Norm: ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Es gehört zum Wesen der freien Beweiswürdigung, dass die Tatsacheninstanz sich für eine von mehreren widersprechenden Darstellungen auf Grund ihrer Überzeugung, dass diese mehr Glaubwürdigkeit beanspruchen kann, entscheidet. Sie hat die
Gründe: insoweit auszuführen, dass ihnen entnommen werden kann, aus welchen Erwägungen sie diese Überzeugung gewonnen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IZPO §503 Z4 E4c11
Rechtssatz: Die Frage, welches Verhalten die Parteien gesetzt haben und wie sie das Verhalten ihres Partners verstanden haben, gehört in den Bereich der Tatsachenfeststellung; die Frage, wie das Verhalten nach den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalles sowie nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen verstanden werden durfte, fällt in den Bereich der rechtlichen Beurteilung. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IZPO §503 Z4 E4c11
Rechtssatz: Die Frage, welches Verhalten die Parteien gesetzt haben und wie sie das Verhalten ihres Partners verstanden haben, gehört in den Bereich der Tatsachenfeststellung; die Frage, wie das Verhalten nach den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalles sowie nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen verstanden werden durfte, fällt in den Bereich der rechtlichen Beurteilung. ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 AZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Frage, ob das festgestellte Ausmaß der Wettbewerbsabsicht im Verhältnis zu einem oder mehreren anderen Motiven für die beanstandete Handlung ausreicht, diese insgesamt als eine "Wettbewerbshandlung" zu beurteilen, ist eine vom OGH überprüfbare Rechtsfrage (oder gemischte Frage). Entscheidungstexte 4 Ob 353/78 Entscheidungstext OGH 21.11... mehr lesen...
Norm: UWG §1 AZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Frage, ob das festgestellte Ausmaß der Wettbewerbsabsicht im Verhältnis zu einem oder mehreren anderen Motiven für die beanstandete Handlung ausreicht, diese insgesamt als eine "Wettbewerbshandlung" zu beurteilen, ist eine vom OGH überprüfbare Rechtsfrage (oder gemischte Frage). Entscheidungstexte 4 Ob 353/78 Entscheidungstext OGH 21.11... mehr lesen...
Norm: UeKindG 1970 ArtV Z5ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: In Rechtsstreitigkeiten über die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind erfordert jeder im Berufungsverfahren gestellte Antrag auf Verbreiterung der Ermittlungsgrundlage durch Einholung ergänzender Sachbefunde der medizinischen Sachverständigen eine Auseinandersetzung auch nur mit der Möglichkeit einer weiteren Aufklärung der für die Entscheidung wichtigen Tatumstände. Fehlt dem Berufungsgeri... mehr lesen...
Die Beklagte war am 29. November 1974 Privathaftpflichtversicherer des mj. Anton G, der damals durch unvorsichtiges Hantieren mit einem Luftdruckgewehr den Kläger schwer verletzte und als ursprünglicher Erstbeklagter dieses Rechtsstreites zur Zahlung von 100 700 S unter Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden zur ungeteilten Hand mit der Beklagten verurteilt wurde. Während dieses Urteil gegen den Schädiger rechtskräftig wurde, bestreitet die Beklagte im Revisionsverfahren ... mehr lesen...
Norm: UeKindG 1970 ArtV Z5ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: In Rechtsstreitigkeiten über die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind erfordert jeder im Berufungsverfahren gestellte Antrag auf Verbreiterung der Ermittlungsgrundlage durch Einholung ergänzender Sachbefunde der medizinischen Sachverständigen eine Auseinandersetzung auch nur mit der Möglichkeit einer weiteren Aufklärung der für die Entscheidung wichtigen Tatumstände. Fehlt dem Berufungsgeri... mehr lesen...
Norm: ABGB §552ABGB §655ZPO §503 Z4 E4c18
Rechtssatz: Die letztwillige Erklärung stellt nicht die einzige Quelle der Auslegung dar, es sind auch außerhalb dieser Anordnung liegende Umstände aller Art, sonstige mündliche oder schriftliche Äußerungen sowie ausdrückliche oder konkludente Erklärungen des Erblassers zur Auslegung heranzuziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 728/78 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §552ABGB §655ZPO §503 Z4 E4c18
Rechtssatz: Die letztwillige Erklärung stellt nicht die einzige Quelle der Auslegung dar, es sind auch außerhalb dieser Anordnung liegende Umstände aller Art, sonstige mündliche oder schriftliche Äußerungen sowie ausdrückliche oder konkludente Erklärungen des Erblassers zur Auslegung heranzuziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 728/78 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob tatsächliche Behauptungen einer Partei mangels eines ausdrücklichen Geständnisses des Gegners als zugestanden anzusehen sind (§ 267 ZPO), ist ebenso wie die Beurteilung der Frage, ob eine Beweisaufnahme zufolge eines außergerichtlichen Geständnisses entbehrlich ist (§ 266 Abs 3 ZPO), ein Akt der Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 4 Ob 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §468 Abs2ZPO §486ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Es muß jedenfalls genügen, wenn der in beiden Unterinstanzen Obsiegende entweder im Berufungsverfahren für ihn ungünstige Feststellungen bekämpft hat oder nun in der Revisionsbeantwortung bekämpft; dies muß zu einer Aufhebung des angefochtenen Urteiles und Rückverweisung der Rechtssache an das Berufungsgericht führen, es sei denn, das Berufungsgericht hat sich mit den Einwendungen bereits b... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob tatsächliche Behauptungen einer Partei mangels eines ausdrücklichen Geständnisses des Gegners als zugestanden anzusehen sind (§ 267 ZPO), ist ebenso wie die Beurteilung der Frage, ob eine Beweisaufnahme zufolge eines außergerichtlichen Geständnisses entbehrlich ist (§ 266 Abs 3 ZPO), ein Akt der Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 4 Ob 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §468 Abs2ZPO §486ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Es muß jedenfalls genügen, wenn der in beiden Unterinstanzen Obsiegende entweder im Berufungsverfahren für ihn ungünstige Feststellungen bekämpft hat oder nun in der Revisionsbeantwortung bekämpft; dies muß zu einer Aufhebung des angefochtenen Urteiles und Rückverweisung der Rechtssache an das Berufungsgericht führen, es sei denn, das Berufungsgericht hat sich mit den Einwendungen bereits b... mehr lesen...
Mit der am 27. Mai 1977 eingebrachten Klage begehrt der Kläger vom Beklagten einen Betrag von 95 451 S samt 5% Zinsen seit 12. Juli 1973. Er brachte hiezu vor, daß der Beklagte am 12. Juli 1972 einen LKW an Dr. Heinrich K verkauft und die Lastenfreiheit des Fahrzeuges garantiert habe. Dr. Heinrich K habe im August 1972 den LKW an den Kläger weiterverkauft. Im September 1972 sei der LKW vom Zollamt Wien beschlagnahmt worden, weil für das aus der Bundesrepublik Deutschland nach Österrei... mehr lesen...
Der Kläger begehrt aus der Feuerversicherung eines Mähdreschers den Ersatz des am versicherten Gegenstand durch eine von seinem Bruder angestiftete Brandlegung am 19. Dezember 1974 entstandenen Schadens. Die Beklagte behauptet Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung durch langzeitige unbeaufsichtigte Abstellung des Mähdreschers auf einem nicht einzusehenden Feld. Beide Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab. Nach den vom Berufungsgericht (mit einer im folgenden berücksichtigten Aus... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 BZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Ob die Beweisergebnisse auch andere Schlussfolgerungen ermöglicht hätten, ist eine Frage der Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 2 Ob 532/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 2 Ob 532/78 1 Ob 574/83 Entscheidungstext OGH 13.04.1983 1 Ob 574/83 1 Ob 512... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2cZPO §503 Z2 C3cZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: In der Übernahme der Feststellungen durch das Berufungsgericht kann, wenn in der Berufung keine ergänzenden Beweisanträge gestellt wurden, schon begrifflich keine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegen. Entscheidungstexte 2 Ob 532/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 2 Ob 532/78 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §468 Abs2ZPO §486ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Die in beiden Vorinstanzen siegreiche Partei muß im Revisionsverfahren die ihr ungünstigen, vom Berufungsgericht übernommenen Tatsachenfeststellungen der ersten Instanz auch zu bisher nicht entscheidenden Rechtsfragen rügen, widrigens solche Tatsachenfeststellungen, wenn sie für die rechtliche Beurteilung ausreichen, vom OGH zugrundezulegen sind (ausdrückliche Ablehnung von 8 Ob 196/70). ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt aus der Feuerversicherung eines Mähdreschers den Ersatz des am versicherten Gegenstand durch eine von seinem Bruder angestiftete Brandlegung am 19. Dezember 1974 entstandenen Schadens. Die Beklagte behauptet Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung durch langzeitige unbeaufsichtigte Abstellung des Mähdreschers auf einem nicht einzusehenden Feld. Beide Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab. Nach den vom Berufungsgericht (mit einer im folgenden berücksichtigten Aus... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 BZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Ob die Beweisergebnisse auch andere Schlussfolgerungen ermöglicht hätten, ist eine Frage der Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 2 Ob 532/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 2 Ob 532/78 1 Ob 574/83 Entscheidungstext OGH 13.04.1983 1 Ob 574/83 1 Ob 512... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2cZPO §503 Z2 C3cZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: In der Übernahme der Feststellungen durch das Berufungsgericht kann, wenn in der Berufung keine ergänzenden Beweisanträge gestellt wurden, schon begrifflich keine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegen. Entscheidungstexte 2 Ob 532/78 Entscheidungstext OGH 12.10.1978 2 Ob 532/78 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §468 Abs2ZPO §486ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Die in beiden Vorinstanzen siegreiche Partei muß im Revisionsverfahren die ihr ungünstigen, vom Berufungsgericht übernommenen Tatsachenfeststellungen der ersten Instanz auch zu bisher nicht entscheidenden Rechtsfragen rügen, widrigens solche Tatsachenfeststellungen, wenn sie für die rechtliche Beurteilung ausreichen, vom OGH zugrundezulegen sind (ausdrückliche Ablehnung von 8 Ob 196/70). ... mehr lesen...
Die Klägerin leitet Amtshaftungsansprüche gegen das beklagte Bundesland daraus ab, daß der Magistrat der Landeshauptstadt Linz den Abbruch ihres Hauses statt, wie im Vollstreckungsbescheid angekundigt, erst ab dem 16. August 1975 schon am 21. Juli 1975 vollzogen hat, wodurch ihr gehörige Fahrnisse zerstört worden seien. Das Erstgericht wies das Klagebegehren nach Einsichtnahme in die Akten des Baurechtsamtes der Stadt Linz ohne Aufnahme weiterer Beweise ab. Es vertrat die Rechtsansi... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Keine Verletzung der Unmittelbarkeit, wenn die vom Berufungsgericht getroffenen zusätzlichen Feststellungen zur Lösung der Rechtsfrage nicht nötig sind, vielmehr die vom Berufungsgericht übernommenen erstgerichtlichen Feststellungen hiezu ausreichen. Entscheidungstexte 2 Ob 124/78 Entscheidungstext OGH 07.09.1978 2 Ob 124/78 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Keine Verletzung der Unmittelbarkeit, wenn die vom Berufungsgericht getroffenen zusätzlichen Feststellungen zur Lösung der Rechtsfrage nicht nötig sind, vielmehr die vom Berufungsgericht übernommenen erstgerichtlichen Feststellungen hiezu ausreichen. Entscheidungstexte 2 Ob 124/78 Entscheidungstext OGH 07.09.1978 2 Ob 124/78 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 BZPO §272 CZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Die Beweislastverteilung kommt erst und nur dann zum Tragen, wenn ein Beweis für die strittige, entscheidungswesentliche Tatsache nicht erbracht werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 69/78 Entscheidungstext OGH 05.09.1978 4 Ob 69/78 5 Ob 765/78 Entscheidungstext OGH 09.01.1979 5 Ob 7... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 CZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Die Beweislastregeln bieten keine Richtlinie dafür, zu wessen Gunsten oder Ungunsten die Beweise zu würdigen sind oder ein Beweis als erbracht oder als nicht erbracht anzusehen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 69/78 Entscheidungstext OGH 05.09.1978 4 Ob 69/78 6 Ob 690/83 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 BZPO §272 CZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Die Beweislastverteilung kommt erst und nur dann zum Tragen, wenn ein Beweis für die strittige, entscheidungswesentliche Tatsache nicht erbracht werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 69/78 Entscheidungstext OGH 05.09.1978 4 Ob 69/78 5 Ob 765/78 Entscheidungstext OGH 09.01.1979 5 Ob 7... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 CZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Die Beweislastregeln bieten keine Richtlinie dafür, zu wessen Gunsten oder Ungunsten die Beweise zu würdigen sind oder ein Beweis als erbracht oder als nicht erbracht anzusehen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 69/78 Entscheidungstext OGH 05.09.1978 4 Ob 69/78 6 Ob 690/83 Entscheidungste... mehr lesen...