RS OGH 1974/7/9 8Ob144/74, 5Ob82/75, 1Ob117/75, 2Ob136/75, 1Ob188/75, 1Ob186/75, 5Ob201/75, 1Ob314/7

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Veröffentlicht am 09.07.1974
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Norm

ZPO §503 Z3 D

Rechtssatz

In der Übernahme der Feststellungen des Erstgerichtes durch das Berufungsgericht kann schon begrifflich eine Aktenwidrigkeit nicht liegen.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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