Norm
ABGB §1118Rechtssatz
Das im Räumungsverfahren über den Zwischenstreit über die Höhe des Mietzinsrückstandes ergangene Teilurteil ist, wenn der Streitwert zwar nicht S 260.000,- aber S 52.000,- übersteigt, mit außerordentlicher Revision anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115742Im RIS seit
24.11.2001Zuletzt aktualisiert am
29.06.2018