RS OGH 1992/7/14 4Ob533/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.1992
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Norm

ZPO §502 Abs4 Z1 HII
ZPO §508a

Rechtssatz

Sind mehrere Ansprüche zusammenzurechnen, dann steht es dem Rechtsmittelwerber, wenn er nur zu einem dieser Ansprüche eine rechtserhebliche Frage geltend macht, frei, "einfach" Rechtsfragen auch zu anderen Anspruchsteilen vorzutragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0042754

Dokumentnummer

JJR_19920714_OGH0002_0040OB00533_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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