Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der Betriebsliegenschaft 1140 Wien, M*****gasse *****. Sie hatte seit dem Beginn der 60er-Jahre an diesem Standort eine Anlage zur Entfettung von Scheinwerferreflektoren betrieben. Die mittlerweile im Konkurs befindliche N***** AG, vormals F***** Aktiengesellschaft (im folgenden Klägerin genannt) war vom 1.10.1987 bis 31.12.1990 Mieterin dieser Betriebsliegenschaft und führte den Betrieb unter Verwendung derselben Anlage fort. D... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1ZPO §508a Abs2WEG 1975 §23 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ob ein Verzug mit der Stellung von Anträgen oder der Errichtung von Urkunden vorliegt (§ 23 Abs 2 Z 2 WEG), ist eine Frage des Einzelfalls. Entscheidungstexte 5 Ob 412/97t Entscheidungstext OGH 10.03.1998 5 Ob 412/97t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Begriff des Wohnungseigentumsorganisators wurde vom Gesetzgeber überaus weit gefaßt. Die Bezeichnung der "Organisation" ist fließend und rechtlich schwer erfaßbar. Darunter können fallen: Planen, Leiten, Ordnen, Koordinieren, Einschreiten bei Behörden, Beschaffung der Finanzierungsmittel, Bauüberwachung, Vermittlung und Abschluß mit Bauunternehmen, Bauhandwerkern und Architekten, Vertragsvorbereitungen, Kalkulation ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch der Kläger verkennt nicht, daß die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung mangels der Einhaltung der Formvorschrift des § 76 Abs 2 GesmbHG jedenfalls so weit unwirksam ist, als damit eine Abtretung der Geschäftsanteile des Klägers an den Beklagten erfolgen sollte (RIS-Justiz RS0059756, insbesondere SZ 61/153, SZ 68/193; RIS-Justiz RS0060195, RS0060201 ua). Nach Ansicht des Revisionswerbers sollte aber jene... mehr lesen...
Begründung: Die von den Rechtsmittelwerbern aufgezeigten Mängel des Rekursverfahrens bzw die dem Rekursgericht angeblich unterlaufene Aktenwidrigkeit liegen nicht vor: Entgegen dem Vorbringen der Rechtsmittelwerber geht das Rekursgericht von den Feststellungen des Erstgerichtes aus, wonach in den Dachschrägen die Einschnitte für fünf zukünftige Fenster ersichtlich, die Anschlüsse für Heizungs- und Wasserinstallationen hochgezogen, Leerrohre für Elektroinstallationen vorhanden... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte, die Ungültigkeit der zu ihren Lasten als Voreigentümerin erfolgten grundbücherlichen Einverleibung des Eigentumsrechts der Beklagten an einem bestimmten Grundstück festzustellen und den vorherigen Grundbuchsstand durch bestimmte bücherliche Maßnahmen wiederherzustellen. Sie brachte vor, daß dem Eigentumserwerb der Beklagten ein Kaufvertrag zugrundeliege, den sie als Verkäuferin durch ein infolge einer rechtsunwirksamen Verkaufsvollmacht nu... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist aufgrund eines Bestandvertrags vom 15.Dezember 1948 Mieterin von zwei Räumen im Gesamtausmaß von etwa 36 m2 in einem Haus der klagenden Partei. Nach einer mündlichen Zusage der Vermieterin wurde der beklagten Partei 1989 ein weiterer Raum von etwa 25 m2 für das Sortieren von Post zum Gebrauch überlassen. Diese Vereinbarung war auf drei Jahre befristet. Die Volksschule der klagenden Partei besteht aus sechs Klassen. Eine befindet sich im Dachgesc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin arbeitete teilzeitbeschäftigt in der Zeit vom 5.7.1993 bis 27.1.1995 als sogenannte TPM-Assistentin bei der Beklagten. Die Beklagte sprach am 13.1.1995 die Kündigung der Klägerin zum 27.1.1995 aus. Mit ihrer am 17.5.1995 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin mit dem Vorbringen, sie sei aufgrund der von ihr erbrachten Arbeitsleistungen als Angestellte anzusehen, weshalb sie unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist ledigl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1) Otto N*****, und 2) Hedwig N*****, beide vertreten durch Binder, Grösswang & Partner, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei Paul G*****, vertreten durch Dr.Heinrich Keller und Rain... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin von Liegenschaften in den Katastralgemeinden Thalerhof und Wagnitz und schloß mit Rechtsvorgängern der beklagten Partei den „Pachtvertrag“ vom 4. August 1986 über Grundstücke im Gesamtausmaß von 150.257 m2 ab. Die beklagte Partei trat mit Zustimmung der klagenden Partei anstelle der bisherigen Bestandnehmer in das Vertragsverhältnis ein. Der „Pachtvertrag“ hat ua folgenden Wortlaut: „I. ... Der Verpächter verpachtet die oben bezeich... mehr lesen...
Norm: ZPO §508a Abs2ZPO §528 Abs3 K
Rechtssatz: Im Revisionsrekursverfahren ist § 508a Abs 2 ZPO sinngemäß anzuwenden. Die Revisionsrekursbeantwortung ist daher beim Obersten Gerichtshof einzubringen. Entscheidungstexte 4 Ob 2115/96z Entscheidungstext OGH 09.07.1996 4 Ob 2115/96z 4 Ob 2131/96k Entscheidungstext OGH 12.08.1996 4 Ob 2131/... mehr lesen...
Norm: ZPO §465 Abs1ZPO §508a Abs2ZPO §521a Abs2
Rechtssatz: Hat eine Partei zwei Revisionsrekursbeantwortungen eingebracht, wovon sie eine - richtigerweise (§ 508a Abs 2 ZPO) - an den Obersten Gerichtshof und die andere an das Erstgericht adressiert hat, welches letztere an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet hat, so ist diese (zweite) Revisionsrekursbeantwortung zurückzuweisen, weil damit gegen den Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmitt... mehr lesen...