Rechtssatz: Keine spezielle Genehmigungspflicht für ordentliche Revisionen von Mj. Entscheidungstexte 15 R 228/00k Entscheidungstext OLG Wien 27.12.2000 15 R 228/00k mehr lesen...
Begründung: Die Ausfertigung der Berufungsentscheidung wurde dem Rechtsvertreter des Zweitbeklagten am 10.8.2000 zugestellt. Die (vom Berufungsgericht zugelassene) ordentliche Revision des Zweitbeklagten wurde von dessen Rechtsvertreter am 25.9.2000 zur Post gegeben. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht das Rechtsmittel als verspätet zurück, da in Anbetracht der Zustellung der Berufungsentscheidung während der Gerichtsferien die 4-wöchige Revisionsfrist gemäß § 225 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §31c Abs2ZPO §502 HI2ZPO §502 HIII5
Rechtssatz: Art und Zeit der Beförderung, Fluggerät, Flugdauer und Zwischenstopps genauso wie die Unterkunft sind wesentliche Bestandteile des Reisevertrages. Die im Rahmen der Auslegung des konkreten Reisevertrages zu lösende Frage, ob die hier vorliegenden wesentlichen Vertragsänderungen (im Bereich der Flugzeit, des Abflugortes und Ankunftsortes und der Zwischenstopps) auch als erheblich im Sin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, l... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 16, Absatz 4, AußStr... mehr lesen...
Begründung: Das Unternehmen, bei dem der Kläger als Baggerfahrer beschäftigt ist, kaufte 1996 bei der Beklagten einen von dieser hergestellten Tieflader, um damit Bagger zu transportieren. Als die Beklagte den behördlich genehmigten Tiefladeanhänger an die Käuferin auslieferte, waren die Federn seiner beiden Auffahrtsrampen so gespannt, dass die Rampen ohne nennenswerte Mühe von einer Person aufgestellt werden konnten, indem man die (jeweilige) Rampe am dafür vorgesehenen (seitlic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob die klagende Partei den Wechsel widmungswidrig ausgefüllt hat, betrifft einen Einzelfall, dem keine darüberhinausgehende Bedeutung zukommt, weil einerseits die formularmäßige Wechselwidmungserklärung in Zusammenschau mit dem konkreten Kreditvertrag beurteilt werden muss (8 Ob 98/99z) und andererseits die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, dass sich der Beklagte mit dem Blankowechsel auch für die gleichzei... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §502 HI2ZPO §502 HII
Rechtssatz: Die Frage, ob ein bestimmtes Vorbringen Anlass zu einer Erörterung beziehungsweise Anleitung dieser Partei durch das Gericht geben könnte, ist schon von vornherein so einzelfallbezogen, dass darin keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zu erblicken ist. Entscheidungstexte 1 Ob 178/00h Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt ein Verlagsunternehmen. Sie stellt Sonderbeilagen für verschiedene Zeitschriften her, die diesen jeweils beigeheftet werden. Darin werden verschiedene Schwerpunktthemen mittels Inseraten beworben und redaktionell bearbeitet. Im gegenständlichen Fall vermittelte sie der Beklagten, die eine Privatklinik in Wien betreibt, gegen Entgelt zwei idente Einschaltungen über die Privatklinik D***** in den Zeitschriften "Bunte" und "Hörzu", jeweils... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die O***** Siebtechnik Gesellschaft mbH mit dem Sitz in R***** schloss am 22. 10. bzw 4. 11. 1982 mit der erstbeklagten Partei einen Bauvertrag über den Neubau einer Betriebshalle in F*****; die erstbeklagte Partei, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei ist, trat bei diesem Projekt als Generalunternehmerin auf. Sie übertrug der drittbeklagten Partei als Subunternehmerin die Ausführung der Heizungs-, Wasser-, Sanitär- und Lüftungsa... mehr lesen...
Begründung: Der klagende und gefährdete Verein (in der Folge: Kläger) hat seinen Sitz in D*****. Mit Bescheid der Vereinsbehörde vom 16. 3. 1998 wurde ausgesprochen, dass die Bildung des Vereins nicht untersagt werde. Die konstituierende Generalversammlung fand am 24. 3. 1998 statt. Präsident des Vereins ist Bernhard B*****. Der Zweck des nicht auf Gewinn gerichteten Vereines ist die Förderung des "G*****-Expeditionsprojektes von Bernhard B*****". Dieses Projekt besteht "in der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Commerz-Immobilien-Beratungsgesellschaft mbH (in der Folge Gemeinschuldnerin) wurde auf Grund eines Antrages vom 13. 5. 1998 mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 13. 10. 1998 der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Am 22. 1. 1987 räumte die Beklagte der Gemeinschuldnerin einen Betriebsmittelkredit zu Konto-Nr. 258.111 ein. Wegen der Überziehung dieses Kontos vereinbarten die Parteien am 23. 5. 1991 ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Entscheidung von Fragen der Beweiswürdigung liegt keine Mangelhaftigkeit, geschweige denn eine Nichtigkeit des Berufungsverfahrens darin, dass bei der gemäß § 272 Abs 3 ZPO vorzunehmenden
Begründung: dieser Entscheidung ein Umstand nicht erwähnt wurde, der noch erwähnt hätte werden können oder eine noch mögliche Erwägung nicht angestellt wurde, oder dass die
Begründung: sich mit den für eine Partei günstigen Bewei... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei erteilte der beklagten Partei am 2. 6. 1998 im Rahmen einer schon fünfjährigen ständigen Geschäftsbeziehung fernmündlich den Speditionsauftrag, unter anderem den Transport einer bestimmten Schärfmaschine von Vorarlberg in die Schweiz zu veranlassen. In der schriftlichen Auftragsbestätigung gab ein Mitarbeiter der klagenden Partei das Maschinengewicht mit 500 bis 800 kg an. Tatsächlich war die Maschine 1.600 kg schwer. Die klagende Partei hatte ein... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "profil"; die Beklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung "täglich Alles". Die Beklagte kündigte auf dem Titelblatt der Ausgabe der Tageszeitung "täglich Alles" vom 15. 3. 2000 ein "Riesengewinnspiel" an, bei dem als erster Preis ein PKW Porsche oder 2,042.000 S in bar, als zweiter Preis ein PKW BMW oder 1,990.000 S in bar, als dritter Preis ein PKW Ferrari oder 1,930.000 S in bar zu gewinnen waren. A... mehr lesen...
Begründung: Nach § 11 Abs 5 des Gesellschaftsvertrags der klagenden Kommanditgesellschaft ist ein ausscheidender Gesellschafter verpflichtet, jegliche weitere Verwendung/Nutzung odgl von Verbandszeichen, Marken udgl, insbesondere der Verbandsmarke "E***** Möbel", in welcher Form auch immer zu unterlassen. Den Gesellschaftern wird das Nutzungsrecht am Verbandszeichen "E***** Möbel" für die Dauer der Gesellschafterzugehörigkeit eingeräumt. Inhaberin dieser Marke ist die G***** Gm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Abschluss einer Urlaubsvereinbarung bedarf einer übereinstimmenden Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Beginn und das Ende des Erholungsurlaubes (vgl RIS-Justiz RS0077447 = Arb 10.807 uva), die allerdings auch schlüssig zustande kommen kann (vgl RIS-Justiz RS0053087 = 9 ObA 140/95 uva). Ob nun im konkreten Einzelfall eine schlüssige Urlaubsvereinbarung zustande gekommen ist, stellt aber kei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage iS § 502 Abs 1 ZPO dar, wenn die zweite Instanz ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt hat (RS0042936; zuletzt 4 Ob 244/00m). Dies ist hier nicht der Fall. Ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage iS Paragraph 502, Absatz eins, ZPO dar, wenn die zweite Instanz ... mehr lesen...
Begründung: Bernhard K*****, der am 20. 5. 1968 geborene Vater der minderjährigen Zwillinge Mario und Marina, die im Haushalt ihrer Mutter betreut werden, war ab 5. 10. 1998 als Maschinenschlosser beschäftigt, wobei er im Monatsdurchschnitt S 17.000 bis 18.000 verdiente. Ab dem Schuljahr 1997/98 besuchte er dazu abends die höhere Lehranstalt für Berufstätige mit ausgezeichnetem Erfolg und legte schließlich die Reifeprüfung ab. Seit dem Winter-Semester 1999/2000 ist er - ausschli... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben bei der beklagten Partei eine Verkehrs-, Familien- und Berufs-Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 1965) zu Grunde liegen. Gemäß Art 1 Abs 1 lit a dieser Bedingungen gewährt der Versicherer Versicherungsschutz, wenn dem Versicherten in der in der Polizze bezeichneten Eigenschaft (Kategorie) zur Wahrung rechtlicher Interessen Kostenzahlungen bei der Geltendmach... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind in aufrechter Ehe verheiratet. Im August 1998 wurde die eheliche Lebensgemeinschaft durch gesonderte Wohnungsnahme des Beklagten und Gegners der gefährdeten Partei (in der Folge Beklagter) aufgehoben. Die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge Klägerin) ist mit dem am 14. 1. 1983 geborenen gemeinsamen Sohn in der ehelichen Wohnung verblieben. Die Klägerin begehrt vom Beklagten Zahlung monatlicher Unterhaltsbeiträge von S 10.000 ab 1. 9. 1... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater der Minderjährigen zur Zahlung bestimmter gestaffelter Unterhaltsrückstände sowie zur Zahlung eines laufenden monatlichen Unterhalts von S 6.700 für den mj. Florian, von S 6.300 für die mj. Julia und von S 5.900 für die mj. Antonia (ON 36). Diese Entscheidung erwuchs teilweise in Rechtskraft. In ihren Rekursen strebten - abgesehen von der Frage der Rückstandsstaffel - der Vater eine Bemessung des laufenden monatlichen Unterhalts ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Welche Sicherungsmaßnahmen einem Gastwirt zumutbar und erforderlich sind, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Derartige Einzelfallentscheidungen sind für den Obersten Gerichtshof nur dann überprüfbar, wenn im Interesse der Rechtssicherheit ein grober Fehler bei der Auslegung der anzuwendenden Rechtsnorm, konkret bei der Auslegung des unbestimmten Gesetzes Begriffes der Unzumutbarkeit korrigiert werden müss... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob im Hinblick auf den Inhalt der Prozessbehauptungen eine bestimmte Tatsache als vorgebracht anzusehen ist, ist eine Frage des Einzelfalles, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung keine erhebliche Bedeutung zukommt. Auch ob das bisherig erstattete Vorbringen soweit spezifiziert ist, dass es als Anspruchsgrundlage hinreicht bzw wie weit ein bestimmtes Vorbringen einer Konkretisierung z... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist aufgrund des Kaufvertrags vom 1. 9. 1997 Eigentümer einer Liegenschaft in Vorarlberg, zu der unter anderem das Grundstück 2659/4 gehört, das ursprünglich ein Teil des Grundstücks 2659/1 war. Im Gutbestandsblatt der Grundbuchseinlage ist zugunsten des Grundstücks 2659/4 die unbefristete Grunddienstbarkeit des Verbots der Bebauung und Bepflanzung des Grundstücks 2556/1, das zu einer anderen Liegenschaft gehört, ersichtlich gemacht (Stand 1943). Dessen Ei... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluss hat das Rekursgericht im zweiten Rechtsgang die erstgerichtliche Abweisung des Begehrens der Antragsteller bestätigt, für die auf der Liegenschaft EZ ***** stehenden 29 Garagen gemäß § 19 Abs 3 Z 2 WEG eine eigene, vom Gebäude mit den 56 Wohnungen getrennte Abrechnungseinheit zu schaffen. Das Begehren war damit begründet worden, dass sich - vor allem im Hinblick auf die bevorstehende Sanierung der Garagendächer - nur so eine gerec... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine Thailänderin, war vom 1. 10. 1997 bis 20. 2. 1998 bei einem Gebäudereinigungsunternehmen als Reinigungskraft beschäftigt. Der Beklagte war dort als Disponent unmittelbarer Vorgesetzter der Klägerin und für die Einteilung des Reinigungspersonals zuständig. Am 19. 1. 1998 teilte der Beklagte der Klägerin mit, dass sie statt bisher in der Frühschicht von 6 bis 13 Uhr nun in der sogenannten Spätschicht von 16 bis 21 Uhr zu arbeiten habe. Die Klägerin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Mängel erster Instanz, deren Vorliegen schon das Berufungsgericht verneint hat, können nach stRsp im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg gerügt werden (Kodek in Rechberger2 Rz 3 Abs 2 zu § 503 ZPO). Die gerügte Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Mängel erster Instanz, deren Vorliegen schon das Berufungsgericht verneint hat... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer eines Hauses in Wien 17., S*****gasse *****. Mieter dieser Liegenschaft (mit Ausnahme zweier Büroräume) ist sein Sohn, über dessen Vermögen am 12. Dezember 1995 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Die verfahrensgegenständlichen Mietrechte wurden mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 31. Mai 1999 aus dem Konkursverfahren ausgeschieden und dem Mieter zur freien Verfügung überlassen. Der Kläger begehrte mit seiner am 29. 1. 1996 beim Erstg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde im Verfahren 27 Cg 19/93z (später 29 Cg 66/97g) des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom beklagten Rechtsanwalt rechtsfreundlich vertreten. Diesem Verfahren lag eine auf Pflichtteilsergänzung gerichtete Klage der Schwester des nunmehrigen Klägers gegen diesen (dort als Beklagter) zugrunde. Das angerufene Erstgericht gab dem Klagebegehren der Genannten zunächst ua mit S 1,408.098,21 sA statt und wies das Mehrbegehren von S 945.377,79 ab. An... mehr lesen...