Norm
EO §65 ERechtssatz
Das Neuerungsverbot gilt auch im Rechtsmittelverfahren gegen eine einstweilige Verfügung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
NeuerungsverbotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0002445Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.05.2022