RS OGH 1977/2/3 7Ob9/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.02.1977
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Norm

ZPO §503 E4c4

Rechtssatz

Es ist nicht denkunmöglich und widerspricht auch nicht den Gesetzen der Logik, daß eine Mehrzahl von Personen die Unwahrheit sagt, während eine einzige Person einen Sachverhalt wahrheitsgemäß bezeugt.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 9/77
    Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 9/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0043526

Dokumentnummer

JJR_19770203_OGH0002_0070OB00009_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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