Norm
ZPO §503 Z2 C3cRechtssatz
Die Beurteilung, ob tatsächliche Behauptungen einer Partei mangels eines ausdrücklichen Geständnisses des Gegners als zugestanden anzusehen sind (§ 267 ZPO), ist ebenso wie die Beurteilung der Frage, ob eine Beweisaufnahme zufolge eines außergerichtlichen Geständnisses entbehrlich ist (§ 266 Abs 3 ZPO), ein Akt der Beweiswürdigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0043164Dokumentnummer
JJR_19781024_OGH0002_0040OB00361_7800000_001