Norm
ZPO §275Rechtssatz
Der im berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluß enthaltene Auftrag an das Erstgericht, die Beweise durch Abhören eines Tonbandes, auf dem ein rechtlich relevantes Gespräch aufgenommen wurde, zu ergänzen, ist als Zulassung eines Kontrollbeweises vom Revisionsgericht nicht überprüfbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0040303Dokumentnummer
JJR_19601007_OGH0002_0010OB00320_6000000_001