Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIIZPO §508a
Rechtssatz: Sind mehrere Ansprüche zusammenzurechnen, dann steht es dem Rechtsmittelwerber, wenn er nur zu einem dieser Ansprüche eine rechtserhebliche Frage geltend macht, frei, "einfach" Rechtsfragen auch zu anderen Anspruchsteilen vorzutragen. Entscheidungstexte 4 Ob 533/92 Entscheidungstext OGH 14.07.1992 4 Ob 533/92 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1.9.1987 wurde die damals knapp vierjährige Klägerin vom Hund der Beklagten gebissen und erheblich verletzt. Sie war damals bei ihren Großeltern auf Besuch und spielte, wie schon des öfteren, auf dem eingefriedeten Nachbargrundstück, auf dem sich das Haus der Beklagten befindet, als sich der Unfall ereignete. Die Beklagte stand am Küchenfenster und unterhielt sich mit der Klägerin. Der Hund, ein damals etwa zehn Jahre alter Dackel-Spaniel-Mischlingsrüde, lag ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag.Dr.Martin F*****, vertreten durch Dr.Ernst Schmerschneider, Dr.Hilbert Aubauer, Dr.Peter Berethalmy, Dr.Karo Fritsche und Dr.Christiane Berethalmy-Deuretzbacher, Rechtsanwälte in Wien, wider die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen gehören als Tochtergesellschaften dem Konzern des deutschen Unternehmens INA Wälzlager SCH***** KG an. Schon die erste österreichische Tochtergesellschaft hat das Firmenschlagwort "INA" im damaligen Firmenwortlaut "INA Warenlagervertriebs GesmbH" geführt. Dieses Unternehmen wurde am 30.1.1959 im Handelsregister Wien eingetragen. Später wurde die Unternehmensbezeichnung in INA Wälzlager Gesellschaft (bzw Wälzlager Beteiligungsgesellschaft) mbH geä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C***** S.p.A., M*****, Italien, vertreten durch Dr. Gerhard Engin-Deniz und Mag. Dr. Christian Reimitz, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei Josef B*****, vertreten durch D... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der im fraglichen Zeitraum Geschäftsführer einer Planungs- und Baugesellschaft sowie Bauleiter zweier Bauunternehmungen war, stand vom 1.5.1983 bis zum 31.12.1986 in Geschäftsbeziehungen zur beklagten Partei. Er vermittelte Kunden, die Leistungen des von der beklagten Partei betriebenen Unternehmens für die Installation von Heizungs- und Sanitäranlagen in Anspruch nahmen. Für zwei dieser Geschäftsfälle hat der Kläger von der beklagten Partei Provisionen erh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josef R*****, vertreten durch Dr. Christian Kleinszig und Dr. Christian Puswald, Rechtsanwälte in St. Veit an der Glan, wider die beklagte Partei M***** Aktiengesellschaft, ***** vertreten durch Dr. R... mehr lesen...
Norm: ZPO §502ZPO §502 Abs4 Z1ZPO idF WGN 1989 §502 Abs1ZPO §528, KBGG §5b
Rechtssatz: Trotz Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu einer konkreten Fallgestaltung liegt dann keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn das Gesetz selbst eine klare, das heißt eindeutige Regelung trifft. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einz... mehr lesen...
Norm: ZPO §502ZPO §502 Abs4 Z1ZPO idF WGN 1989 §502 Abs1ZPO §528, KBGG §5b
Rechtssatz: Trotz Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu einer konkreten Fallgestaltung liegt dann keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn das Gesetz selbst eine klare, das heißt eindeutige Regelung trifft. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einz... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 526 Abs 2 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen seinen abändernden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Der klagende Verein hat den zu sichernden Unterlassungsanspruch auf unrichtige, zumindest aber irreführende und seine Motorradveranstaltung auf dem Österreichring in Zeltweg diskriminierende Tatsachenbehauptungen gestützt,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Franz S*****, vertreten durch Dr. Alexander Puttinger, Rechtsanwalt in Ried/I., wider die beklagten Parteien 1. ***** MINERALÖLHANDELS GmbH, ***** 2. Josef S*****, vertreten durch Dr.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Verletzung von Bestimmungen des MedienG und des UWG gestützte Unterlassungs- und Urteilsveröffentlichungsbegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, daß "die ordentliche Revision.......nicht zugelassen" werde; eine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO liege nicht vor. Gegen dieses Urteil richtet sich die außerordentliche Revision der Klägerin mit dem Antrag, die Entscheidung im Sinne der gänzlichen Statt... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf das Eigentumsrecht und mit den Beklagten getroffenen Vereinbarungen begehrte der Kläger die Herausgabe verschiedener beweglicher Sachen. Er brachte dazu vor, er sei Mieter der Wohnung Tür Nr. 8 in dem den Beklagten gehörigen Haus Pramergasse 1 in Wien, gewesen. Nach seiner Kündigung durch die Beklagten sei am 3. August 1989 die zwangsweise Räumung erfolgt. In der Wohnung seien aber zahlreiche Fahrnisse verblieben, die Beklagten hätten zugesagt, daß der Kläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Bank hat der nunmehr in den USA lebenden Eleonore A***** in den Jahren 1980 bis 1983 mehrere Kredite eingeräumt, aus denen zum 15. Juni 1983 noch eine Schuld von S 340.316,-- unberichtigt aushaftete. In dem an diesem Tage mit Eleonore A***** als Verkäuferin über deren Frisiersalon in G***** abgeschlossenen Kaufvertrag verpflichteten sich die beklagten Käufer gegenüber der Verkäuferin zur Abdeckung des vereinbarten Kaufpreises von S 340.000,-- im Weg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin des Wochenmagazins "p*****"; die Beklagte ist Medieninhaberin des Monatsmagazins "R*****". Auf der Titelseite der Ausgabe Nr. 4/1991 des "R*****" war rechts oben eine Abbildung der Sängerin Simone zu sehen, welche den Betrachter ansieht und in der linken Hand eine gelbe kreisförmige Scheibe mit roten Aufdrucken hält; oberhalb davon war zu lesen: "The Clash & Simone: Die Songs des Jahres". Auf den Seiten 2 und 3 dieser Ausgabe befa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verlag ist Medieninhaber der in der Bundesrepublik Deutschland verlegten und seit 1970 auch in Österreich vertriebenen Programmzeitschrift "Fernsehwoche" mit dem Untertitel "aktuell und vielseitig". Diese Zeitschrift, deren Auflage in Österreich derzeit rund 8.500 Stück beträgt, wird selbständig und nicht als Beilage zu einem anderen Printmedium verkauft. Sie bringt und kommentiert vorwiegend die Fernsehprogramme in der Bundesrepublik Deutschland, b... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Pflegschaftssache der am 15.Mai 1982 geborenen Marissa Renate M***** und des am 24.Juli 1984 geborenen Andreas Johannes M*****, infolge außerordentlichen Rekurses der Mutter Margarethe M*****, vertreten durch DDr.Ferdinand Gross un... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und der Beklagte sind Staatsangehörige der jugoslawischen Teilrepublik Kroatien. Ihre am 9. August 1975 in M***** geschlossene Ehe wurde im Heimatstaat mit Urteil vom 30. Mai 1989 nach den Artikeln 56 und 54 des Ehe- und Familiengesetzes der Teilrepublik Kroatien geschieden. Das gemeinsame Kind ist der Klägerin zur Pflege und Erziehung anvertraut. Der Beklagte leistet für das Kind monatlich S 3.500,-- Unterhalt. Im Scheidungsverfahren erfolgte keine Unterhal... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der mit Schutzdauer ab 16.12.1988 beim Österreichischen Patentamt registrierten Wortmarke Nr. 123.111 "GAUDI-STADL", welche für die Klassen 9 (Tonträger) und 41 (Unterhaltung) eingetragen ist. Am 16.9.1989 fand in W***** (NÖ) eine Veranstaltung statt, für welche mit Plakaten folgenden Inhaltes geworben wurde: Abbildung nicht darstellbar! Der Kläger behauptet, daß sein Zeichen "GAUDI-STADL" einen großen Bekanntheitsgrad erreicht habe und bei d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der mit Schutzdauer ab 16.12.1988 beim Österreichischen Patentamt registrierten Wortmarke Nr. 123.111 "GAUDI-STADL", welche für die Klassen 9 (Tonträger) und 41 (Unterhaltung) eingetragen ist. Am 16.9.1989 fand in W***** (NÖ) eine Veranstaltung statt, für welche mit Plakaten folgenden Inhaltes geworben wurde: Abbildung nicht darstellbar! Der Kläger behauptet, daß sein Zeichen "GAUDI-STADL" einen großen Bekanntheitsgrad erreicht habe und bei d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Gesellschaft mbH & Co KG, ***** vertreten durch Dr.Gottfried Korn, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei D***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten dur... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte befaßt sich ua mit dem Verkauf von Orientteppichen; sie hat ihren Sitz in I***** und eine weitere Betriebsstätte in Wien ***** S*****gasse *****. In der Tageszeitung "K***** vom 16.12.1989 kündigte sie einen "BANK-PFANDVERKAUF gem. Art 8 Nr. 14 EVHGB von verpfändeten ORIENTTEPPICHEN bis zu 65 % des Schätzwertes" im Pfandlager Wien ***** S*****gasse *****, unter dem an die Spitze gestellten Hinweis an: "Nur noch kurze Zeit! Täglich von 10-18 Uhr!" Im "K**... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien wurde am 29. September 1988 ein "Vertrag über intellektuelle Dienstleistungen" geschlossen, dessen Punkt 4.9. wie folgt lautet: "Streitfall Beide Vertragspartner verpflichten sich, eventuell auftretende Meinungsverschiedenheiten in Verbindung mit diesem Vertrag auf freundschaftliche Art zu lösen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird der Fall der Entscheidung des Gerichtes, welches für CA zuständig ist, überlassen. Es ist ausschließlich da... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Rechtsträger des Allgemeinen Öffentlichen Krankenhauses ***** in L*****. Am 9.9.1986 unterzog sich der Kläger in diesem Spital einer Bronchoskopie. Der Eingriff wurde von Prim. Dr. Rudolf S*****, Facharzt für Lungenerkrankungen und Leiter der Lungenfachabteilung des Krankenhauses, gemeinsam mit Dr. Josef W*****, Facharzt für Lungenerkrankungen und Assistent in der Lungenfachabteilung des Krankenhauses, durchgeführt. Der Kläger brachte vor, im Zuge der ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem im außerstreitigen Verfahren ergangenen Beschluß des Erstgerichtes wurde die Unterhaltsverpflichtung des Vaters der mj. Andrea N***** ab 1. Jänner 1990 auf monatlich 6.000 S und ab 1. Oktober 1990 auf monatlich 6.500 S erhöht. Dagegen brachte der Vater innerhalb der Rekursfrist einen als Einspruch bezeichneten Schriftsatz ein, in dem er ausführte, der Beschluß entspreche nicht den tatsächlichen Verhältnissen, sein Rechtsvertreter werde seinen Standpunkt vertreten... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Anton L*****, 2.) Maria Theresia L*****, beide vertreten durch Dr. Ingrid Huber, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Luise S*****, vertreten durch Dr. Werner Thu... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile sind Inhaber von Konzessionen für das Gewerbe der Versteigerung beweglicher Sachen gemäß § 295 GewO, die Beklagte im Umfang der Teilberechtigungen nach § 296 Abs 1 Z 2 und 3 GewO; sie befassen sich mit der Veräußerung (Versteigerung) von Orientteppichen. Die Beklagte hat ihren Sitz (und gewerberechtlichen Standort) in Salzburg, M*****gasse 6. Sie führte von Oktober bis Dezember 1990 in verschiedenen Orten in ganz Österreich (Salzburg Hotel N*****; Wien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin ist Medieninhaberin der "N*****zeitung", die Zweitklägerin ist Verlegerin der "N*****zeitung" und des "K*****", die Drittklägerin ist mit dem Akquirieren von Inseraten für die "N*****zeitung" und den "K*****" beauftragt, die Viertklägerin ist Medieninhaberin der den Tageszeitungen "N*****zeitung" und "K*****" beigeschlossenen Programmbeilage "F*****", die Fünftklägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "B*****". Die Beklagte ist ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt im Rahmen ihres Handelsgewerbes - in Form von Versteigerungen - in ganz Österreich Orientteppiche. Für den Standort Innsbruck, M*****straße 57 hat sie eine Versteigererkonzession gemäß § 296 GewO und eine Handelsgewerbeberechtigung; daneben besitzt sie noch in mehreren anderen Orten bewilligte Betriebsstätten. Die Beklagte hat für den Standort Salzburg, M*****gasse 6, gleichfalls eine Konzession für das Versteigerergewerbe im Umfang des § 296 Abs... mehr lesen...
Begründung: Dem nur noch gegenüber dem Erstbeklagten offenen Klagebegehren der beiden Kläger auf Feststellung seiner Haftung für Baumängel liegen nach der Darlegung des Berufungsgerichtes zwei Architektenverträge zur Errichtung der Dachgeschoßwohnungen Nr 15 (Erstkläger) und Nr 16 (Zweitkläger) des Hauses L*****straße 50, *****, zugrunde. Das Berufungsgericht hat in den Gründen seiner Entscheidung zwar ausgeführt, daß die daraus möglicherweise resultierenden Forderungen jedenfalls j... mehr lesen...