Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung muss der Anfechtungskläger im Fall einer Anfechtung nach § 28 Z 3 KO die in den letzten zwei Jahren erfolgte benachteiligende Rechtshandlung des Schuldners, die Beteiligung des Beklagten als anderer Teil, dessen Qualifikation als naher Angehöriger des Schuldners und darüber hinaus nachweisen, dass seine Befriedigungschancen besser stünden, wäre die Rechtshandlung nicht v... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin vermag einen tauglichen Grund dafür, ihre außerordentliche Revision zuzulassen, nicht aufzuzeigen. Als unstrittig vorauszuschicken ist, dass das Rechtsverhältnis zwischen der VN der Klägerin und der Beklagten nach deutschem Recht zu beurteilen ist und weiters, dass auf den vorliegenden Fall die Bestimmungen des BGB in der Fassung vor der Änderung durch das am 1. 1. 2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmo... mehr lesen...
Begründung: In einem (noch anhängigen) Prozess vor dem Erstgericht hatte die beklagte Partei die klagende Partei auf Zahlung von EUR 19.173,36 mit der
Begründung: in Anspruch genommen, die klagende Partei habe bei ihr Waren gekauft, sich jedoch in der Folge geweigert, diese abzunehmen. Die hier beklagte Partei sei daraufhin vom Vertrag zurückgetreten, weshalb ihr der entgangene Gewinn als Schadenersatz wegen Nichterfüllung zustehe. Mit der nunmehrigen - als "Widerklage" bezeichnet... mehr lesen...
Begründung: Folgender Sachverhalt ist unstrittig: Die Antragsgegnerin ist ehemalige Monopolistin im Bereich der Telekommunikation und erbringt entweder selbst oder durch Tochtergesellschaften zahlreiche Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit, wobei die bedeutsamsten der öffentliche Sprachtelefondienst mittels Mobil- und Festnetzes und der öffentliche Mietleistungsdienst sind. Mitbewerber der Antragsgegnerin auf dem Markt für Telekommunikationsdienste über Festnetz (in der ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die nach dem Grundsatz der Billigkeit vorzunehmende Aufteilung nach § 83 EheG hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei Beurteilung dieses Einzelfalls von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist und so den Ermessensspielraum überschritten hat, oder ihr in anderer Weise eine krass fehlerhafte Ermessensübung unter... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die vom Vater, der auf Grund des anlässlich der Scheidung der Eltern der beiden Minderjährigen geschlossenen Vergleiches zu monatlichen Unterhaltszahlungen von (umgerechnet) EUR 254,35 je Kind ab 1. 7. 1996 verpflichtet war, monatlich zu leistenden Unterhaltsbeiträge wie folgt: 1.) für Christian vom 1. 2. 2001 bis 31. 1. 2002 um EUR 235,65 auf EUR 490,-- und ab 1. 2. 2002 um EUR 355,65 auf EUR 610,-- und 2.) für Matthias ab 1. 2. 2001 um EUR 355,6... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und der Beklagte sind zu je 50 % Gesellschafter der am 2. 3. 2001 zu FN ***** des Landesgerichtes Eisenstadt eingetragenen A***** GmbH. Beide Gesellschafter sind (aufgrund eines nachträglichen Generalversammlungsbeschlusses) die zwei einzigen, jeweils allein vertretungsbefugten Geschäftsführer. Etwa Ende März oder Anfang April 2002 teilte ein Mitarbeiter der Hausbank der Gesellschaft dem Beklagten mit, dass das Geschäftskonto einen Negativsaldo von rund EUR... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Jörg Krainhöfner (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Gottfried Winkler (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Monica Marinella V*****, vertreten... mehr lesen...
Begründung: Der bei der Beklagten mit einer Versicherungssumme von EUR 219.035,92 unfallversicherte Kläger verlor am 27. 10. 1999 auf einer Leiter den Halt und fiel aus einer Höhe von 2,5 bis 3 m zu Boden. Er stürzte - halb springend - auf das rechte Bein (das unverletzt blieb), kippte seitlich um und fiel rechts auf Oberschenkel, Hüfte und Brustkorb. Ab diesem Unfall traten beim Kläger belastungsabhängig Schmerzen im rechten Hüftgelenk auf. Am 21. 7. 2000 unterzog sich der Kläger... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger schloss bei der beklagten Partei ab 1. 11. 1992 für sein als Ein-Mann-Betrieb geführtes Elektroinstallations- und Elektrohandelsunternehmen eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Versicherungssumme von EUR 18.313,55 ab. Dem Versicherungsvertrag wurden ua die Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung für freiberuflich Tätige zugrundegelegt, die ua folgende hier maßgebliche Bestimmungen enthalten: Art. 1 Artikel eins, Geg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu a: Das - klageabweisliche - Urteil des Erstgerichtes wurde dem damaligen Vertreter der klagenden Parteien am Montag, den 29. 12. 2003, zugestellt (Rückschein in AS 249). Unter Bedachtnahme auf die verhandlungsfreie Zeit vom 24. 12. 2003 bis 6. 1. 2004 (§ 222 ZPO) endete damit die Berufungsfrist des § 464 Abs 1 ZPO am Dienstag, den 3. 2. 2004 (2 Ob 113/00g; 9 Ob 69/03t). Mit diesem Datum ist der Berufungsschritsatz (d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Frage, ob sich ein Mieter iSd § 30 Abs 2 Z 3 MRG unleidlich verhalten habe bzw auch in Zukunft vorausssichtlich verhalten werde, kommt regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu (RIS-Justiz RS0042984; RS0113693). Es handelt sich typischerweise um eine Abwägung im Einzelfall (10 Ob 1631/95; 1 Ob 64/03y ua). Eine außerordentliche Revision ist daher nur zulässig, wenn dem Berufungsgericht eine erh... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HI2
Rechtssatz: Der Umstand allein, dass es noch andere gleichgelagerte Fälle in Zukunft geben mag, macht eine Rechtsfrage noch nicht zur erheblichen Rechtsfrage iSd §502 Abs1 ZPO; ebensowenig der Umstand, dass in einem andere Parteien betreffenden und daher nicht präjudiziellen Zivilprozess derselbe Sachverhalt vom angerufenen (erstinstanzlichen) Gericht anders beurteilt worden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin leaste bei der Beklagten einen Neuwagen. Im Leasingvertrag wurde eine Laufzeit von 36 Monaten vereinbart. Die Klägerin leistete eine Mietzinsvorauszahlung, die in monatlichen Teilbeträgen auf die Leasingraten angerechnet wurde. Nach einem Verkehrsunfall, bei dem der geleaste PKW schwer beschädigt wurde, wurde der Leasingvertrag vorzeitig aufgelöst. Die Klägerin begehrte 5.590,87 EUR mit der Behauptung, dass sich aus der Abrechnung des Leasingvertrages dieser... mehr lesen...
Begründung: a) Die klagende Partei macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass das Berufungsgericht im Widerspruch zur stRsp des Obersten Gerichtshofs den als Schlosser bei der erstbeklagten Partei Beschäftigten, der mit der Aufstellung jenes Materialaufzugs auf der Baustelle der erstbeklagten Partei beauftragt war, bei dessen Absturz ein weiterer Arbeitnehmer der erstbeklagten Partei, der dem Schlosser behilflich und dessen Weisungen (für den Aufzugsaufbau) unterstellt war, nich... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner wurde zuletzt mit Beschluss des Erstgerichts vom 20. Jänner 1998 zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts (an seine Kinder) von 363,36 EUR für Helena, 254,35 EUR für Valentin und 218,02 EUR für Franziska, je ab 1. Jänner 1997, verpflichtet. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil vom 22. September 1998 gemäß § 49 EheG aus dem Verschulden des Vaters geschieden. Der Antragsgegner wurde zuletzt mit Beschluss des Erstgerichts vom 20. Jänner 1998 zur Zahlung ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. 3. 1989 verstorbene Erblasser Franz B*****, geboren am 3. 6. 1922, hinterließ drei großjährige Kinder, und zwar Franz B*****, geboren am 1. 5. 1952, Ingrid S***** und Brigitte J*****. Eine eigenhändig verfasste letztwillige Verfügung des Erblassers vom 11. 3. 1989 hat folgenden Wortlaut: "Ich, B***** Franz, geb. am 3. VI. 1922, vererbe meinen gesamten Besitz mit Inventar meinem Enkelsohn (von meinem Sohn Franz). Herr H***** Franz, geb. 13. V. 1954, d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, dass den Geschädigten auch im Amtshaftungsverfahren grundsätzlich die Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen dem haftungsbegründenden Ereigni... mehr lesen...
Begründung: Der Unterhaltssachwalter der Kinder stellte den Antrag, den vom Vater zu leistenden monatlichen Unterhalt ab 1. Oktober 2001 für Michael mit EUR 510 und für den mj Florian mit EUR 460, ab 1. März 2003 mit EUR 500 festzusetzen. Das Erstgericht verpflichtete den Vater zur Zahlung von diversen Teilbeträgen unter Abweisung eines nicht präzisierten Mehrbegehrens zu Unterhaltszahlungen. Dieser Beschluss wurde sowohl in seinem stattgebenden als auch in seinem abweisenden Teil ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte zwei Oppositionsklagen ein. Im Verhandlungstermin vom 26. Februar 2003 über die zu AZ 19 C 190/02i eingebrachte Klage fasste und verkündete das Erstgericht den Beschluss "auf Verbindung der hg. Rechtsstreitigkeit(-en) 19 C 190/02i und 19 C 191/02m"; ferner sprach es aus, dass das "hg. Verfahren 19 C 190/02i ... führend" sei (ON 23 AS 93). Im Verfahren AZ 19 C 190/02i hatte der Kläger den Ausspruch begehrt, dass die "Exekutionsführung der Beklagten zu... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die von einem in Ungarn lebenden Vater begehrte sofortige Rückgabe seines Kindes, das die Mutter im Anschluss an einen Besuch widerrechtlich in Österreich behielt, nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 BGBl 1988/512 (im Folgenden nur HKÜ). Die am 11. Oktober 1994 geborene Renáta ist die eheliche Tochter ihrer rechtskräftig geschiedenen Eltern, alle drei sind un... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht einem Kostenrekurs der betreibenden Partei nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs (gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 3 ZPO) jedenfalls unzulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht einem Kostenrekurs der betreibenden Partei nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs (gemäß Paragraph 78, EO in Verbindung mit Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 3, ZPO) jedenfalls unzulässig sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei beauftragte die beklagte Partei mit der Verlegung von Parkettböden in einem Besprechungszimmer und auf einem Gang eines ihr gehörigen Objekts. Grundlage des Vertrags waren (auch) die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Leistungen (AVB) der klagenden Partei. Diese AVB sehen u.a. vor, der Auftragnehmer - hier: die beklagte Partei - habe "die aufgrund der zumutbaren Fachkenntnis bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennba... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass bei Dauertatbeständen im Zuwarten mit der Kündigung ein Verzicht auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes nicht erblickt werden kann (4 Ob 1566/95 mwN). Die Ansicht der Vorinstanzen, dass nach den Feststellungen von einem Dauerverhalten der Beklagten auszugehen ist, das der Annahme eines stillschweigenden Kündigun... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Entgegen dem gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes liegt eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung nicht vor. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass der Beklagte der Klägerin für jeden Schaden hafte, der ihr durch allfällige Verjährung von Forderungen gegenüber der A***** GmbH aus der Leasing-Vereinbarung vom 16. 4./22. 12. 1998, abgeschlossen zwischen der Klägerin und der O***** GmbH, im Zusammenhang mit der "Errichtung der Tankstelle" und allen damit verbundenen Einrichtungen und Anlagen entstehe bzw entstanden sei. Der Beklagte sei von 1988 bis 23. 7. 2001 als einer vo... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei schloss im Jahr 1996 nach vorhergehender Leistungsausschreibung mit dem Nebenintervenienten als Auftragnehmer einen Vertrag über den Neu- und Umbau des Sicherheitszentrums in Klagenfurt, wobei sich der Genannte zu Planungsleistungen, Bauleistungen sowie kaufmännischer und technischer Betreuung verpflichtete und ein Zuschlag grundsätzlich nur mit Zustimmung der beklagten Partei erfolgen durfte. Im Rahmen dieses Bauvorhabens fand hierauf eine Ausschr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ö*****, vertreten durch Dr. Joachim Tschütscher, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Cornelia S*****, vertreten durch Dr. Wilfried Plattner, Rechtsanwalt in... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur ao Revision der Klägerin: a) Die Klägerin macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass ihr das Berufungsgericht im Widerspruch zur stRsp bloß den Vertrauensschaden infolge Aufklärungspflichtverletzung des Beklagten, anstatt des Erfüllungsinteresses infolge Nichterfüllung der den Beklagten treffenden Beratungspflicht zugesprochen habe. Da die den Beklagten als Architekt treffende umfassende, auch wirtschaftliche As... mehr lesen...
Begründung: Über Empfehlung eines Bekannten investierte der Kläger nach Kontaktnahme mit dem Beklagten, der eine Versicherungsagentur betrieb, in ein ausländisches Anlageprodukt den nunmehr mit Klage zurückgeforderten Betrag von EUR 7.703,32. Der Beklagte vertrieb dieses Produkt seit 1996 und hatte zu Beginn seiner Tätigkeit den Eindruck, dass die Form dieser Anlage seriös und risikolos sei, wobei die Anlage in den ersten Jahren auch zu 100 % funktionierte. Der Beklagte ging in de... mehr lesen...