Entscheidungsgründe: Der Beklagte kaufte am 6.5.1990 bei einem vom Kläger unter der Firma "Josef H***** Maschinenhandel" geführten Unternehmen, das unter anderem den Handel mit Landmaschinen und deren Reparatur zum Gegenstand hatte, einen Heukran der Marke "Loma", der ihm am 21.6.1990 übergeben wurde. Der vom Kläger unterschriebene Kaufantrag enthielt unter anderem folgende Bestimmung: "Bei Nichtfunktionieren eines Gerätes kann dieses repariert oder gegen ein gleichartiges, gl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund des von der als Indossatarin ausgewiesenen klagenden Bank vorgelegten, von der drittbeklagten Partei Erika M***** an eigene Order ausgestellten, von der bezogenen erstbeklagten Partei R***** Ges. mbH & Co KG, K*****akzeptierten und von deren Geschäftsführer Hermann G*****, dem Zweitbeklagten, als Bürgen für die Akzeptantin unterzeichneten Wechsels vom 28.11.1991 über S 103.907,-- erließ das Erstgericht den Wechselzahlungsauftrag vom 20.3.1992. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile begründeten Ende 1986 eine Lebensgemeinschaft und schlossen am 13.5.1988 die Ehe, die bis Juli 1989 unauffällig verlief: Der Kläger arbeitete auswärts und kam nur jeweils für einige Tage nach Hause; die Beklagte führte den Haushalt, betreute eine Tante des Klägers und nahm nach deren Tod verschiedene Beschäftigungen an. Im Juli 1989 begann die Beklagte ein auffälliges Verhalten an den Tag zu legen. Sie trank Alkohol, war angespannt, gereizt... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu 741/1.000 Anteilen und die Antragsgegner zu restlichen 259/1.000 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft in Wien *****. Mit einem Teil der Anteile der Erst- bis Viertantragsteller und mit den Anteilen des Erstantragsgegners ist Wohnungseigentum jeweils an einer Wohnung in diesem Haus verbunden. Die Anteile der Fünftantragstellerin und der Zweitantragsgegnerin stehen im schlichten Miteigentum. Die im Straßentrakt gelegene Wohnung top Nr.6 ist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien verpflichteten sich als ehemalige Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer vom Kläger im Februar 1984 "erworbenen" Gesellschaft mbH in einer als Garantievertrag zu beurteilenden rechtsgeschäftlichen Erklärung (siehe dazu die Entscheidung des erkennenden Senates 1 Ob 608/88 = SZ 61/232), "die Firma schulden- bzw lastenfrei zu übergeben und für von ihnen eingegangene Verbindlichkeiten voll zu haften, sohin dem Kläger den Schaden zu ersetzen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragstellerin Hildegard W*****, Wohnungseigentümerin, ***** vertreten durch Dr. Jakob Wallner, Rechtsanwalt in St.Johann in Tirol, wider die Antragsgegner 1. Johanna P*****, Wohnungseigentümerin... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 Abs3 idF WGN 1989ZPO §521a Abs2ZPO §508a Abs2
Rechtssatz: Erstattet der Rechtsmittelgegner eine Rechtsmittelbeantwortung, obwohl die Frist hiezu noch nicht in Gang gesetzt geworden war (§ 508a Abs 2 ZPO), so hat er auch dann, wenn er sich darin auf Ausführung zur Unzulässigkeit des außerordentlichen Rechtsmittels beschränkt, damit bereits seine verfahrensrechtliche Befugnis zur Erstattung der Rechtsmittelgegenschrift ausgeübt ... mehr lesen...
Begründung: Die am 14.März 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 15. September 1988 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Verbindung entstammten zwei Söhne, nämlich der mittlerweile volljährige Sohn Michael, geboren am 1. Dezember 1970, und der minderjährige Markus, geboren am 6. Oktober 1978. Die Obsorge hinsichtlich des Minderjährigen steht aufgrund eines Beschlusses des Pflegschaftsgerichtes dem Vater zu. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §507a Abs3ZPO §508a Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 508a Abs 2 Satz 2 ZPO ist die Beantwortung einer außerordentlichen Revision beim Revisionsgericht einzubringen. Wird ein Rechtsmittel bei einem funktionell nicht zuständigen Gericht (Erstgericht) eingebracht, ist es zwar von Amts wegen an das funktionell zuständige Gericht weiterzuleiten, doch ist für die Rechtzeitigkeit der Zeitpunkt des Einlangens bei diesem Gericht maßgebend. Der Oberste... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer des zu Beginn dieses Jahrhunderts erbauten Hauses in W*****. Er ist Angestellter der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft und zumindest seit 1985 österreichischer Handelsdelegierter in K*****. Im Hochparterre und im ersten Stock des Hauses befinden sich zwei je 180 m2 große Wohnungen. Im Erdgeschoß befindet sich noch eine 42 m2 große Wohnung, die ursprünglich als Hausbesorgerwohnung genutzt wurde und seit September 1988 unbewohnt ist. Die Wo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dkfm. Dr. Franz Schulz und Winfried Kmenta als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei H***** H*****, vertreten durch Dr. *****, R*****a*****, wider die beklagte Partei Arbe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Begehren des Klägers, der Beklagte sei schuldig, bestimmte, ohne Rechtsmittel (und auch ohne vorausgehendes Bestandverhältnis) benützte Teile des Hauses des Klägers von den persönlichen Fahrnissen zu räumen und dem Kläger geräumt zu übergeben, statt. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,- nicht übersteigt, sowie daß die Revision jedenfalls unzulässig sei. Gegen das be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Hule, Dr.Warta, Dr.Klinger und Dr.Angst als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josefine P*****, vertreten durch Dr.Dieter Wille, Rechtsanwalt in Bad Ischl, wider die beklagte Partei Kurt R*****, vertreten durch Dr.Peter Pfarl, Rechtsanwalt in Bad Ischl, wegen Auf... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin und deren Gatte, in dessen Mietrechte der Zweitantragsteller eintrat, mieteten am 16.5.1977 von der Rechtsvorgängerin der Antragsgegner die im Parterre des Hauses Wien 18., Weimarerstraße 43 gelegene Wohnung, die eine Nutzfläche von 125,12 m2 aufweist, gegen Entrichtung eines wertgesicherten monatlichen Hauptmietzinses von 2.500 S. Mit Schreiben vom 28.4.1982 begehrten die Antragsteller gemäß § 44 Abs 2 MRG die Ermäßigung des vereinbarten Hauptm... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger verpachtete im Jahre 1972 das damals ihm allein gehörige und nun im Miteigentum beider Kläger stehende landwirtschaftliche Gut "Das Wirtshaus zum Dorf" in Mittersill, Katastralgemeinde Mühlbach, seinem Bruder, dem Beklagten. Wegen einer vom Beklagten ohne vorherige Zustimmung der Kläger vorgenommenen Abtragung zweier Hochsilos und deren Ersetzung durch einen Fahrsilo kam es zu Unstimmigkeiten der Streitteile. In dem am 14. April 1986 eingeleiteten Verfah... mehr lesen...
Norm: StPO §285 Abs1StPO §294 Abs2ZPO §508a Abs2ZPO §521a Abs2
Rechtssatz: Es gibt nur eine Rechtsmittelausführung. Beachtlich ist die früher bei Gericht (Erstgericht) eingelangte. Entscheidungstexte 13 Os 106/89 Entscheidungstext OGH 09.11.1989 13 Os 106/89 13 Os 101/91 Entscheidungstext OGH 19.02.1992 13 Os 101/91 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte seit vielen Jahren als Steuerberater Anton P*** und dessen im Jahre 1983 verstorbene Ehefrau Johanna P*** betreut; dieser hatte der Kläger jeweils seine Honorarnoten übergeben und daraufhin Barzahlung erhalten. Mit der zu 2 C 62/87 des Erstgerichtes erhobenen Klage begehrt der Kläger ein am 29.März 1984 in Rechnung gestelltes Pauschalhonorar von S 11.000. In der - mit dieser Klage zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen - Klage 2 C 114/87 begehrt der K... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat die außerordentliche Revision der klagenden Partei mit Beschluß vom 20. Oktober 1988, 6 Ob 1544/88, zurückgewiesen. Eine Mitteilung im Sinne des § 508 a Abs.2 erster Satz ZPO erfolgte nicht. Die beklagten Parteien erstatteten dennoch am 8. November 1988 (Postaufgabe 7. November 1988) eine Revisionsbeantwortung. Der in dieser enthaltene Antrag auf Zuspruch der Kosten dieses Schriftsatzes war gemäß ... mehr lesen...
Norm: ZPO §508a Abs2
Rechtssatz: § 508 a Abs 2 Satz 3 ZPO gilt nur für das Verfahren über eine außerordentliche, nicht aber auch eine an sich unzulässige Revision, selbst wenn sie als "außerordentliche Revision" bezeichnet wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 548/87 Entscheidungstext OGH 02.09.1987 3 Ob 548/87 3 Ob 562/87 Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat dem von den Klägern mit insgesamt S 16.000,-- bewerteten (§ 59 JN), auf Ausführung vereinbarter Umgestaltungsarbeiten an der Wohnungseingangstür des beklagten Mieters und auf Wiederherstellung des früheren Zustandes der Taster für die Stiegenhausbeleuchtung und die Wohnungsklingel gerichteten Klagebegehren zur Gänze stattgegeben. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nur teilweise Folge, wies das Begehren in Ansehung der Klingel ab und b... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf Duldung der Überspannung des Grundstückes der Beklagten durch eine Stromleitung gerichteten und nach § 59 JN mit einem Interesse von S 25.000,-- bewerteten Begehren des klagenden Elektrizitätsversorgungsunternehmens statt. Das Berufungsgericht gab der von der Beklagten gegen das in einem einzigen Rechtsgang gefällte Urteil des Erstgerichtes nicht Folge und sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschi... mehr lesen...
Begründung: Am 14.9.1983 ereignete sich gegen 22,50 Uhr im Ortsgebiet von Innsbruck auf der Amraser-See-Straße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen T 192.080 und der Erstbeklagte als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen MR-LK 459 (D) beteiligt waren. Dabei wurde der Kläger verletzt; beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Es ist nicht mehr strittig, daß der Schaden zwischen den Streitteilen im Verhältnis von 1 : 3 zu Lasten der Beklagten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Urteil vom 1.12.1986, 4 R 184/86-13, gab das Berufungsgericht der Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 3.6.1986, GZ.22 Cg 187/85-7, nicht Folge. Das Berufungsgericht sprach aus, daß die Revision nicht zulässig sei. Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes erhob die Beklagte eine außerordentliche Revision, die mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 6.5.1987, 8 Ob 1503/87, gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte errichtete eine Werkstätte, für welche die L*** & K*** OHG die Installationsarbeiten durchführte. Es wurde vereinbart, daß die genannte OHG ihre sämtlichen Fahrzeuge im Betrieb des Beklagten reparieren läßt und bezüglich des offenen Werklohns und der anfallenden Reparaturkosten eine Gegenverrechnung erfolgt. Die L*** & K*** OHG stand mit der klagenden Partei in laufender Geschäftsverbindung und zedierte ihr aufgrund eines Abkommens laufend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin vermietete dem Beklagten mit schriftlichem Mietvertrag vom 7.3.1975 ab 1.4.1975 die Wohnung top.Nr.7 ihres Hauses Wien 4., Schaumburgergasse 18, auf unbestimmte Zeit. Sie kündigt dem Beklagten diese Wohnung aus den Kündigungsgründen des § 30 Abs 2 Z 4 und 6 MRG - der außerdem geltend gemachte Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 MRG ist nicht mehr Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens - gerichtlich auf und brachte vor, der Beklagte habe die aufgekün... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wurde zurückgewiesen, sodaß eine Mitteilung nach § 508 a Abs. 2 erster Satz ZPO nicht zu ergehen hatte. Die ohne solche Mitteilung erstattete Revisionsbeantwortung der beklagten Partei diente nicht der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung. Für sie gebührt daher kein Kostenersatz (§§ 41, 508 a Abs. 2 dritter Satz ZPO; 7 Ob 1537/85). ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der beklagten Partei wurde zurückgewiesen, sodaß eine Mitteilung nach § 508 a Abs. 2 erster Satz ZPO nicht zu ergehen hatte. Eine ohne solche Mitteilung erstattete Revisionsbeantwortung dient nicht der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung. Für sie gebührt daher kein Kostenersatz (§§ 41, 508 a Abs. 2 dritter Satz ZPO; 7 Ob 1537/85). Anmerkung E082... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Herausgabe von 32 Sparbüchern der Hranilnica in Posojilnica Celovec registrirana zadruga z neomejenim jamstvom in Klagenfurt, die sie im einzelnen nach Sparbuchnummer, Name der Spareinlage und eingezahltem Betrag bezeichnete. Sie bewertete ihr Klagebegehren mit S 1,841.263,-- und brachte vor, die Beklagte habe als seinerzeitige Geschäftsführerin der Hranilnica in Posojilnica Celovec registrirana zadruga z neomejeni... mehr lesen...