Norm
ZPO §272 CRechtssatz
Die Beweislastregeln bieten keine Richtlinie dafür, zu wessen Gunsten oder Ungunsten die Beweise zu würdigen sind oder ein Beweis als erbracht oder als nicht erbracht anzusehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0040130Dokumentnummer
JJR_19780905_OGH0002_0040OB00069_7800000_002