Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Lovrek und die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Robert Hauser als weitere Richter in den zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Arbeitsrechtssachen der klagenden Parteien 1. Edeltraud S*****, 2. Maria P*****, beide vertreten durch Ma... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Valentin K*****, vertreten durch NM Norbert Moser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Klagenfurt, gegen die beklagten Parteien 1. Rosemarie T*****,... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer im Mahnverfahren eingebrachten Klage die Zahlung von 20.000 EUR samt Zinsen und brachte dazu schlagwortartig vor: „Ausgleichszahlung/Forderung aus der Scheidungsvereinbarung des BG Voitsberg vom 17. 8. 2006, 11 C 70/06x des BG Voitsberg fällig seit spätestens 13. 10. 2006"; die Sache wurde als „Familienrechtssache" (Code 12F) bezeichnet. Das Erstgericht wies die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit mit der
Begründung: zurück, dass der S... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helga W*****, vertreten durch Dr. Klaus Schiller M.A., Mag. Markus Schablinger, Rechtsanwälte in Schwanenstadt, gegen die beklagten Parteien 1. Christian S*****, 2. Wilhelm S*****, 3. V***** Versicher... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Peter Schleinbach als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S***** Betriebs GmbH, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Steflitsch OG, Oberwart, gegen die bekl... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Vermieterin erhöhte der beklagten Mieterin für Büroräumlichkeiten die Zinsvorschreibung um mehr als das 6-fache und begehrt nunmehr klageweise den nicht bezahlten Erhöhungsbetrag von 2.506,50 EUR sowie die Feststellung, dass die Beklagte der Klägerin den erhöhten monatlichen Mietzins schulde; hilfsweise, dass die Beklagte in eine derartige Mietzinsvereinbarung einzuwilligen habe bzw in die Vereinbarung eines neu zu bemessenden Mietzinses, hilfsweise die Fe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begründete sein Begehren, die Beklagten mögen binnen drei Wochen bestimmte Räume im Erdgeschoss des Hauses *****, räumen, in der Klage damit, dass er mit Übergabsvertrag vom 20. 1. 1989 (richtig: 1998) die Liegenschaft den Beklagten gegen Zahlung einer Leibrente ins Eigentum übertragen, sich jedoch ein Wohnrecht am gesamten Erdgeschoss vorbehalten habe. Diese Räumlichkeiten benötige er aufgrund seines gesundheitlichen Zustands nunmehr tatsächlich; die Beklagte... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z5ZPO §502 Abs5 Z2 EZPO §502 Abs3 E
Rechtssatz: Räumungsklagen sind nur dann als Bestandstreitigkeiten anzusehen, wenn sie aus der Beendigung eines Bestandverhältnisses resultieren (s etwa 7 Ob 152/99z) und dieses Verhältnis auch tatsächlich bereits in der Klage behauptet wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 264/07b Entscheidungstext OGH 12.12.2007 6 Ob 264/07b ... mehr lesen...
Begründung: Im anhängigen Scheidungsverfahren beantragte die Beklagte, dem Kläger zur Sicherung ihres Aufteilungsanspruchs bzw zur Sicherung ihres dringenden Wohnbedürfnisses an der ehelichen Wohnung mit einstweiliger Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO bzw § 382e EO aufzutragen, die diese Wohnung betreffenden Betriebskosten samt Kreditraten in angeführter Höhe jeweils am Monatsersten an die Wohnbaugenossenschaft und die Kreditraten in angeführter Höhe an die Kreditgeberin jewe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers 1. Mag. Peter B*****, und weiteren antragstellenden Parteien, wider die Antragsgegnerin E***** Hausverwaltungs GmbH, *****, vertreten durch John & John, Rechtsanwälte in 1070 Wien, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft in Wien, der Beklagte ist Mieter eines dort etablierten Gastgewerbebetriebes. Der Kläger begehrte vom Beklagten EUR 12.012,80 s.A. und die Räumung des Gasthauses. Er brachte vor, dass der Beklagte einen Mietzinsrückstand von EUR 12.012,80 habe auflaufen lassen und stützte sein Begehren auf eine zwischen den Parteien vereinbarte Wertsicherung. Der Beklagte wendete ein, dass kein Mietzinsrückstand bestehe und stellte den Zwische... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte als Vermieterin und die P***** S***** O***** E***** GmbH als Mieterin schlossen am 21. 1. 2002 einen Mietvertrag über die im Haus ***** S*****, T*****, gelegene Geschäftsräumlichkeit im Ausmaß von 104 m2, der beiderseitig unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten schriftlich gekündigt werden kann. Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 6. 11. 2006, 40 S 83/06f, wurde über das Vermögen der P***** S***** O***** E*****... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem restlichen (nunmehr unbestritten so zu qualifizierenden) Oppositionsklagebegehren teilweise statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten gegen den klagestattgebenden Teil dieses Urteils nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „außerordentliche" Revision der Beklagten legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Diese Vorgangsweise widerspricht d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Räumung einer dem Beklagten überlassenen Wohnung. Das der Überlassung zugrundeliegende Prekarium sei von ihr widerrufen worden. Der Beklagte bestreitet die Aktivlegitimation der Klägerin und wendet ein, dass er die Wohnung auf Grund eines Mietvertrags innehabe. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der dagegen erhobenen Berufung des Beklagten nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands EU... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern schlossen am 30. 6. 2001 die Ehe. Seit die Mutter dem Vater über die Schwangerschaft Mitteilung machte, verschlechterte sich das Verhältnis der Eltern. Es kam bereits während der Schwangerschaft zu Meinungsverschiedenheiten. Der Vater wurde „teilweise" tätlich gegen die Mutter. Nach der Geburt half der Vater bei der Betreuung des Minderjährigen. Er wurde „teilweise" vom Vater gewickelt und gefüttert. Er besuchte die Krabbelstube und wurde vom Vater hingebracht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ä*****, vertreten durch Kodolitsch-Nopp-Kodolitsch Rechtsanwälte GmbH in Graz, wider die beklagte Partei Dr. Wolfgang H*****, vertreten durch Steiner &am... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile begehren mit ihrer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe. Mit Schriftsatz vom 26. 2. 2007 beantragte die klagende, widerbeklagte und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, womit zwei näher bezeichneten Banken für die Dauer des Ehescheidungsverfahrens sowie bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse unter... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat dem Beklagten im Provisorialverfahren zur Sicherung des von der Klägerin gemäß § 1330 ABGB geltend gemachten Unterlassungsanspruchs die Behauptung verboten, selbst das angesehene Krankenhaus ***** vermiete an Gynäkologen Räume, wo solche Sachen gemacht werden, sofern darunter unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs Schwangerschaftsabbrüche (Abtreibungen) im Rahmen der Fristenlösung zu verstehen sind. Es sprach aus, dass der Wert des Entschei... mehr lesen...
Begründung: Sowohl der Kläger als auch die Beklagten, seine Kinder, sind polnische Staatsangehörige. Der Kläger lebt seit Jahren, zumindest seit 1991, in Österreich, während die Beklagten ihren ständigen gewöhnlichen Aufenthalt in Polen haben. Der Kläger verpflichtete sich mit Vergleich vom 2. April 1991, abgeschlossen vor einem österr. Bezirksgericht, zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 600 S für den Erstbeklagten, 500 S für den Zweitbeklagten und 400 S für die Drittbeklagte a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf Grund seines u. a. die Räumung eines „Einstellplatzes" anordnenden rechtskräftigen Urteils die Räumungsexekution wider die beiden Verpflichteten. Dagegen wies das Rekursgericht infolge Rekurses der zuletzt Genannten den Exekutionsantrag ab und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Über den gegen diesen Beschluss eingebrachten „außero... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht zulässig. 1. Klagen, die sich aus einer aus Anlass einer (streitigen oder einvernehmlichen) Scheidung geschlossenen Vereinbarung ergeben, fallen nicht unter § 49 Abs 2 Z 2b JN (Simotta in Fasching I2, § 49 JN Rz 40 mwN). Ansprüche, die sich aus einem vor einer einvernehmlichen Scheidung geschlossenen gerichtlichen Vergleich über die Scheidungsfolgen ergeben, fallen nicht unter § 49 Abs 2 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 Z3 IKSchG §29
Rechtssatz: Verbands-Musterklagen können auch nach § 502 Abs 5 Z 3 ZPO nur solche Ansprüche zum Gegenstand haben, die (rechtswirksam) abgetreten werden können. Entscheidungstexte 7 Ob 85/07m Entscheidungstext OGH 09.05.2007 7 Ob 85/07m Beiatz: Angesichts der wirksamen Zessionsbeschränkung nach Art 11 Punkt 1 ARB 2000 ist diese Voraussetzung hier n... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 Z3 IKSchG §29
Rechtssatz: Verbands-Musterklagen können auch nach § 502 Abs 5 Z 3 ZPO nur solche Ansprüche zum Gegenstand haben, die (rechtswirksam) abgetreten werden können. Entscheidungstexte 7 Ob 85/07m Entscheidungstext OGH 09.05.2007 7 Ob 85/07m Beiatz: Angesichts der wirksamen Zessionsbeschränkung nach Art 11 Punkt 1 ARB 2000 ist diese Voraussetzung hier n... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist aufgrund der am 6. 4. 2003 erfolgten Einantwortung Eigentümerin der Liegenschaft „K*****gut" (nunmehr zugehörig zur EZ 90212 GB *****). Es handelt es sich um eine Nacherbschaft nach dem Großvater der Klägerin. Vorerbe war Josef H*****, der am 10. 3. 2002 verstorbene Vater der Klägerin. Die Klägerin hatte mit ihrem Vater am 2. 4. 1992 einen Pachtvertrag über das „K*****gut" abgeschlossen, wobei dieser Vertrag bis zum Eigentumsübergang an die Klägerin daue... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 6. 3. 2006 eingebrachten Klage begehrt der Kläger von seiner geschiedenen Ehegattin unter anderem den Betrag von EUR 2.880,-- s.A. mit folgender
Begründung: ersetzt: „Die Beklagte hat für die gemeinsame Tochter der Streitteile ..., obzwar sich dieses Kind im Haushalt des Klägers aufgehalten hat, im Zeitraum März 2004 bis 30. 6. 2005 Familienbeihilfe im Ausmaß von EUR 2.880,-- bezogen. Dieser Betrag wäre allerdings dem Kläger zugestanden. ..." Das Erstgericht... mehr lesen...
Begründung: Der Ehegatte der Verpflichteten stellte im anhängigen Räumungsexekutionsverfahren einen auf seine eingebrachte Exszindierungsklage gestützten Aufschiebungsantrag, der mit der Rekursentscheidung vom 4. Mai 2006 abgewiesen wurde (ON 30). Der Exszindierungskläger und nunmehrige Einschreiter stellte außerhalb der 14-tägigen Rechtsmittelfrist gegen diese Entscheidung Anträge auf 1. Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 2. Änderung des Rechtsmittelzulässigkei... mehr lesen...
Begründung: Die im Exszindierungsprozess beklagte Vermieterin hat gegen den Ehegatten der Klägerin (Verpflichteten) wegen Mietzinsrückständen in zwei verbundenen Verfahren einen rechtskräftigen Räumungstitel (Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 16. Juli 2004, GZ 44 C 23/98d, 513/01w-45) erwirkt. Die außerordentliche Revision des Mieters wurde mit dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 7. März 2006, AZ 1 Ob 263/05s, zurückgewiesen. Die erste der beiden Räumungsklage... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anna W*****, vertreten durch Dr. Cornelia Sprung, Rechtsanwältin in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Siegfried G*****, vertreten ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5JN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: § 49 Abs 2 Z 5 JN ist nicht auf einen Vertrag anzuwenden, der neben bestandrechtlichen Teilen weitaus überwiegend Teile enthält, die nicht bestandrechtlicher Natur sind. Der Ausnahmetatbestand des § 502 Abs 5 Z 2 ZPO, der nicht ausdehnend auszulegen ist, liegt somit hier nicht vor. Entscheidungstexte 6 Ob 169/06f Entscheidungstext OGH 31.... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass der Dienstleistungs- und Mietvertrag abgeschlossen zwischen den Parteien mit Wirksamkeit zum 30. 9. 2003 betreffend Personaldienstleistung, mit Wirksamkeit per 30. 10. 2003 hingegen betreffend die restlichen Vertragsbestandteile aufgelöst ist. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen ist Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses die Zusammenarbeit zwischen den Parteien, wobei von der Beklagten nicht nur Speditionsleistungen erbra... mehr lesen...