Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Floßmann und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei ***** Dr. Franz J*****, vertreten durch Dr. Franz J.Salzer, Rechtsanwalt in Wien, und der auf Seite des Klägers beigetretenen Nebenintervenienten 1) Ingeborg K***** und 2) Michaela S*****, bei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Hule, Dr.Warta, Dr.Klinger und Dr.Angst als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josefine P*****, vertreten durch Dr.Dieter Wille, Rechtsanwalt in Bad Ischl, wider die beklagte Partei Kurt R*****, vertreten durch Dr.Peter Pfarl, Rechtsanwalt in Bad Ischl, wegen Auf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Gesellschafter der erstbeklagten Gesellschaft mbH, an der außerdem die Zweitbeklagte und ein weiterer Gesellschafter, der zugleich Geschäftsführer war, beteiligt waren. Der Punkt Neuntens des Gesellschaftsvertrages lautet: "Die Teilung von Geschäftsanteilen sowie die Abtretung von Geschäftsanteilen bedarf zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Genehmigung der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann die Abtretung nur genehmigen, wenn zuvor die Generalversammlu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. Maria P*****, 2. Georg P*****, und 3. Karin P*****, sowie 4. Hans-Peter F*****, alle vertreten durch Dr. Wolf-Dieter Arnold, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei u... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** Vertriebsgesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Kurt L.Breit, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei V*****, vertreten durch Dr.Mag.Harald Jelinek, Rechtsanwalt in Wien, w... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Friedrich G*****, Kaufmann, ***** vertreten durch Dr.Stefan Gloß und Dr.Hans Pucher, Rechtsanwälte in St.Pölten, wider die beklagte Partei Fa. H*****, vertreten durch Dr.Christian Konzett, Rechtsanwa... mehr lesen...
Begründung: Die Klage gegen die vormaligen Zweit- und Drittbeklagten wurde unter Anspruchsverzicht zurückgezogen und gegen die vormalige Erstbeklagte rechtskräftig zurückgewiesen. Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin ihres am 29. September 1974 verstorbenen Vaters, der mit seinem, gleichfalls bereits verstorbenen Bruder (im folgenden Onkel der Klägerin) Gesellschafter der W***** OHG (im folgenden OHG) war. Der Beklagte (vormaliger Viertbeklagte) war kollektiv zeichnungsberechtigt... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. Mai 1964 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Döbling vom 19. Dezember 1988, GZ 1 C 519/87-36, rechtskräftig geschieden. Das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe traf den Gegner der gefährdeten Partei. Zwischen den Parteien ist ein von der Antragstellerin und gefährdeten Partei (im folgenden Frau) eingeleitetes Verfahren nach den §§ 81 ff EheG anhängig. Die Frau beantragte die Erlassung einer einstweiligen Verfügu... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte - deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist - veröffentlichte in der Ausgabe der N***** Zeitung vom 27. April 1990 auf Seite 12 unter der Überschrift "In den Wind gereimt" folgendes Gedicht: "Die 'Volksstimme', sie hat gelogen seit je, daß sich die Balken bogen. Darum genoß die Kummerlzeitung auch nie besondere Verbreitung. Nun nennt sie sich - ein neuer Schmäh - nicht me... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr. Griehsler als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria S*****, vertreten durch Dr. Adolf Lientscher, Rechtsanwalt in St.Pölten, wider die beklagte Partei Franz S*****, vertreten durch Dr. Eduard Pranz ua Rechtsanwälte in St.... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HI1ZPO §508a
Rechtssatz: Einer Abweichung von der Rechtsprechung des OGH im Einzelfall, die sich daraus ergibt, daß sich die Auslegung (hier: der Drittschuldnererklärung) durch das Berufungsgericht mit der an sich richtig zitierten Judikatur nicht vereinbaren läßt, kommt erhebliche Bedeutung für die Rechtssicherheit zu, wenn Gefahr besteht, daß ständig judizierte Grundsätze durch Subsumtionsfehler ausgehöhlt werden. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HI1ZPO §508a
Rechtssatz: Einer Abweichung von der Rechtsprechung des OGH im Einzelfall, die sich daraus ergibt, daß sich die Auslegung (hier: der Drittschuldnererklärung) durch das Berufungsgericht mit der an sich richtig zitierten Judikatur nicht vereinbaren läßt, kommt erhebliche Bedeutung für die Rechtssicherheit zu, wenn Gefahr besteht, daß ständig judizierte Grundsätze durch Subsumtionsfehler ausgehöhlt werden. ... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtspfleger des Erstgerichtes bewilligte antragsgemäß zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung die Exekution (ua) durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten als Bürgermeister gegen die Gemeinde angeblich zustehenden Bezüge gemäß § 290 EO (Forderung auf in Geld zahlbares Arbeitseinkommen aus dem Dienstverhältnis) mit der sich aus den Vorschriften des Lohnpfändungsgesetzes ergebenden Beschränkung. Der Richter gab nach § 11 Abs 3 RpflG dem R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eva S*****, vertreten durch Dr. Heinz Wilhelm Stenzel, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Y***** Vertriebsgesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. H... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 25.1.1982 gemäß § 55 a EheG geschieden. Nach dem anläßlich der Ehescheidung abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Vater, den Kindern ab 1.2.1982 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 17 % (für Mark) bzw. 14 % (für Tanja) seines monatlichen Nettoeinkommens zu bezahlen. Die Kinder begehren eine Unterhaltserhöhung auf je S 10.000 monatlich. Das Erstgericht enthob den Vater von seiner Unter... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Beide Vorinstanzen sind zutreffend davon ausgegangen, daß Gastwirte auf Grund des Gastaufnahmevertrages für die Sicherheit der dem Kundenverkehr dienenden Räume einzustehen haben (SZ 43/204; SZ 48/100; JBl. 1965, 474); im Rahmen dieser vertraglicher Haftung trifft sie gemäß § 1298 ABGB die Beweislast dafür, daß sie die erforderlichen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben (SZ 60/256; EvBl. 1970/344). Ist im B... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 3. Juli 1986 eingebrachten Scheidungsklage begehrt die Klägerin und gefährdete Partei (im folgenden: Klägerin) die Scheidung ihrer Ehe aus dem Verschulden des Beklagten und Gegners der gefährdeten Partei (im folgenden: Beklagter). Als Scheidungsgründe macht sie unter anderem ehebrecherische Beziehungen, nächtelange Zechtouren, Mißhandlungen, Beschimpfungen und Bedrohungen ihrer Person, Verletzung der Unterhaltspflicht und Abhörung ihres Telefons geltend. Der... mehr lesen...
Begründung: Auf einer Liegenschaft in St. Kanzian am Klopeinersee errichtete 1959 der damalige Eigentümer Josef W*** aus Eigenmitteln eine eingeschoßige Verkaufshalle in der von Norden nach Süden vier Räumlichkeiten untergebracht sind. Südlich der südlichsten Räumlichkeit befindet sich noch ein Zeitungskiosk, den der Beklagte 1970 in Bestand nahm. Der Beklagte schloß (weiters) am 7. März 1981 mit dem Sohn des damaligen Eigentümers, Walter W***, für zwei Sommersaisonen einen Bestan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht unterließ in seinem Berufungsurteil den gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO vorgeschriebenen Ausspruch, ob die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO zulässig ist oder nicht. Nach Vorlage einer Revision der beklagten Partei durch das Erstgericht faßte das Berufungsgericht den Beschluß, daß sein Urteil durch den Ausspruch ergänzt werde, die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO sei nicht zulässig. Der von de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat mit Vertrag vom 11.7.1961 von Dr. Paul E*** ein Seegrundstück gepachtet und darauf auf eigene Kosten die Seebadeund Strandanlage Illmitz errichtet. Sie unterhält dort einen öffentlichen Badebetrieb, zu welchem grundsätzlich jedermann Zutritt hat. Die Beklagte verpachtet innerhalb der Anlage eine Teilfläche des Grundstücks an Interessenten zum Betrieb einer Surfschule und Surfbrettvermietung. Im Jahr 1988 war die Klägerin Pächterin der Surfschu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508 a Abs 1 (§ 526 Abs 2) ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen sein teilweise abänderndes Teilurteil und des Rekurses gegen seinen Aufhebungsbeschluß (§ 519 Abs 1 Z 2 ZPO) liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Die Frage, welchen Inhalt eine bestimmte Bekanntmachung oder Mitteilung n... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner der gefährdeten Parteien ist Geschäftsführer und Gesellschafter einer Gesellschaft mbH, deren übrige Gesellschafter die gefährdeten Parteien sind. Diese begehrten zur Sicherung des von ihnen behaupteten Anspruchs auf Abberufung ihres Gegners als Geschäftsführer die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Das Erstgericht erließ durch einen Einzelrichter die beantragte einstweilige Verfügung, wobei es durch die Worte "Landes- als Handelsgericht" gemäß § 429 A... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger behauptet, er habe für die Dauer seiner Haft dem Beklagten ein Autohandelsunternehmen übergeben und der Beklagte müsse nun die ihm anvertrauten Bargeldbeträge von 16.000 S und 56.000 S und die erzielten Verkaufserlöse von 541.000 S und 302.000 S herausgeben. Er begehrt somit 915.000 S. Der Beklagte bestreitet das Klagsvorbringen, macht aufrechnungsweise Mietzinsforderungen von 63.000 S und 38.500 S sowie Darlehensforderungen von 170.000 S (Korrektur der Klag... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Abs1 Z4ZPO §502 Abs4ZPO §502 Abs5 Z1 KEO §35 DJN §49 Abs2 Z2JN idF BGBl I 2003/112 §49 Abs1 Z2
Rechtssatz: § 49 Abs 2 Z 2 JN erfasst alle Rechtsfragen des gesetzlichen Unterhaltsrechts. Entscheidungstexte 3 Ob 82/90 Entscheidungstext OGH 17.10.1990 3 Ob 82/90 Veröff: IPRax 1992,103 3 Ob 2084/96h Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nach § 528 Abs 1 ZPO liegen entgegen dem - für den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 Satz 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes gemäß § 500 Abs 2 Z 3, § 526 Abs 3 ZPO nicht vor: Die angefochtene Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes: Daß auch das Weitergeben fremder Behauptungen als "Verbreiten" im Sinn ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zur Hälfte, die beiden Antragsgegner sind je zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 2184 KG Meidling mit dem Haus Wien 12., Siebertgasse 4. Mit Vereinbarung vom 29.12.1983 und 23.1.1984 betrauten die Antragsgegner und die Rechtsvorgängerin des Antragstellers, Gertrude B***-T***, die ihren Liegenschaftsanteil dem Antragsteller mit Vertrag vom 20.8.1985 verkaufte, den Rechtsanwalt Dr. Alfred P*** mit der Verwaltung dieses Hauses vom 1.1.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft St. Kanzian, Westuferstraße 16, mit einer darauf errichteten gemauerten Verkaufshalle und begehrt vom Beklagten mit der Behauptung, dieser sei als Untermieter eines Dritten, dessen Bestandvertrag einvernehmlich gelöst worden sei, titelloser Benützer, die Räumung des in der gemauerten Verkaufshalle gelegenen südlichen Geschäftslokals und des daran anschließenden unverbauten Teils des Grundstücks. Der Kläger bewertete den Streit... mehr lesen...
Norm: AußStrG §62 Abs1 B1bZPO §502 Abs4 Z1 HIII5
Rechtssatz: Das Hereinreichen der Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe in den Ermessensbereich schließt die Zulässigkeit der Revision dann aus, wenn bei der Entscheidung des Einzelfalles von dem durch den Begriffsinhalt abgesteckten Ermessen im Rahmen der von Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen Gebrauch gemacht wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt S 96.221,98 an Schadenersatz mit der
Begründung: , Arbeiter der beklagten Partei hätten am 26.Mai 1988 bei Kanalbauarbeiten im Ortsgebiet von Günselsdorf ein wasserführendes Gußeisenrohr der Badener Wasserversorgung zerstört. Die beklagte Partei habe sich über die Leitungsführung nicht informiert. Die beklagte Partei wendete ein, vor Auftragserteilung durch den Abwasserverband Trumau/Schönau habe der Projektleiter Dipl.-Ing. Dr. Ludwig C*** ei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §62 Abs1 B1bZPO §502 Abs4 Z1 HIII5
Rechtssatz: Das Hereinreichen der Auslegung unbestimmter Gesetzesbegriffe in den Ermessensbereich schließt die Zulässigkeit der Revision dann aus, wenn bei der Entscheidung des Einzelfalles von dem durch den Begriffsinhalt abgesteckten Ermessen im Rahmen der von Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen Gebrauch gemacht wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...