Norm: ZPO §502 Abs4 HI2ZPO §502 Abs4 HIII5
Rechtssatz: Ob einzelne zu einer Bündelversicherung zusammengefasste Versicherungsverträge ein selbständiges rechtliches Schicksal haben, hängt nur von der konkreten Vertragsgestaltung in jedem Einzelfall ab, sodass keine erhebliche Rechtsfrage zur Beurteilung vorliegt. Entscheidungstexte 7 Ob 29/93 Entscheidungstext OGH 15.12.1993 7 Ob 29/9... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z1MRG §33 Abs2ZPO §502 Abs4 Z1 HIII4ZPO §508a
Rechtssatz: Dem Rechtsanwender ist bei Beurteilung eines bestimmten Verhaltens als grobes Verschulden an der nicht rechtzeitigen Zahlung des Mietzinses ein gewisser Beurteilungsspielraum eingeräumt. Entscheidungstexte 5 Ob 528/93 Entscheidungstext OGH 09.11.1993 5 Ob 528/93 7 Ob 1... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs2 Z1MRG §33 Abs2ZPO §502 Abs4 Z1 HIII4ZPO §508a
Rechtssatz: Dem Rechtsanwender ist bei Beurteilung eines bestimmten Verhaltens als grobes Verschulden an der nicht rechtzeitigen Zahlung des Mietzinses ein gewisser Beurteilungsspielraum eingeräumt. Entscheidungstexte 5 Ob 528/93 Entscheidungstext OGH 09.11.1993 5 Ob 528/93 7 Ob 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIII8
Rechtssatz: Die Konkretisierung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht kann nur an Hand von Einzelfällen erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 572/93 Entscheidungstext OGH 22.06.1993 1 Ob 572/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0042980 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIII8
Rechtssatz: Die Konkretisierung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht kann nur an Hand von Einzelfällen erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 572/93 Entscheidungstext OGH 22.06.1993 1 Ob 572/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0042980 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO genügt es, wenn bei Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) die Zurückweisungsgründe angeführt werden. Entgegen dem - das Revisionsgericht nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist die Revision im vorliegenden Fall nicht zulässig: Ob der Zuspruch eines Globalschmerzengeldes gegen § 405 ZPO verstößt, wenn de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Ö-
Norm: B 2210, auf die sich die Beklagten zur Bekämpfung des Wandlungsanspruches berufen, ist nicht generell, sondern nur in bezug auf die Zahlungsmodalitäten der Schlußrechnung zum Vertragsinhalt gemacht worden. Die - nur nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilende - Frage aber, ob den von der Klägerin bestellten Architekten bei der Ausschreibung, der Bauleitung und der Bauaufsicht ein wägbares Verschulden a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat in Übereinstimmung mit der Lehre (Kramer in Tomandl, Treue- und Fürsorgepflicht im Arbeitsrecht 121; derselbe, Arbeitsvertragliche Verbindlichkeiten neben Lohnzahlung und Dienstleistung 71; Strasser, Dienstgeber und eingebrachtes Dienstnehmereigentum, DRdA 1954 H 10, 15 ff; Ribnitz, Die Haftung des Dienstgebers für eingebrachte Sachen des Dienstnehmers, ÖJZ 1968, 511 ff) ausgesprochen, daß der... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Zahlung von S 35.611,-- (S 15.611,-- an Sachschaden und S 20.000,-- an Schmerzengeld) mit der Behauptung, durch einen vom Erstbeklagten am 18.5.1991 verschuldeten Unfall verletzt worden zu sein; weiters sei sein PKW beschädigt worden. Die Beklagten wendeten ein, den Kläger treffe das Alleinverschulden an dem Unfall; aufrechnungsweise wurde eine Gegenforderung von S 276.578,-- geltend gemacht. Das Erstgericht stellte fest, daß die Klagsford... mehr lesen...