Norm
UeKindG 1970 ArtV Z5Rechtssatz
In Rechtsstreitigkeiten über die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind erfordert jeder im Berufungsverfahren gestellte Antrag auf Verbreiterung der Ermittlungsgrundlage durch Einholung ergänzender Sachbefunde der medizinischen Sachverständigen eine Auseinandersetzung auch nur mit der Möglichkeit einer weiteren Aufklärung der für die Entscheidung wichtigen Tatumstände. Fehlt dem Berufungsgericht das Sachwissen hiefür, so ist wenigstens die Einholung einer ergänzenden Stellungnahme der bereits beigezogenen Sachverständigen zu neuen Anträgen unumgänglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0042969Dokumentnummer
JJR_19781109_OGH0002_0070OB00683_7800000_001