Norm: ZPO §519 DZPO §520 AZPO §526 D2ZPO §527 Abs2 B3a
Rechtssatz: Im Rekursverfahren gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes gilt der Grundsatz der Unzulässigkeit der reformatio in peius nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 547/49 Entscheidungstext OGH 30.11.1949 1 Ob 547/49 Veröff: SZ 22/186 2 Ob 396/53 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien mit Urteil vom 17. Oktober 1944 aus dem Alleinverschulden des Ehegatten Hans D. geschieden. Mit der am 26. November 1948 eingebrachten Klage begehrte Maria D., ihrem geschiedenen Ehegatten die Zahlung einer monatlichen Unterhaltsrente von 400 S aufzutragen. Der im Zuge dieses Prozesses gestellte Antrag, dem Beklagten (Gegner der gefährdeten Partei) im Wege einer einstweiligen Verfügung die Auferlegung einer pro... mehr lesen...
Der Einzelrichter hat die vom Kläger unter Berufung auf § 24 des Gesetzes vom 26. September 1923, BGBl. Nr. 531, gegen den unlauteren Wettbewerb beantragte einstweilige Verfügung bewilligt, mit welcher der beklagten Partei unter anderem verboten wurde, im geschäftlichen Verkehr für Bestrahlungslampen die Bezeichnung "Original-H." zu gebrauchen. Das Rekursgericht hat den Antrag abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der klagenden Partei nicht Folge. ... mehr lesen...
Der Kläger hatte mit seiner Besitzstörungsklage den Antrag verbunden, zur Sicherung seines Anspruches eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Das Bezirksgericht hatte in der Streitverhandlung den Beschluß auf Abweisung dieses Antrages gefaßt. Dem Rekurs des Klägers gegen die Abweisung hatte das Rekursgericht stattgegeben und die beantragte einstweilige Verfügung erlassen. Den gegen die Rekursentscheidung gerichteten Revisionsrekurs hat der Oberste Gerichtshof als unzulässig zurückgew... mehr lesen...
Das Erstgericht als Exekutionsgericht bewilligte antragsgemäß die Exekution nach § 350 EO. Als Exekutionsgericht hatte das Bezirkgericht Innere Stadt, als Grundbuchsgericht das Bezirksgericht Gloggnitz einzuschreiten. Das Rekursgericht wies den Exekutionsantrag zufolge des am 13. Tage nach Zustellung des mit dem Vollzugsauftrage des Grundbuchgerichtes versehenen Exekutionsbewilligungsbeschlusses durch das Grundbuchsgericht aus sachlichen Gründen ab. Rechtliche Beurte... mehr lesen...
Norm: MG §42 Abs2ZPO §526 D2
Rechtssatz: 1. Wirkung einer vor Wirksamkeitsbeginn der MG Nov ohne bücherliche Eintragung bewirkten Abtretung der Mietzinse. 2. Reformatio in pejus? Entscheidungstexte 3 Ob 754/33 Entscheidungstext OGH 05.09.1933 3 Ob 754/33 Veröff: SZ 15/176 3 Ob 371/54 Entscheidungstext OGH 14.07.1954 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §398ZPO §526 C4
Rechtssatz: Neuerungen im Verfahren über den Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung. Entscheidungstexte 3 Ob 559/33 Entscheidungstext OGH 28.06.1933 3 Ob 559/33 SZ 15/146 4 Ob 397/80 Entscheidungstext OGH 16.12.1980 4 Ob 397/80 European Case Law... mehr lesen...