Entscheidungsgründe: Der den Parteien bekannte Sachverhalt läßt sich dahingehend zusammenfassen, daß der Beklagte 1978 vertraglich ein verbüchertes Geh- und Fahrrecht auf der Liegenschaft des Rechtsvorgängers des Klägers erworben hat; 1978 und 1981 errichtete er entlang und über den Weg einen Zaun und ein Tor, und zwar mit Hilfe des Rechtsvorgängers der klagenden Partei, die die Liegenschaft 1992 ersteigerte. In den Versteigerungsbedingungen, im Versteigerungsedikt und in den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und der Beklagte sind Brüder, die Zweitklägerin ist die Gattin des Erstklägers und Schwägerin des Beklagten. Beide Kläger sind aufgrund des mit dem Vater des Erstklägers, F***** S*****, geschlossenen Übergabevertrages vom 2.4.1991 je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 7122 GB Dornbirn, GStNr 8086/2, sowie zu je 107/253 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 9632, GB Dornbirn, GStNr 1047/3. Auf diesen Grundstücken befindet sich das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 6.7.1904 geborene und somit derzeit im 93. Lebensjahr stehende Klägerin bezieht das Pflegegeld der Stufe 3 und stellte am 13.11.1995 den Antrag auf Erhöhung desselben, welcher mit dem bekämpften Bescheid der beklagten Partei vom 8.1.1996 abgelehnt wurde. Mit ihrer Klage stellte die Klägerin das Begehren auf Erhöhung des Pflegegeldes. Das Erstgericht verurteilte die beklagte Partei zur Zahlung eines Pflegegeldes der Stufe 5 ab dem 1.11.1995 und tra... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat als Generalunternehmerin im Jahr 1993 eine Wohnanlage errichtet. Als Bauleiter fungierte ihr damaliger Angestellter Mario W*****. Die anfallenden Verputzarbeiten vergab sie am 27.1.1993 an die M***** Baugesellschaft mbH. Die Auftragssumme belief sich auf S 618.387,30, worin auch das Material enthalten war. Wegen finanzieller Schwierigkeiten wurde die M***** Baugesellschaft mbH nicht mit dem für die Verputzarbeiten erforderlichen Material belie... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Anfechtungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens gemäß § 503 Abs 1 Z 2 ZPO liegt nur dann vor, wenn das Berufungsgericht gegen ein Verfahrensgesetz verstoßen hat und dadurch eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache ausgeschlossen wurde. Mängel des Verfahrens erster Instanz, die in der Berufung nicht gerügt wurden, können in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden (EFSlg 57.8... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betrieb einen Privatsender mit Standort in der Slowakei und strahlte damit das Rundfunkprogramm "Radio CD" nach Österreich. Die Einnahmen der Beklagten stammen ua aus dem Verkauf von - an die österreichische Bevölkerung gerichteter - Werbung. In der Zeitschrift "C*****" vom August 1995 erschien auf Seite 163 eine ganzseitige Werbeeinschaltung mit folgendem Wortlaut: "SCHWARZHÖRER WILLKOMMEN! RADIO CD UKW 96.6" Der klagende Österreichisc... mehr lesen...