Norm
ZPO §502 Abs4 Z1 HIIRechtssatz
Sind mehrere Ansprüche zusammenzurechnen, dann steht es dem Rechtsmittelwerber, wenn er nur zu einem dieser Ansprüche eine rechtserhebliche Frage geltend macht, frei, "einfach" Rechtsfragen auch zu anderen Anspruchsteilen vorzutragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0042754Dokumentnummer
JJR_19920714_OGH0002_0040OB00533_9200000_001