Begründung: Der Kläger war bei der beklagten Partei bis 22.Dezember 1989 beschäftigt. Mit der vorliegenden Klage begehrte er insgesamt 2.932 S sA, hievon 1.138 S an restlichen Fahrtkosten und 1.794 S an Vertretungskosten zur Durchsetzung eines vor Klagseinbringung beglichenen Betrages von 5.088 S an Urlaubsabfindung. Das Erstgericht sprach dem Kläger aus dem Titel der Fahrtkosten einen Betrag von 858,40 S sA zu und wies das Mehrbegehren ab. Mit dem angefochtenen Beschluß hob das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt in ganz Österreich den Handel mit Orientteppichen. Sie warb für eine von ihr organisierte, in der Zeit vom 3.5. bis zum 12.5.1990 in Klagenfurt abgehaltene Veranstaltung mit folgendem durch Postwurf verteilten Flugblatt, dessen erste und letzte Seite folgendes Aussehen hatten: Abbildung nicht darstellbar! Auf den Innenseiten des Flugblattes waren Orientteppiche abgebildet. An zwei Stellen fand sich der deutlich hervorgehobene Hinweis: ... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen sein bestätigendes Urteil liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Rechtliche Beurteilung Die Beklagten haben in erster Instanz die Eigenschaft des Klägers als Wettbewerbsverband im Sinne des § 14 UWG nicht in Abrede gestellt; sie haben vielmehr ihren Einwand d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Jutta F*****, Studentin, ***** Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Dr. Peter Strele, Rechtsanwalt in Bregenz, wider die beklagte Partei Robert F*****, Wolfurt, ***** vertreten dur... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2ZPO §502 Abs4 HI2ZPO §508a
Rechtssatz: Der Auslegung von Kollektivverträgen kommt stets eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zu. Entscheidungstexte 9 ObA 189/91 Entscheidungstext OGH 28.08.1991 9 ObA 189/91 9 ObA 207/94 Entscheidungstext OGH 28.09.1994 9 ObA 207/94 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 11.6. bis 13. oder 14.9.1988 bei der beklagten Partei als Wacheorgan beschäftigt. Sein Arbeitslohn betrug S 45 brutto, der Überstundenzuschlag 50 %. Als Arbeitszeit waren Samstag 14 und Sonntag 12 Stunden vereinbart, insgesamt also 24 Stunden und zwei Überstunden. Zeitweise half der Kläger auch wochentags aus. Am 2.9.1988 meldete sich der Kläger für das Wochenende 3./4.9.1988 krank. Am 5.9.1988 kündigte die beklagte Partei den Kläger schrift... mehr lesen...
Begründung: Anläßlich der Eröffnung ihres Detailhandelgeschäftes mit Elektrogeräten in Leonding warb die Beklagte mit mehreren Inseraten in verschiedenen Ausgaben der O***** Nachrichten. Am 13.10.1990 erschien ein ganzseitiges Inserat mit der Überschrift "Wir machen die Preise platt!". Darunter befand sich die Abbildung zweier Stiefel, deren Schäfte wie tragbare Kassettenabspielgeräte aussahen und die Aufschrift "Walkman" trugen; um den Fersenteil der Stiefel waren - wie Sporen - ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei O***** GESELLSCHAFT mbH, ***** vertreten durch Dr. Karl Zingher, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1. Dipl.Ing. Christiane W*****, 2. Elisabeth B*****, 3. Sophie F*****, und die Nebe... mehr lesen...
Begründung: Der Sattelzug des Klägers wurde am 13. 2. 1988 bei einem vom Erstbeklagten auf der Bundesstraße ***** im Gemeindegebiet von S***** verschuldeten Verkehrsunfall beschädigt. Die zweitbeklagte Partei wird als Halter des vom Erstbeklagten gelenkten Fahrzeuges in Anspruch genommen, die Drittbeklagte als Haftpflichtversicherer. Der Kläger begehrte unter Berücksichtigung verschiedener Zahlungen und eines am 23. 3. 1989 ergangenen Teilanerkenntnisurteils letztlich den Ersatz f... mehr lesen...
Begründung: Am 13.3.1985 wurde vor einem österreichischen Notar ein Notariatsakt errichtet, nach welchem vom Verpflichteten dem Notar "die diesem Akte beigeheftete, zweibogige, S 120,- gestempelte Privaturkunde (Pfandbestellungsurkunde)" zum Zwecke der notariellen Bekräftigung vorgelegt worden sei. Der Notar habe "diese Privaturkunde" im Sinne des § 54 NO geprüft und unterzeichnet. Der Verpflichtete erteilte im Notariatsakt seine ausdrückliche Zustimmung, daß dieser "und die hiemit ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 37 Abs 3 Z 16 MRG iVm §§ 528 a und 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Entscheidung auf die Ausführungen der Zurückweisungsgründe beschränken, wenn - wie hier - ein ordentlicher Revisionsrekurs wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage zurückgewiesen wird (vgl 5 Ob 508/91). Das Rekursgericht hat seinen Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses damit begründet, daß noch keine höchstgerichtliche Judikatur zur Frage vorhanden sei, ob ein Antrag ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****, vertreten durch Dr. Wilfried Lefford, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Dr. Otto A*****, vertreten durch Dr. Heinrich Wille, Rechtsanwalt in Wien, wegen Realteilung infolg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin S 61.056 sA aufgrund ihrer verdienstvollen Vermittlung eines Kaufvertrages von der Beklagten. Die Beklagte habe am 19. Mai 1988 ein Anbot auf Abschluß eines Kaufvertrages über die Liegenschaft Wien 14, ***** zum Preis von S 848.000 gestellt. Eine Kreditverschaffung durch die Klägerin sei nicht vereinbart worden; auch die Finanzierung des Kaufpreises sei nicht Gegenstand der Vermittlung gewesen. Für den Fall des Zus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef P*****, der damals noch Alleineigentümer der EZ ***** der KG R*****, bestehend aus einem Haus (Heurigenschenke) und Garten war, vermietete diese am 26. Mai 1986 seiner Schwiegermutter, der Beklagten gegen ein monatliches Entgelt von S 500,--. Im Mietvertrag wurde der Beklagten eine Untervermietung oder Unterverpachtung verboten. Die Beklagte betrieb zunächst selbst den Heurigenbetrieb. Am 8. Jänner 1987 gestattete die nachmalige Gemeinschuldnerin der Bekla... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Egermann, Dr. Niederreiter, Dr. Redl und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gertrude W*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Moringer und Dr. Heinrich Maderthaner, Rechtsanwälte in Linz, wider die beklagte Partei E***** VERLAG W*****, vertreten durch Dr. Erns... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte führte die Heizanlage ihrer Volks- und Hauptschule bis Sommer 1982 im Eigenbetrieb. Bis dahin bestand die Kesselanlage aus zwei Kesseln mit einer Leistung von je ca. 600 Kilowatt. Einer der beiden Heizkessel war 1981 defekt geworden, sodaß die Beklagte eine Erneuerung der Kesselanlage beabsichtigte und eine Ausschreibung veranlaßte. Durch diese Maßnahme wurde auch eine Reduzierung des durchschnittlichen Ölverbrauches, der in den Jahren 1975 bis 1980 146.163 ... mehr lesen...
Begründung: Am 2.2.1986 ereignete sich auf der Bundesstraße 115 im Gemeindegebiet von Altenmarkt ein Verkehrsunfall, bei welchem Azem R***** getötet wurde. Die beklagte Partei haftet als Haftpflichtversicherer des beteiligten Kraftfahrzeuges für die entstandenen Schäden dem Grunde nach. Die Klägerin ist die Witwe des Azem R*****. Sie begehrte von der beklagten Partei für die Zeit von Februar 1986 bis Februar 1988 an entgangenem Unterhalt S 112.108,20 sA und ab März 1988 eine monat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit einstweiliger Verfügung vom 15.November 1989, 17 Cg 128/89-4, untersagte das Handelsgericht Wien auf Antrag der Beklagten (als Klägerin) den klagenden Parteien (als Beklagten), Veröffentlichungen in der N*****-Zeitung" anzukündigen oder vorzunehmen, wenn diese Veröffentlichungen nicht als "Anzeige", "entgeltliche Einschaltung" oder "Werbung" angekündigt bzw gekennzeichnet sind und für die Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, es sei denn, daß Zweifel ... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte Politiker äußerte in einer Mediensendung ua, der Kläger lasse sich von einer dem Land gehörigen Gesellschaft, deren Zentralbetriebsratsobmann er ist, "auch noch eine zweite Werkswohnung" in der Landeshauptstadt von der Landeselektrizitätsgesellschaft "finanzieren", obwohl er ohnedies in der Nähe wohne. Grundlage dieser Äußerung war ein Rechnungshofbericht über das Ergebnis einer bei dieser Gesellschaft durchgeführten Gebarungsprüfung. Die dem Kläger auf Vo... mehr lesen...
Begründung: Vorweg ist darauf hinzuweisen, daß bei der vorliegenden Entscheidung die §§ 13 bis 16 AußStrG in der Fassung der WGN 1989 anzuwenden sind (Art. XLI Z 5 WGN 1989, BGBl. 1989/343). Gemäß § 14 AußStrG ist gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josef P*****, vertreten durch Dr. Raimund Mittag, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1) Ing. Friedrich G*****, und 2) Franz S*****, vertreten durch Dr. Elisabeth Steiner und Dr.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** Gesellschaft mbH, Gerasdorf, Resselgasse 1, vertreten durch DDr.Walter Barfuß und andere Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei G*****gesellschaft mbH, Linz, Bäckermühlweg 44, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Huber, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei S***** Aktiengesellschaft *****, vertreten durch Dr. Robert Mühlfellner, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte und widerklagende Partei Fa S***** KG, ***** vertreten ... mehr lesen...
Begründung: In der Ausgabe Nr. 41/90 der "ÖSTERREICHISCHEN BAUZEITUNG" vom 13.10.1990 erschien auf Seite 25 folgende Werbeeinschaltung der Klägerin: Abbildung nicht darstellbar! Auf Seite 21 derselben Ausgabe fand sich folgendes Inserat der Beklagten: Abbildung nicht darstellbar! Eine gleiche Werbeankündigung der Klägerin war schon - im Format einer halben Seite - im "Keferfeld-Oed-Journal Nr. 4/1989" und - in wesentlich kleinerem Format - in der "Österreichischen Bürger... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eugen R***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Fritz Schuler, Rechtsanwalt in Bregenz, wider die beklagten Parteien 1) "D*****gesellschaft mbH & Co KG, 2) "D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Schutzverband *****, W*****, vertreten durch DDr. Walter Barfuss und andere, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei M***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Harald ... mehr lesen...
Begründung: In dem im ersten Rechtsgang ergangenen Aufhebungsbeschluß des Obersten Gerichtshofs vom 22. Dezember 1988, 8 Ob 648/88 (SZ 61/281), wurde ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen ein Übergabsvertrag, der ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis unter nahen Verwandten einschließt, aufgelöst werden kann. Es wurde dargelegt, daß eine umfassende Abwägung des Bestandsinteresses des Beklagten und des Auflösungsinteresses der Klägerin notwendig sei. Es seien die von der Klägeri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Redl, Dr. Kellner und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) O***** P*****, Mechaniker, ***** und 2.) W***** S*****, Hausfrau, ***** beide vertreten durch Dr. *****, Rechtsanwalt in Trofaiach, wider die beklagte Partei *****F***** F*****, Pensionist, ***** ve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Vogel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schobel, Dr.Redl, Dr.Kellner und Dr.Schiemer als weitere Richter in der Pflegschaftssache des *****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Pflegebefohlenen, vertreten durch ***** Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen den Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgerichtes vom 11.Jänner 1991, GZ 2 b R 7... mehr lesen...
Begründung: Am 17. April 1987 brach im landwirtschaftlichen Anwesen des F***** M***** in ***** ein Brand aus, der auf das Nachbarhaus des zwischenzeitig verstorbenen H***** F***** übergriff, wodurch an diesem Anwesen Schaden entstand. Brandursache waren Arbeiten des vom Beklagten beauftragten E***** S***** auf dem an das Haus ***** anschließenden Garagendach; beim Flämmen von Dachpappe war in der Nähe des Arbeitsvorganges befindliches Heu und Stroh entzündet worden. E***** S***** ha... mehr lesen...