Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Die Ermittlung des Wertes der einem Ehemann durch den Tod der Ehefrau entgangenen, von dieser im Haushalt geleisteten Arbeit betrifft die Feststellung von Tatsachen, kann allerdings bei Unmöglichkeit einer exakten Beweisführung unter dem Gesichtspunkt des § 273 ZPO Gegenstand einer Rechtsrüge sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0031842Dokumentnummer
JJR_19770421_OGH0002_0020OB00036_7700000_001