefristungsbeschluß als unzulässig zurückgewiesen worden ist. Rechtliche Beurteilung Begründung: Das Prozeßgericht faßte über Antrag der klagenden Partei außerhalb der mündlichen Verhandlung den Beschluß, für die Aufnahme des bei der Streitverhandlung vom 18. Dezember 1948 mit Beweisbeschluß zugelassenen Beweises durch Anfrage im Wege der ös... mehr lesen...