RS OGH 2000/12/19 1Ob178/00h, 9Ob11/02m, 9Ob66/02z, 1Ob220/03i, 3Ob57/05m, 10Ob28/06z, 1Ob201/07a, 6

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Veröffentlicht am 19.12.2000
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Norm

ZPO §182
ZPO §502 HI2
ZPO §502 HII

Rechtssatz

Die Frage, ob ein bestimmtes Vorbringen Anlass zu einer Erörterung beziehungsweise Anleitung dieser Partei durch das Gericht geben könnte, ist schon von vornherein so einzelfallbezogen, dass darin keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zu erblicken ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114544

Im RIS seit

18.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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