RS OGH 1978/9/5 4Ob69/78, 6Ob690/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.09.1978
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Norm

ZPO §272 C
ZPO §503 Z4 E4c3

Rechtssatz

Die Beweislastregeln bieten keine Richtlinie dafür, zu wessen Gunsten oder Ungunsten die Beweise zu würdigen sind oder ein Beweis als erbracht oder als nicht erbracht anzusehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0040130

Dokumentnummer

JJR_19780905_OGH0002_0040OB00069_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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