Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 26 Abs 2 WEG, § 37 Abs 3 Z 16 MRG, § 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Das Rekursgericht hat den ordentlichen Revisionsrekurs für zulässig erklärt, weil eine gefestigte Judikatur des Obersten Gerichtshofs zur Frage fehle, ob die Errichtun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar nachträglich den Revisionsrekurs gegen seinen Sachbeschluss vom 10. 7. 2001 für zulässig erklärt, weil eine gesicherte höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob der Beginn von Arbeiten zur Brauchbarmachung einer Wohnung ausreicht, um den Belohnungstatbestand des § 46c MRG zu erfüllen, doch liegen die in § 528 Abs 1 ZPO (iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG) normierten Voraussetzungen für die Anrufu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits mit Beschluss vom 24. 10. 2001 die von der beklagten Partei am 27. 9. 2001 (Postaufgabe) eingebrachte außerordentliche Revision gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Die ohne (Abwarten einer) Mitteilung im Sinn des § 508a Abs 2 ZPO erstattete Revisionsbeantwortung ist nicht nur zur Rechtsverfolgung nicht notwendig (§ 508a Abs 2 Satz 2 Z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Klägerin wurde bereits mit Beschluss vom 5. Juli 2001 zurückgewiesen. Die ohne Mitteilung iSd § 508a Abs 2 ZPO erstattete Revisionsbeantwortung der Beklagten ist daher nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr sachlich zu behandeln (RIS-Justiz RS0113633). Die außerordentliche Revision der Klägerin wurde bereits mit Beschluss vom 5. Juli 2001 zurückgewiesen. Die ohne Mitteilung iSd Paragr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1972 Eigentümer der Liegenschaften EZ ***** und EZ *****, Grundbuch *****, Bezirksgericht *****, bestehend aus den Grundstücken Nr 4/48 und Nr 451/5. Der Beklagte ist seit 1971 Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, Bezirksgericht *****, bestehend aus den Grundstücken Nr 3/20 und Nr 4/61. Das Grundstück des Klägers Nr 4/48 grenzt nördlich an das Grundstück des Beklagten Nr 4/61 an. Die Liegenschaften der Streitteile werden vom ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der beklagten Partei wurden bereits mit Beschluss des erkennenden Senats vom 23. Mai 2001 mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Die ohne (Abwarten einer) Mitteilung im Sinn des § 508a Abs 2 ZPO erstattete Revisionsbeantwortung der klagenden Partei ist demnach nicht nur zur Rechtsverfolgung nicht notwendig (§ 508a Abs 2 zweiter Satz ZPO), sondern nach Abschluss des ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Eigentümer einer Liegenschaft samt Einfamilienhaus in M*****. Er erteilte einer Realitätenvermittlung GmbH den Alleinvermittlungsauftrag zur Veräußerung dieses Objektes. Der Geschäftsführer dieser Gesellschaft bot es daraufhin zu einem Kaufpreis von S 8,900.000 Dr. K***** und dem Beklagten an. Beide Kaufinteressenten besichtigten das Liegenschaftsobjekt. Der Beklagte zeigte (so) großes Interesse, dass ihm vom Kläger folgendes Schreiben übermittelt wurd... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsfrage, ob und ab wann eine Ehe objektiv unheilbar zerrüttet ist, ist aufgrund der subtilen Abwägung der Umstände des Einzelfalles zu lösen. Dies weist schon darauf hin, dass unterschiedliche Auffassungen über diesen Zeitpunkt grundsätzlich keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO begründen (5 Ob 132/00y ua). Berücksichtigt man, dass die Klägerin dem Beklagten Ende 1994/Anfang 1995 bereits das zweite Mal ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 95 EheG erlischt der Anspruch auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung - soweit hier relevant - gerichtlich geltend gemacht wird. Nach herrschender Auffassung ist die Frist des § 95 EheG eine von Amts wegen wahrzunehmende materiellrechtliche Fall-, Ausschluss- oder Präklusivfrist, deren Nichteinhaltung zum A... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche fehlt oder uneinheitlich ist (§ 502 Abs 1 ZPO). Ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das rechtliche Gehör einer Partei wird nur dann verletzt, wenn ihr die Möglichkeit, sich im Verfahren zu äußern, überhaupt genommen wird oder wenn Tatsachen und Beweisergebnisse der Entscheidung zugrunde gelegt werden, zu denen sie sich nicht äußern konnte (RIS-Justiz RS0074920). Dies trifft hier nicht zu, weil die Vorinstanzen bereits aus dem Vorbringen der beklagten Partei ableiteten, dass dieses schon abstrakt keine G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1992 verrichtete die beklagte Partei im Auftrag der Eigentümer einer Liegenschaft Bauarbeiten, wodurch Risse und Setzungen am Nachbarhaus, in dem die Klägerin seit 1. 3. 1977 eine Wohnung gemietet hat, entstanden. Mit der am 18. 12. 1995 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Zahlung von S 192.177,05 sA. Sie müsse für die Sanierung der in ihrer Mietwohnung aufgetretenen Schäden insgesamt S 160.288 aufwenden, und zwar für Maurera... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dadurch, dass der Kläger mit aus dem Zusammenhang gerissenen Einzelfeststellungen versucht, die der rechtlichen Beurteilung zugrunde gelegte unheilbare Zerrüttung der Ehe mit Mai 1997 in Zweifel zu ziehen, zeigt er keine Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO auf. Dass die Beklagte seinem Auszug in das Wohnmobil zugestimmt hätte, lässt sich den Feststellungen nicht entnehmen. Dass die Beklagte erklärt hat, dass der Klä... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren auf Zahlung einer Provision für die Vermittlung des Verkaufs einer Liegenschaft in Höhe von 243.750 S sA mit 213.750 S sA statt und wies das Mehrbegehren ab. Das Berufungsgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab und sprach zunächst aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Es stützte sein Urteil auf die tragende
Begründung: , dass "die an sich verdienstliche und (mit)kausale Tätigkeit des klägerischen Immobilienma... mehr lesen...
Norm: ZPO §508a Abs2
Rechtssatz: Die ohne (Abwarten einer) Mitteilung im Sinn des § 508a Abs 2 ZPO erstattete Revisionsbeantwortung ist nicht nur zur Rechtsverfolgung nicht notwendig (§ 508a Abs 2 zweiter Satz ZPO), sondern nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr sachlich zu behandeln. Entscheidungstexte 3 Ob 88/00p Entscheidungstext OGH 24.05.2000 3 Ob 88/00p ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentlichen Revisionen beider Parteien wurden bereits mit Beschluss des erkennenden Senats vom 26. April 2000 mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Die ohne (Abwarten einer) Mitteilung im Sinn des § 508a Abs 2 ZPO erstattete Revisionsbeantwortung der klagenden Partei ist demnach nicht nur zur Rechtsverfolgung nicht notwendig (§ 508a Abs 2 zweiter Satz ZPO), sondern nach Abschluss des ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer, Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer und Dr. Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G*****gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Raits, Ebner & Partner, Rechtsanwälte in Salzburg, wider die beklagte Partei Anita B*****, vertreten durch Dr. Johann Eder... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen, wenn die vermietete Wohnung nicht zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der eintrittsberechtigten Personen regelmäßig verwendet wird, es sei denn, dass der Mieter zu Kur- oder Unterrichtszwecken oder aus beruflichen Gründen abwesend ist. Beweispflichtig für das Fehlen einer regelmäßigen Verwendung ist der Vermieter (RIS-Just... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtssache war bereits Gegenstand einer Entscheidung des erkennenden Senats; hinsichtlich Sachverhalt, Vorbringen und Verfahrensgang wird auf den im ersten Rechtsgang gefassten Aufhebungsbeschluss (SZ 67/71) verwiesen. Im zweiten Rechtsgang gab das Erstgericht dem Klagebegehren mit 172.000 S sA Folge und wies das Mehrbegehren ab. Es stellte unter anderem fest, dass der Kläger durch die Art und Weise, wie die von der Zweitbeklagten herausgegebene Zeitu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Ausspruch, dass die Schuld eines Ehegatten überwiegt (§ 60 Abs 2 EheG), ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn das Verschulden dieses Ehegatten erheblich schwerer wiegt als das des anderen. Das Verschulden des anderen muss fast völlig in den Hintergrund treten (EFSlg 46.261, 48.832, 51.658, 60.286 uva; RIS-Justiz RS0057821). Ob dies der Fall ist, hängt vom Gesamtverhalten der Ehegatten während der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Entscheidung des Berufungsgerichts ist die ihr von der Revision unterstellte Rechtsauffassung, die Vereinbarung der Parteien sei auch für die Dauer von zehn-, zwanzig- oder hundertjährigen Bauarbeiten als Verzicht auf die Geltendmachung des angezogenen Kündigungsgrundes zu interpretieren, nicht zu entnehmen. Zur Frage, für welchen Zeitraum der in der Vereinbarung der Streitteile liegende Verzicht zu gelten habe, nim... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 26 Abs 2 WEG iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG sowie §§ 528a, 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Das gilt selbst dann, wenn das Rekursgericht in Abänderung seines zunächst gegenteiligen Ausspruchs den ordentlichen Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2a iVm § 508 Abs 3 ZPO für zulässig erklärte (vgl 5 Ob 337/98i). Gem... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Daß der vom Rekursgericht angewendete § 41 Abs 2 EO auch im Zwangsversteigerungsverfahren gilt, wurde vom Obersten Gerichtshof bereits in der Entscheidung SZ 26/85 klargestellt. Der Lösung der Frage, ob Überdeckung vorliegt, kommt keine erhebliche Bedeutung im Sinne von § 7... mehr lesen...
Begründung: Am 22. 7. 1997 überreichte die Antragsgegnerin beim Erstgericht einen Schriftsatz, mit dem sie in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 14, § 27 Abs 1 Z 1 und Abs 3 MRG gegen die am 13. 6. 1997 ergangene Entscheidung der Schlichtungsstelle der Stadt Wien das Gericht anrief. Für den Fall, daß sie die Frist des § 40 Abs 1 Satz 4 MRG versäumt haben sollte, beantragte sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Am 22. 7. 1997 überreichte die Antragsgegnerin beim Erstgeri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In der hier zu beurteilenden Rechtssache geht es darum, daß die Neuerrichtung von Versorgungsleitungen nur deshalb notwendig ist, weil Büroräumlichkeiten in den obersten beiden Stockwerken eines Hauses in acht Wohneinheiten umgewidmet und umgebaut werden sollen. Es steht zwar fest, daß die beabsichtigte Änderung einem wichtigen Interesse der sie anstrebenden Wohnungseigentümerin dient, weil sie die Büroräumlichkeiten ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Klägers ist die von ihm erhobene ordentliche Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG nicht jedenfalls zulässig. Verfahren über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Sinne dieser Bestimmung sind nämlich solche, in denen es um die Berechtigung oder die Art der Beendigung geht, wobei es allerdings nicht erforderlich ist, daß diese Frage als Hauptfrage zu klären ist. Es muß sich aber um eine Rechtss... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein Rechtsanwalt, begehrt vom Beklagten die Zahlung eines restlichen Honorars für dessen Beratung und Vertretung, und zwar in folgenden Fällen: In der Rechtssache "M***** gegen K***** 1" sei es um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Dr. K***** gegangen, welche zumindest 1,000.000 S betragen hätten. Es seien Konferenzen abgeführt, Kommission getätigt, Briefe geschrieben und ein Klagsentwurf errichtet worden. Zu einer Klagseinbringung sei e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 9. 1984 bei dem beklagten Versicherungsunternehmen zunächst als Innendienstmitar- beiter, vom 1. 8. 1994 bis 31. 3. 1996 im Versicherungs- außendienst beschäftigt und wurde mit 1. 4. 1996 von der Direktion gemäß § 2 Abs 2 des Kollektivvertrages für Angestellte der Versicherungsunternehmen im Innendienst (KVI) wieder in den Innendienst rückversetzt, wo er noch heute tätig ist. Der Kläger war seit 1. 9. 1984 bei dem beklagten Versicheru... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIZPO §502 Abs1 H2ZPO §508a Abs2
Rechtssatz: Ob Rechtsmissbrauch vorliegt, ist eine nach den Umständen des Einzelfalles zu klärende Rechtsfrage (so schon 10 ObS 152/91). Entscheidungstexte 3 Ob 68/98s Entscheidungstext OGH 16.09.1998 3 Ob 68/98s 9 Ob 274/01m Entscheidungstext OGH 23.01.2002 9 Ob 274/01m ... mehr lesen...
Begründung: In einen 1988 eingeleiteten Verfahren vor dem Erstgericht hatte die nunmehrige erste Beklagte, eine politische Gemeinde, die übrigen Beklagten, damals Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft, auf Zahlung von mehr als S 1,8 Mio geklagt. Sämtliche Parteien des damaligen Prozesses hatten dem nunmehrigen Kläger den Streit verkündet. Daraufhin war dieser auf Seite der klagenden Gemeinde dem Streit als Nebenintervenient beigetreten. Im ersten Rechtsgang wurden die damaligen B... mehr lesen...