Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** reg. Gen.m.b.H., *****, vertreten durch Mag. Klaus P. Pichler, Rechtsanwalt in Dornbirn, gegen die beklagten Parteien 1. H*****, und 2. S*****, beide vertreten durch Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwal... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 7. 6. 1950 geboren. Sie leidet an einem pränatalen cerebralen Defekt, weist das geistige Niveau eines Kleinkindes auf und lebt seit 1988 ohne Kontakt zu ihren Eltern auf Kosten des zuständigen Sozialhilfeträgers in einer sozialtherapeutischen Einrichtung. Sie bezieht nach dem Tod ihres Vaters eine Waisenpension. Die Beklagte, damals als Rechtsanwältin tätig, war vom 24. 9. 1992 bis 28. 6. 2007 Sachwalterin der Klägerin für alle Angelegenheiten. Die ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Georg Lehner, Rechtsanwalt in Marchtrenk, gegen die beklagte Partei Reinhard Eduard G*****, vertreten durch Dr. Günther Klepp, Dr. Peter Nöbauer, Mag. Franz Hintri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DDr. Karl W*****, vertreten durch Dr. Nicoletta Wabitsch, Rechtsanwältin in Graz, gegen die beklagte Partei Gerhard B*****, vertreten durch Dr. Hans Wagner, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufkündigung, im Verfahren üb... mehr lesen...
Norm: ZPO §507aZPO §508a Abs2
Rechtssatz: Eine nicht freigestellte und erst nach Zurückweisung der gegnerischen außerordentlichen Revision durch den Obersten Gerichtshof eingebrachte (eingelangte) Revisionsbeantwortung ist beschlussmäßig zurückzuweisen. Entscheidungstexte 8 Ob 142/08b Entscheidungstext OGH 16.12.2008 8 Ob 142/08b 1 Ob 10/10... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria K*****, vertreten durch Dr. Thomas Ebner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Gerhard H*****, vertreten durch Lukesch, Hintermeier & Partner, Rechtsanwälte GesbR in St. Pölt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Robert B*****, vertreten durch Dr. Thomas Brückl und Mag. Christian Breit, Rechtsanwälte in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei G***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Klaus Reisch und Mag. Roland Reisch, Rechtsanwälte in Kitzbü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Richard Warnung und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Doris B*****, Kindergärtnerin, *****, vertreten durch Dr. Manfred Korn, Rechtsanwalt in Salz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C ***** KG, *****, vertreten durch Mag. Bernd Trappmaier und Mag. Georg R. Foidl, Rechtsanwälte in Wien, gegen die ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Ingeborg Bauer-Manhart und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Gilda S*****, vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die bekla... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 25. 8. 2000 geheiratet. Aus dieser Ehe entstammen zwei Kinder. Beim Erstgericht ist ein von beiden Streitteilen angestrengtes Ehescheidungsverfahren anhängig. Seit 2001 sind die Parteien gemeinsam Eigentümer der Ehewohnung, an der Wohnungseigentum begründet ist. Sie finanzierten diesen Erwerb mit einem Bankkredit. Der Besicherung dieses Kredits und der Kapitalbildung zum Zweck der Rückzahlung des Kredits dienen vereinbarungsgemäß zwei Lebensversic... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei „J*****"*****gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Dr. Walter Müller, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagten Parteien 1. Ernst K*****, 2. Mag. Markus A*****, beide vertreten durch Dr. Michael Metzler, Rechtsanwalt in Linz, wegen Unter... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionswerber zeigt in seiner außerordentlichen Revision keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO auf: Der Revisionswerber zeigt in seiner außerordentlichen Revision keine erhebliche Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO auf: Rechtliche Beurteilung Nach den bindenden Feststellungen der Vorinstanzen war der mit „Personalhoheit" ausgestattete Filialleiter der Beklagten berechtigt, den bei der Beklagten angestellten K... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen I. der klagenden Partei F* GmbH, *, vertreten durch Dr. Hans Schönherr, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, vertreten durch Dr. Herbert Salficky, Re... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erbrachte für die beklagten Parteien Steinarbeiten und Pflasterungsarbeiten und legte hiefür Rechnungen über insgesamt 63.591,02 EUR. Die beklagten Parteien leisteten Akontozahlungen von zusammen 33.635 EUR und wandten gegen das eingeklagte Zahlungsbegehren von restlichen 29.956,02 EUR mangelnde Fälligkeit wegen verschiedener Mängel (ua Höhenunterschiede infolge Bildung von „Sutten") sowie eine fehlende Aufklärung über die Nichterreichbarkeit des notwendigen G... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden Partei E***** AG, *****, vertreten durch die Dr. Wilhelm Schlein GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Daniela C*****, Ärztin und Geschäftsführerin, *****, vertreten durch Dr. Christa S... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 9. April 2008, AZ 7 Ob 73/08y, hat der Oberste Gerichtshof die außerordentliche Revision der Kläger mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. In der
Begründung: dieses Beschlusses wurde unter anderem ausgeführt, dass der erstmals in der Revision erhobene Vorwurf, die Weigerung der Beklagten, die Umsatzsteuer zu tragen, sei schikanös, weil sie die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen könnte, zufolge des Neuerungsverbots des §... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Othmar S*****, Pensionist, *****, vertreten durch die Forcher-Mayr, Kantner & Ruetz Rechtsanwälte Part... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist als Rechtsnachfolger seines Vaters nach dem Grundbuchsstand zu 252/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftslokal GR A2) und zu 241/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftsraum GR A2a) Miteigentümer einer Liegenschaft. Entgegen der 1970 erfolgten Parifizierung wurde das zuletzt genannte Wohnungseigentumsobjekt nicht errichtet. An seiner Stelle existiert eine leerstehende Grundfläche. Der vom Rechtsvorgänger des Beklag... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1) Thomas G*****, 2) Adolf G*****, beide *****, beide vertreten durch Dr. Alois Schneider, Rechtsanwalt in Rattenberg, gegen die beklagte Partei Dr. Gaetano L*****, vertreten durch G... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhard K*****, vertreten durch Dr. Dieter Brandstätter, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Gerald M*****, vertreten durch Dr. Peter Steinbauer, Rechtsanwalt in Graz, wegen 6.... mehr lesen...
Begründung: Das Wohnungseigentumsobjekt der Antragsteller liegt in einem dreistöckigen Wohnhaus, dessen hintere, zum Garten hin liegende Fassade eine Lamellenverkleidung aufweist. Die Wohnung der Antragsteller liegt im ersten Stock. Die Antragsteller haben an der gartenseitigen Außenfassade ein Klimagerät in einer vorhandenen Nische der Fassade angebracht, sodass es mit dem etwas weiter nach vorn gebauten Fassadenteil abschließt und über diesen nicht hinausragt. An der gartenseitige... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte zu AZ 15 C 4/05m des Erstgerichts gegen den beklagten Schutzverband eine Impugnationsklage ein. Diese Rechtssache wurde zunächst mit der zwischen denselben Parteien anhängigen weiteren Impugnationsklage AZ 15 C 5/05h verbunden und danach mit einer vom Kläger zu AZ 13 C 2/05b erhobenen (dritten) Impugnationsklage, die gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhoben wurde. Führend blieb das erstgerichtliche Verfahren AZ 15 C 4/05m. Alle drei Im... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Elisabeth P*****, vertreten durch Dr. Christine Fädler, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklag... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Erstbeklagte, deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, beauftragte im August 2003 die Klägerin mit Verglasungsarbeiten beim Um- und Zubau des Sporthotels S*****. Im Zuge dieses Bauprojekts wurde zur Erweiterung des Bade- und Wellnessbereichs ein Vorb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W***** KG, *****, vertreten durch Dr. Thomas Zelger, Rechtsanwalt in Kufstein, gegen die beklagte Partei B***** AG, *****, vertreten durch Dr. Andreas König, Rechtsanwalt in Innsbru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Adele E*****, vertreten durch Aigner Fischer Unter Rechtsanwaltspartnerschaft in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei Hermann V*****, vertreten durch Dr. Manfred Pochendorfer... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisiongericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann sowie Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Hubertus P. Weben, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Mag. Rudi R*****, vertreten durch Held Berdnik Astner & P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem zunächst unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Bescheid vom 7. 11. 2001 hat die beklagte Partei dem am 22. 4. 1941 geborenen Kläger eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab dem 1. 11. 2001 in der Höhe von damals brutto ATS 30.156,-- (EUR 2.191,52) zuerkannt. Mit Bescheid vom 23. 11. 2004 hat die beklagte Partei ausgesprochen, dass 1.) das Verfahren über den Anspruch des Klägers auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicher... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch Mag. Dr. Johannes Stockert, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Franziska K*****, vertreten durch Dr. Christian Nurschinger, Rechtsanwalt in Wien, wegen A... mehr lesen...