Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien D***** AG, *****, vertreten durch Dr. Hans Georg Zeiner und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Werner K*****, vertreten durch Mag. Michael Tinzl un... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** OEG, *****, vertreten durch Dr. Jörg Herzog, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Land Steiermark, vertreten durch Held Berdnik Astner &a... mehr lesen...
Begründung: Am 27. 8. 2004 gegen 13.28 Uhr ereignete sich in Feldkirch-Altenstadt auf der Kreuzung Königshofstraße L190 - Churwaldenstraße - Küchlerstraße ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Kläger gelenkten Motorrad und dem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten LKW Mercedes Sprinter, bei dem der Kläger schwer verletzt wurde. Der Kläger begehrte von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung von Schm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R*****, reg.Gen.m.b.H., *****, vertreten durch Schüßler & Schuster Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Wolfsberg, gegen die beklagten Parteien 1.) Mag. Robert U*****, und 2.) Ing... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Eigentümer benachbarter, im Grenzkataster eingetragener Grundstücke. Der Beklagte hat im Jahr 1993 an der Grenze anstelle eines Zaunes eine 20 cm breite Grenzmauer errichtet. Zufolge eines Irrtumes bezüglich des Grenzverlaufes nahmen die Streitteile an, dass sich die Mauer je zur Hälfte auf dem Grundstück des Beklagten und jenem des Klägers befinde, der dagegen nicht protestierte. Als sich auf Grund einer durch den Nebenintervenienten vorgenommenen V... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C*****, vertreten durch Dr. Gerhard Renner, Dr. Gerhard Höllerl, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Stefan N*****, vertreten durch Dr. Elisabeth Scheuba, Rechtsanw... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stürzte am 12. 6. 2003 gegen 14:40 Uhr in der U-Bahn Station Hietzing beim versuchten Einsteigen in die U4 Richtung Karlsplatz, geriet mit dem linken Fuß in den Spalt zwischen Waggon und Bahnsteig und zog sich dabei einen Knöchelbruch zu. Der Unfall ereignete sich bei geringem Fahrgastaufkommen und schönem Wetter; der Bahnsteig und das Innere des Waggons waren trocken. Die Klägerin trug Schuhe der Größe 37 (Länge 23,5 cm) mit Gummisohle und einem 4 cm hohe... mehr lesen...
Begründung: Die Verfahrensbeteiligten sind die Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****. Mit den Anteilen der Antragsteller ist das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 1 im Haus 3, Stiege A untrennbar verbunden. Der Wohnungseigentumsvertrag wurde am 18. 10. 1966 geschlossen. Im Zuge der Errichtung des Gebäudes wurden unter der zur Wohnung top 1 gehörenden Terrasse Kellerräume geschaffen, die ca 25 Meter lang und drei bis vier Meter breit sind. Wegen der Unterkellerung war die Au... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren auf Entfernung einer im Auftrag des Beklagten auf einem Grundstück des Klägers verlegten Leerverrohrung (Kabel-TV) insgesamt statt. Das Berufungsgericht erkannte den Beklagten lediglich schuldig, die zwei über dessen Auftrag „verlegten schwarzfärbigen Leerverrohrungen im Bereich der Austrittsstelle ... bis 20 cm unter die Erdoberfläche zu entfernen sowie in diesem Bereich den ursprünglichen Zustand, nämlich eine Grasfläche, wieder h... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Dr. Frank Anton W*****, und 2.) Ing. Peter W*****, beide vertreten durch Heinke + Partner, Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. Peter M*****, vertrete... mehr lesen...
Begründung: Am 6. 1. 2003 stürzte der Kläger auf einem Weg der Wohnungsanlage der erstbeklagten Partei. Er wollte seine dort wohnenden Freunde besuchen. Unmittelbar vor dem Haus hatte sich eine Eisplatte gebildet. Die Zweitbeklagte ist Hausbesorgerin und Angestellte der erstbeklagten Partei. Der Kläger begehrt Schadenersatz und die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für Schäden aus dem Unfall. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Die erstbeklagte Partei sei zwar ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine begünstigte Behinderte iSd Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), war ab 4. 1. 1993 bei der Beklagten beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis unterlag ab 1. 7. 2001 dem Kollektivvertrag der Angestellten für Immobilienverwalter. Als die Klägerin am 30. 4. 2002 während ihres Krankenstands bei der Beklagten anrief und ihr Wiedererscheinen zur Arbeit in Aussicht stellte, wurde ihr eröffnet, dass sie nicht mehr kommen müsse, weil sie gekündigt und... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank nimmt den Zweitbeklagten als Ausfallsbürgen in Anspruch. Im Verlauf des Verfahrens erster Instanz trat zwischen der klagenden Bank und dem am 8. Jänner 2003 verstorbenen erstbeklagten Ausfallsbürgen Ruhen des Verfahrens ein. Über das Vermögen der Felicia G***** (im Folgenden nur Gemeinschuldnerin), der Ehegattin des Dr. Ferdinand G*****, wurde am 31. Jänner 2000 das Konkursverfahren eröffnet und der 1. Nebenintervenient auf Seiten der klagenden Partei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Am 20. 10. 2004 wurde die außerordentliche Revision der klagenden Partei beschlussmäßig zurückgewiesen. Die ohne Freistellung gemäß § 508a Abs 2 ZPO erstattete Revisionsbeantwortung der beklagten Partei langte am 28. 10. 2004 beim Erstgericht und - von diesem weitergeleitet - am 4. 11. 2004 und damit nach der Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof bei diesem ein; sie war daher spruchgemäß zurückzuweisen (9 Ob 163/98f).... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der mittlerweile volljährig gewordenen Pflegebefohlenen, deren Mutter für die Zeit vom 1. Mai bis 30. November 1994 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 290,69 EUR und ab 1. 12. 1994 zu einer solchen von 319,76 EUR zu verpflichten, ab und sprach aus, dass mit Rechtskraft der Entscheidung die einstweilige Verfügung des Erstgerichts vom 8. September 1997 außer Kraft trete. Das Rekursgericht hob diese Entscheidung mit Beschluss vom 26.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat mit Beschluss vom 8. 9. 2004 die außerordentliche Revision des Beklagten gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Die den Klägern nicht freigestellte und daher gemäß § 508a Abs 2 Satz 2 ZPO keinesfalls zu honorierende Revisionsbeantwortung ist erst nach Beschlussfassung über die Zurückweisung der außerordentlichen Revision, nämlich am 13. 9. 2004 beim... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits mit Beschluss vom 29. Juni 2004 den von der klagenden Partei eingebrachten außerordentlichen Revisionsrekurs gemäß §§ 78, 402 Abs 4 EO iVm § 526 Abs 2 erster Satz ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Die ohne (Abwarten einer) Mitteilung iSd §§ 78, 402 Abs 4 EO iVm § 508a Abs 2, § 528 Abs 3 ZPO erstattete Revisionsrekursbeantwortung ist nicht nur zur Rechtsve... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Verwiesen wird vorerst auf den Aufhebungsbeschluss des erkennenden Senats im 1. Rechtsgang 3 Ob 235/01g = ÖBA 2003, 951. a) Die nach § 488 Abs 4 ZPO dem Berufungsgericht aufgetragene vorherige Bekanntgabe, dass es gegen die erstinstanzliche Würdigung eines Beweises Bedenken habe, um den Parteien Gelegenheit zu geben, eine neuerliche Aufnahme dieses Beweises durch das Berufungsgericht zu beantragen, kommt nach dem klaren Ges... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des vor dem Handelsgericht Wien am 7. Juni 2002 zu AZ 30 Cg 19/02z geschlossenen Vergleichs ist die verpflichtete Partei zur Unterlassung folgender Behauptungen in Aussendungen, Geschäftsunterlagen, Veröffentlichungen im Internet oder sonstigen Publikationen verpflichtet: a) in Österreich würden sieben D***** Institute, davon drei in Wien, betrieben; b) die verpflichtete Partei arbeite mit über 50 D***** Akademien in Europa zusammen und verfüge über internatio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beim "Österreichischen Bergrettungsdienst, Land Vorarlberg" (im Folgenden ÖBRD) handelt es sich um einen eingetragenen Verein. Er ist gemeinnützig, unpolitisch und unabhängig; seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet. Nach den §§ 2 und 3 der Satzungen ist es Zweck des ÖBRD, im unwegsamen, insbesondere alpinen Gelände Verunglückten, Vermissten oder sonst in Not Geratenen zu helfen, diese zu retten, zu bergen und abzutransportieren, weiters im Katastrophe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der beklagten Parteien wurde mit Beschluss vom 7. 8. 2003 zurückgewiesen. Die nicht freigestellte Revisionsbeantwortung der klagenden Partei vom 25. 8. 2003 wurde infolge inzwischen endgültig erledigter Streitssache (vgl RIS-Justiz RS0043690 T4) mit Beschluss vom 12. 9. 2003 zurückgewiesen. Nunmehr langte am 15. 9. 2003 ein Antrag der klagenden Partei ein, die Kosten ihrer Revisionsbeantwortung... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 26. Februar 2003 wies der Oberste Gerichtshof die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 12. November 2002, GZ 37 R 391/02b-24, mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage zurück. Am 2. April 2003 gaben die klagenden Parteien eine an den Obersten Gerichtshof adressierte Revisionsbeantwortung "ungeachtet der Tatsache", dass ihnen eine solche "nicht freige... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Frage der Auslegung einzelner Klagsbehauptungen auf ihre Tauglichkeit in Bezug auf den geltend gemachten Anspruch kommt grundsätzlich keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu (RIS-Justiz RS0042828). Eine grobe Fehlbeurteilung durch die Vorinstanzen ist nicht zu erkennen, ist es doch gerade im Ehescheidungsverfahren nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Schriftsatz des Beklagten mit ergänzenden Ausführungen der Revision verstößt gegen den Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels (RIS-Justiz RS0102887 uva). 2. Die Kläger waren Arbeitnehmer der M***** Chemiefreie Wasserbehandlung GmbH mit dem Sitz in I***** und im Bereich Forschung und Entwicklung beschäftigt. Über das Vermögen dieser Gesellschaft wurde am 15. 2. 1999 der Konkurs eröffnet. Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft war vom 5. 4. 1993 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 4***** des Grundbuches ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Die Beklagte ist Eigentümerin der benachbarten Liegenschaft EZ 6***** des Grundbuches ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Die gemeinsame Grenze dieser beiden Liegenschaften ist ca. 127 m lang. Die Liegenschaft der Klägerin ist vermietet; sie weist eine Größe von 2.515m² auf. Die Liegenschaft der Beklagten hat eine Größe von 1.980 m². Die Kläge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionrekurs wurde bereits mit Beschluss vom 19. April 2002 zurückgewiesen. Die ohne Mitteilung im Sinne des § 16 Abs 4 AußstrG iVm § 508a Abs 2 ZPO erstatteten Rekursbeantwortungen waren daher nach Abschluss des Verfahrens schon deshalb nicht mehr sachlich zu behandeln (RIS Justiz RS0113633). Der außerordentliche Revisionrekurs wurde bereits mit Beschluss vom 19. April 2002 zurückgewiesen. Die ohne M... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat mit Beschluss vom 12. 6. 2002 die außerordentliche Revision des Klägers gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Die nicht freigestellte und daher gemäß § 508a Abs 2 Satz 2 ZPO keinesfalls zu honorierende Revisionsbeantwortung der beklagten Parteien ist erst nach Beschlussfassung über die Zurückweisung der außerordentlichen Revision, nämlich am 5. 7. ... mehr lesen...
Begründung: Mit Teilurteil bestätigte das Berufungsgericht infolge Berufung der Klägerin I.) die Abweisung des Klagebegehrens gegen den Erstbeklagten (1. Zahlung ATS 517.992,10 sA, 2. Feststellung) und den Zweitbeklagten (1. Zahlung ATS 253.317,40 sA, 2. Feststellung), sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes des Feststellungsbegehrens ATS 52.000, nicht aber ATS 260.000 übersteige, und die ordentliche Revision nicht zulässig sei, und II.) hob im Übrigen das Ersturtei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte erwarb 1995 eine Liegenschaft und schloss zur Fremdfinanzierung des Kaufpreises und der Instandsetzungsarbeiten an dem darauf gelegenen Haus mit der klagenden Bank am 25. Oktober 1996 einen Kreditvertrag. Sicherheiten waren eine vom Vater der Beklagten übernommene Bürgschaft und ein zu Gunsten der klagenden Partei an der Liegenschaft unter C-LNR 6 einverleibtes Pfandrecht mit einem Höchstbetrag von 1,078 Mio S. Nach "umfangreichen Überziehungen" des... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach neuerer und nunmehr herrschender Rechtsprechung liegt ein Rechtsmissbrauch nicht nur dann vor, wenn die Schädigungsabsicht den einzigen Grund der Rechtsausübung bildet, sondern auch dann, wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des anderen ein ganz krasses Missverhältnis besteht, wenn also jemand unter formaler Berufung auf ein durch die Rechtsordnung ausdrückl... mehr lesen...