Norm
EO §39 IVDRechtssatz
Ist die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Verpflichteten bei der Exekutionsbewilligung weder aktenkundig noch gerichtsbekannt, so steht dem Masseverwalter gegen die Exekutionsbewilligung nicht der Rekurs zu, vielmehr kann er nur Einstellung der Exekution beantragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0001018Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012