Norm
ABGB §914 IRechtssatz
Die Frage, welches Verhalten die Parteien gesetzt haben und wie sie das Verhalten ihres Partners verstanden haben, gehört in den Bereich der Tatsachenfeststellung; die Frage, wie das Verhalten nach den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalles sowie nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuchen verstanden werden durfte, fällt in den Bereich der rechtlichen Beurteilung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0017830Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.10.2021