Mit der am 9. Oktober i972 beim Bezirksgericht Feldkirch eingebrachten Klage begehrte der am 11. Juli 1971 geborene Kläger, der bei seiner Mutterin F wohnhaft ist, gegenüber den - in der Schweiz bzw. in Liechtenstein wohnhaften - Beklagten als den Rechtsnachfolgern des am 21. Mai 1971 verstorbenen Ernst Werner S die Feststellung, daß Ernst Werner S sein Vater sei, weil der Genannte der Mutter des Klägers in der kritischen Zeit beigewohnt habe, infolge seines Todes aber die Feststellun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §9 QZPO §526 D2
Rechtssatz: Eine Schlechterstellung des Rechtsmittelwerbers (reformatio in peius) ist bei einer Rechtsmittelerledigung in Außerstreitsachen zulässig (JBl 1973,97; EvBl 1970/225 ua). Entscheidungstexte 1 Ob 8/74 Entscheidungstext OGH 13.02.1974 1 Ob 8/74 SZ 47/12 7 Ob 209/75 Ents... mehr lesen...
Mit Testament vom 29. Mai 1966 setzte die Erblasserin ihren Ehegatten Dipl.-Kfm. Gustav H zu ihrem Universalerben ein. Am 7. Juli 1971 (ON 4) gab dieser auf Grund des Testamentes die unbedingte Erbserklärung ab und legte gleichzeitig ein eidesstättiges Vermögensbekenntnis, wonach die Aktiven des Nachlasses 15.923.68S und die Passiven 11.910 S und damit der reine Nachlaß 4013.68 S betragen sollten. Am 17. September 1971 beantragte der erblasserische Sohn Bruno M, dem nach dem Testament... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Feststellung, daß der Punkt 7 des am 26. Mai 1970 zu 5 Cg 103/70-5 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien abgeschlossenen Vergleiches unwirksam sei. In diesem Punkt des Vergleiches verpflichtete sich der Kläger, der minderjährigen Beklagten zu Handen ihrer Mutter ab 1. Juni 1970 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 1500 S zu bezahlen. Der Kläger ficht diesen Vergleichspunkt wegen Zwang Irrtum, Betrug und Sittenwidrigkeit an, betont aber, daß er damit e... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §526 C1
Rechtssatz: Der OGH ist auch im Exekutionsverfahren nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz. Er hat bei der rechtlichen Beurteilung von dem vom Rekursgericht als bescheinigt angesehenen Sachverhalt auszugehen; er ist daher an die Würdigung der Bescheinigungsmittel durch das Rekursgericht gebunden, soweit es sich nicht ausschließlich um eine Bescheinigung auf Grund von Urkunden handelt. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §526 C1
Rechtssatz: Zur Umwürdigung des vom Erstrichter unmittelbar aufgenommenen Beweises ist das Rekursgericht berechtigt. Entscheidungstexte 3 Ob 193/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 3 Ob 193/73 1 Ob 788/79 Entscheidungstext OGH 16.01.1980 1 Ob 788/79 Vgl aber; RZ 1981,26 S 108 = SZ 53/4; Beisatz: Ebenso wie R... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 12. März 1973 hat das Erstgericht die von Charlotte F und Kriemhild M auf Grund des Testamentes vom 24. Mai 1966 abgegebenen bedingten Erbserklärungen sowie die von dem minderjährigen Johannes G und der minderjährigen Susanne G auf Grund des Testamentes vom 6. Jänner 1973 abgegebenen bedingten Erbserklärungen zu Gericht angenommen. Bei der gemäß § 125 AußStrG abgehaltenen Tagsatzung zur Verteilung der Parteirollen wendeten Charlotte F und Kriemhild M formelle und ma... mehr lesen...
Norm: EO §402 BZPO §497ZPO §502 AZPO §519 AZPO §526 AZPO §526 D3
Rechtssatz: Gemeinsame Ausfertigung des Berufungsurteils in der Hauptsache und der Rekursentscheidung über die EV ist zulässig, wenn eindeutig erkennbar und überprüfbar ist, welche
Gründe: für die Erledigung der Berufung und welche für die Erledigung des Rekurses maßgeblich waren (vgl JBl 1959,323). Entscheidungstexte 4 Ob 322/... mehr lesen...
Im Handelsregister des KG K ist seit 22. März 1958 unter HRB 115 die Handelsgesellschaft G, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen. Die Kammer der Gewerblichen Wirtschaft für Niederösterreich beantragte deren "Entregistrierung" und brachte dazu vor, diese Gesellschaft sei lediglich eine Scheinfirma, ihre Geschäftsführer seien die jeweiligen Verwalter der Lagerhausgenossenschaft G, ihr Standort sei mit deren Standort ident und ihre Geschäfte würden über die Genossenschaft a... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 DZPO §520 BZPO §526 B1
Rechtssatz: Das Rekursgericht hat, wenn der Rekursgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung ausgeführt wurde, bei Erledigung dieses Rekursgrundes ohne Rücksicht auf die Ausführungen des Rekurses die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses nach jeder Richtung hin zu überprüfen. Das gilt auch bei Rekursen gegen Aufhebungsbeschlüsse des Gerichtes zweiter Instanz (Fasching IV, 385 bei Anmerkung... mehr lesen...
Norm: EO §213 VEO §234ZPO §526 B1
Rechtssatz: Die Außerachtlassung zwingender Verfahrens- und von Amts wegen zu beachtenden Verteilungsgrundsätze sind bei der Erledigung des Revisionsrekurses von Amts wegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 30/73 Entscheidungstext OGH 06.03.1973 3 Ob 30/73 SZ 46/29 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §520 AZPO §520 BZPO §526 AZPO §526 B1
Rechtssatz: Die bloß unrichtige Benennung des Rechtsmittels bleibt ohne nachteilige Folgen, wenn das Rechtsmittel sonst alle Inhaltserfordernisse eines statthaften Rechtsmittels aufweist (Fasching IV 21). Daß die Rechtsmittelschrift diesbezüglich keine Erklärung über den Umfang der Anfechtung und keinen Rechtsmittelantrag enthielt, stellte keinen Inhaltsmangel dar (JBl 1961,34, SZ 37/170)... mehr lesen...
Norm: EO §234ZPO §526 B1
Rechtssatz: Auch bei der Erledigung eines Rekurses gegen den Verteilungsbeschluß hat sich das Gericht aber nicht bloß auf die Prüfung der geltend gemachten
Gründe: zu beschränkten, es hat vielmehr die Gesetzmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung in jeder Hinsicht im Rahmen der Anfechtungserklärung zu überprüfen. Entscheidungstexte 3 Ob 42/72 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §14 A3ZPO §526 D1
Rechtssatz: Voraussetzung dafür, dass der OGH in Stattgebung eines Revisionsrekurses sogleich die richtige Entscheidung in der Sache selbst treffen kann, ist es, dass das Rekursgericht die Sache in merito behandelte und die Zurückverweisung der Sache an die Zweite Instanz nur überflüssige Formalität wäre. Der OGH darf aber nicht sachlich über eine Frage entscheiden, über die er unter Umständen gar n... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 D1
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht den Rekurs gegen einen rechtswidrigen Aufschiebungsbeschluß des Erstgerichts mangels Rechtsschutzinteresses zu Unrecht zurückgewiesen, so braucht der OGH den Zurückweisungsbeschluß nicht aufheben und dem Rekursgericht eine neuerliche Rekursentscheidung auftragen; er kann vielmehr sofort die richtige Sachentscheidung über den zurückgewiesenen Rekurs treffen. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §10 AZPO §526 C2
Rechtssatz: Als für die Rekursinstanz maßgebliche Entscheidungsgrundlage kommen nur jene Gegebenheiten in Betracht, die im Zeitpunkt der zu fällenden Rekursentscheidung schon vorhanden sind. Nicht aber geht es an, über das Erstgericht auf eine Veränderung der Rechtslage hinzuwirken und diesem aufzutragen, erst auf Grund der dergestalt eingetragenen Veränderungen eine neue Entscheidung zu fällen. ... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §402ZPO §526 D1ZPO §526 D2
Rechtssatz: Auch dann, wenn der die Abweisung eines Antrages auf einstweilige Verfügung aufhebende Beschlüsse des Rekursgerichtes nur vom Beklagten angefochten worden ist, kann der OGH die einstweilige Verfügung sofort selbst erlassen. Entscheidungstexte 4 Ob 312/72 Entscheidungstext OGH 11.04.1972 4 Ob 312/72 ÖBl 1972,65 = SZ 45/4... mehr lesen...
Die Erstbeklagte ist eine offene Handelsgesellschaft, die Zweitbeklagte eine ihrer Gesellschafterinnen. In einem von der Erstbeklagten an ÖBB-Bedienstete verteilten Rundschreiben heißt es ua: "Bekleidung vom Erzeuger billigerÜ Der anhängende Einkaufs-Berechtigungsschein ermöglicht den direkten Einkauf beim Erzeuger. Das bedeutet: Sie kaufen die beste Qualität billiger als anderswo ..." Auch der beigefügte "Einkaufsberechtigungsschein" enthält den Satz: "Dieser Schein berechtigt Sie ... mehr lesen...
Ein schon verstorbener Sohn des Klägers war mit der Beklagten verheiratet. Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger ursprünglich, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihm den Betrag von S 2000.- und ab 29. 5. 1967 wöchentlich einen Betrag von S 500.- zu bezahlen. Die Klage wurde darauf gestützt, daß die Beklagte dem Kläger auf Grund eines Übergabsvertrages einen Betrag von wöchentlich S 500.- schulde. Die Beklagte, die ihre Schuld wiederholt anerkannt habe, sei schon mit einem B... mehr lesen...
In der gegenständlichen Exekutionssache wegen Zwangsverwaltung trug das Erstgericht dem früheren Zwangsverwalter Siegfried R den Ersatz eines Betrages von S 37.779.67 auf. Es stellte im wesentlichen fest, daß die Rechnungslegung des am 6. 4. 1967 zum Zwangsverwalter bestellten und mit Wirkung vom 24. 4. 1969 seines Amtes enthobenen Siegfried R für die Zeit vom 1. 10. 1967 bis 24. 4. 1969 einen Abgang in Höhe von S 37.779.67 aufweist, zu dem es im wesentlichen deshalb kam, weil der Zwa... mehr lesen...
Der Kläger beantragt, die Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von 116.319.64 S und 41.017.17 S s A zu verurteilen, allenfalls sie schuldig zu erkennen, ihm folgende Beträge zu bezahlen, u zw die Erst- bis Viertbeklagten je 16.000 S und je 5800 S, sowie die Fünftbis Zehntbeklagten je 8653.25 S und 3003 S. Er bringt folgendes vor: Die Beklagten waren Kommanditisten der im Handelsregister des Kreisals Handelsgerichtes Wiener Neustadt eingetragenen "E-Textilwerke Kommanditgesellsch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A3AußStrG 2005 §62 Abs1 A3AußStrG 2005 §62 Abs1 A5AußStrG 2005 §70JN §3ZPO §526 D1
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht einen Rekurs als unzulässig zurückgewiesen, ist es dem OGH verwehrt, anlässlich der Entscheidung über diesen - seiner Ansicht nach verfehlten - Zurückweisungsbeschlusses gleich in der Sache selbst zu erkennen, wenn dadurch der Instanzenzug verschoben würde. Der Oberste Gerichtshof darf nicht sachlich über eine F... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A3JN §3 Abs1ZPO §526 D1
Rechtssatz: Gemäß § 3 Abs 1 JN ist der Rekurs gegen die Entscheidung des Erstgerichts von dem vorgesetzten Kreis- oder Landesgericht zu erledigen. Es geht daher nicht an, dass der Oberste Gerichtshof, ohne dass die zweite Instanz in der Sache selbst entschieden hätte, über den gegen den erstrichterlichen Beschluss eingebrachten Rekurs entscheidet (7 Ob 277/64). (Hier wies das Rekursgericht den Rekurs al... mehr lesen...
Norm: EO §70 Abs1ZPO §526 C2
Rechtssatz: Mangels Benachrichtigung von der Rekurserhebung gegen die Exekutionsbewilligung durch das Titelgericht iS des § 70 Abs 1 EO hat das Vollzugsgericht im Zeitpunkt seiner Entscheidung von der Wirksamkeit des Bewilligungsbeschlusses auszugehen. Entscheidungstexte 3 Ob 104/70 Entscheidungstext OGH 12.08.1970 3 Ob 104/70 ... mehr lesen...
Bei der am 23. Jänner 1970 in der Auktionshalle des EG Wien stattgefundenen Versteigerung von Fahrnissen, deren Überstellung dorthin von dem als Exekutionsgericht einschreitenden Erstgericht auf Antrag der betreibenden Gläubigerin bewilligt worden war, konnte eine Reihe von Pfandgegenständen mangels eines Interessenten nicht verkauft werden, weshalb hinsichtlich derselben mit erstgerichtlichem Beschluß vom 25. Februar 1970 das Verkaufsverfahren gemäß § 200 Z 3/§ 282 EO eingestellt wur... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 B1
Rechtssatz: Wird ein Rekurs erhoben, so ist der angefochtene Beschluß rechtlich in jeder Richtung zu überprüfen. Entscheidungstexte 3 Ob 62/70 Entscheidungstext OGH 03.06.1970 3 Ob 62/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0044009 Dokumentnummer JJR_19700603_OGH... mehr lesen...
Zum Nachlaß der Friederike S gehörten u a je 1/4 Anteile der Liegenschaften EZ X und EZ Y. Auf Grund der Teilungsklage der übrigen Miteigentümer der Liegenschaft EZ Y erging gegen die Verlassenschaft, vertreten durch einen dazu bestellten Verlassenschaftskurator, mit Zustimmung des Verlassenschaftsgerichts ein Anerkenntnisurteil; die gerichtliche Feilbietung dieser Liegenschaft führte jedoch zu keinem Ergebnis. Bei der Verlassenschaftsabhandlung am 26. September 1968 wurde in Anwesenh... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1bZPO §520 CZPO §526 AAußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIB
Rechtssatz: Ein angeblicher Mangel des erstgerichtlichen Verfahrens, der vom Rekursgericht nicht als solcher erkannt wurde, kann nach dem Grundsatz, dass jeder Verfahrensmangel immer nur einmal und zwar in der nächsthöheren Instanz wahrgenommen werden kann, im Revisionsrekursverfahren nicht abermals geltend gemacht werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gestützt auf die Bestimmungen der §§ 28 ff. des Tiroler Schulerhaltungsgesetzes vom 25. November 1959, LGBl. Nr. 4/1959, hat die Tiroler Landesregierung mit Bescheid vom 30. November 1966 zwei den beiden Klägern gehörige Grundparzellen zu Gunsten der beklagten Partei, der Gemeinde R. enteignet. Dabei wurden die von dieser als Schulerhalterin zu leistenden Entschädigungsbeträge mit 698.600 S für den Erstkläger und mit 663.250 S für den Zweitkläger festgesetzt und ausgesprochen, daß die... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 D1
Rechtssatz: Der OGH kann in Stattgebung des Rekurses gegen den Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem der Rekurs des Klägers gegen die Stattgebung der Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges mangels Rechtsschutzinteresses zurückgewiesen wurde, gleich in der Sache selbst entscheiden und die Einrede zurückweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 292/68 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...