Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrte die Klägerin von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung von S 396.231,02 s.A. Die Klägerin habe im Herbst 1981 an die Firma V*****-gesellschaft m.b.H. in W***** Waren verkauft und geliefert und hiefür den vereinbarten Kaufpreis in Rechnung gestellt, und zwar mit Rechnung vom 18. 9. 1981 S 292.774,52 und mit Rechnung vom 30. 9. 1981 S 103.456,50. Diese Forderungen seien am 15. 2. 1982 zur Zahlung fällig gewesen. Am 4. 11. 1982 ... mehr lesen...
Begründung: In der Zwangsversteigerungssache gab das Erstgericht den vom Verpflichteten gegen den mit S 1,557.000,-- bekanntgegebenen Betrag des Schätzungswertes der Liegenschaft nicht Folge und bestimmte den Schätzwert endgültig mit diesem Betrag. In seinem gegen diesen Beschluß erhobenen Rekurs beantragte der Verpflichtete, den erstgerichtlichen Beschluß dahin abzuändern, daß der Schätzwert der Liegenschaft mit S 2,600.000,-- bestimmt werde. Das Rekursgericht gab diesem Rekurs n... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Satz2 IIaZPO §502 Abs3 Satz2 J
Rechtssatz: Wegen der Einschränkungen, die bei der Anwendung des § 502 Abs 3 Satz 2 ZPO vorzunehmen sind (Fasching ZPR RdZ 1877), ist zur Beurteilung, ob die Revision nicht jedenfalls unzulässig ist, von Bedeutung, ob der Wert des Streitgegenstandes (hier zugleich Beschwerdegegenstand nach § 528 Abs 1 Z 5 ZPO) S 15000,-- und ob er S 60000,-- übersteigt und ob er schließlich S 300000,-- überstei... mehr lesen...
Begründung: In der auf Entfernung eines Zaunes und Unterlassung der Benützung bestimmter Grundflächen gerichteten Klage hat die Klägerin den Wert des Streitgegenstandes mit S 100.000,-- angegeben (§ 56 Abs. 2 JN). Im ersten Rechtsgang gab das Erstgericht dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht hat ohne Rechtskraftvorbehalt das Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Im zweiten Rechtsgang wies das Erstgericht d... mehr lesen...
Begründung: Der mj.Kläger begehrte zuletzt die Verurteilung der beklagten Parteien zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 170.000 und die Feststellung, daß ihm diese für alle nachteiligen Folgen aus dem Unfall am 10.2.1982 im Ausmaß jeweils des halben Betrages zur ungeteilten Hand einzustehen hätten. Das Erstgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab. Das Berufungsgericht gab dem Leistungsbegehren mit S 113.333,34 und dem Feststellungsbegehren insoweit statt, daß die beklagten Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Firma Z*** T*** AND C*** CO. mit dem Sitz in Kuwait (im folgenden FIRMA Z***) erteilte der beklagten Partei im Jahr 1982 den Auftrag, fünf im Irak gelegene Postamtsgebäude in Stahlbauweise zu errichten; die Außenwände waren mit beschichteten Eternitplatten zu verkleiden. Der Geschäftsführer der beklagten Partei und der Geschäftsführer der FIRMA L*** S*** MBH (im folgenden FIRMA L***) Rudolf L*** befanden sich im Sommer 1982 im Irak. Der Bauherr erklärte, d... mehr lesen...
Begründung: Das Arbeitsgericht Wien bewilligte mit Beschluß vom 15.5.1984 der beklagten Partei gegen die klagende Partei die Exekution zur Hereinbringung einer Forderung von S 68.227,-- sA. Diesem Beschluß lag ein zwischen den Parteien vor dem Arbeitsgericht Wien am 25.4.1984 abgeschlossener Vergleich zugrunde. Mit der beim Arbeitsgericht Wien eingebrachten Oppositionsklage begehrt die klagende Partei die Unzulässigerklärung der Exekution. Die beklagte Partei beantragte die Abweis... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde verletzt, als er am 7. Dezember 1981 auf dem vereisten Gehsteig der Bauernfeldstraße im Gemeindegebiet von Neuhofen an der Krems zu Sturz kam. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte er aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrages von S 200.000,- s.A. (Schmerzengeld); überdies stellte er ein mit S 10.000,- bewertetes Feststellungsbegehren. Das Erstgericht entschied mit Teilzwischenurteil, daß der Anspr... mehr lesen...
Begründung: Bei Ansprüchen auf den gesetzlichen Unterhalt ist das Dreifache der Jahresleistung als Wert des strittigen Rechtes anzunehmen (§ 58 Abs. 1 JN); eines Ausspruches des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs. 2 ZPO bedarf es nicht. Das gilt nicht nur dann, wenn ein ziffernmäßig bestimmter Betrag gefordert, sondern auch dann, wenn ein Bruchteilstitel begehrt wird. Es kommt dann auf die Feststellungen der Vorinstanzen über die Höhe des Nettoeinkommens des Beklagten und erst mang... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte im vorliegenden Rechtsstreit aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus einem Verkehrsunfall vom 31. Oktober 1982 die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Betrages von S 57.666,70 s.A.; überdies stellte er ein Feststellungsbegehren. Das Leistungsbegehren des Klägers umfaßt einen Betrag von S 8666,67 s.A., der aus Schadenersatzansprüchen der Tochter des Klägers aus diesem Verkehrsunfall resultiert, die dem Kläger zediert... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Erstbeklagten als Kreditnehmer und von der Zweitbeklagten als Bürgin und Zahlerin die Bezahlung von S 1,180.726,63 s.A., wobei die Exekution gegenüber der Zweitbeklagten hinsichtlich des Betrages von S 804.362,50 s.A. auf die Pfandliegenschaften EZ 876 II und 932 II, beide Katastralgemeinde Ötz, eingeschränkt ist. Das Klagebegehren setze sich aus offenen Forderungen zweier mit gesonderten Verträgen eingeräumter Kontokorrentkredite in der Höhe ... mehr lesen...
Begründung: Zu 16 E 5829/72 wurde der beklagten Partei wider die klagende Partei eine Gehaltsexekution zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 40.821,63 S für die Zeit bis Juli 1972 und des laufenden Unterhaltes ab Juli 1972 in Höhe von 20 % der Rohbezüge des Klägers bewilligt. Mit der vorliegenden Oppositionsklage (eingebracht am 17. Juli 1978) macht der Kläger geltend, daß dieser Unterhaltsanspruch seit 1. Jänner 1978 zur Gänze erloschen sei. Das Erstgericht erkannte ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind miteinander verheiratet, ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Herausgabe von insgesamt 19 in seinem Eigentum stehenden Gegenständen, die nicht gemäß § 82 Abs. 1 Z 1 EheG einem allfälligen Aufteilungsverfahren unterlägen. Diese Gegenstände habe die Beklagte eigenmächtig aus einer dem Kläger allein gehörigen Eigentumswohnung entfernt. Die Beklagte sei weiters schuldig, weitere Eingriffe in das Eigentumsrecht de... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Verurteilung der Beklagten zur Entfernung 1. eines Garagentores und einer Massivdecke eines zu ebener Erde betretbaren Raumes im Haus Frankenmarkt, Hauptstraße 22, 2. von Mauerwerk, mit welchem eine Tür zu einem Kellerraum in diesem Haus zugemauert worden sei, und 3. des Farbanstrichs an zwei Seiten dieses Hauses und jeweils die Wiederherstellung des früheren Zustandes. Die beiden ersten Begehren bewerteten sie jeweils mit S 12.000,--, das letz... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Herausgabe einer Dreibankenanleihe 79 (SV O*****) im Nominale von S 100.000,--, einer S*****anleihe 80 (SV S*****) im Nominale von S 100.000,-- und des Sparbuches mit der Nr. ***** lautend auf „Sicherheit“ Konto Nr. *****. Diese seien der Klägerin mit dem Pfandvertrag vom 12. 3. 1982 (Beilage C – die Wertpapiere betreffend) und dem Pfandvertrag vom gleichen Datum (Beilage D – das Sparbuch betreffend) verpfändet worden. Im Sommer 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14.3.1975 eröffnete die G*** B***- und W*** mbH (im folgenden kurz G***) als Förderungswerberin nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 bei der klagenden Partei ein Girokonto; in den Kontoeröffnungsvertrag wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen einbezogen. Der G*** war für das Bauvorhaben in der Breitenfurterstraße 518, 1120 Wien, die Wohnbauförderung bewilligt worden. Im Rahmen dieser Förderung überwies das Land... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 27. Juni 1983 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrten die Kläger und Widerbeklagten (in der Folge nur Kläger genannt) den Zuspruch von S 402.364,-- s.A. und brachten vor, sie hätten von den Beklagten und Widerklägern (in der Folge nur Beklagte genannt) das Gasthaus Kirchenwirt in Attersee gepachtet. Mit November 1982 sei das Pachtverhältnis einvernehmlich aufgelöst worden. Bei Auflösung des Pachtverhältnisses sei vereinbart worden, daß die Bek... mehr lesen...
Begründung: Anton M***, ein Dienstnehmer der Firma S*** Baugesellschaft mbH, verschuldete als Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten Kombikraftwagens dieser Baugesellschaft am 6.7.1981 auf der Ennstalbundesstraße bei Wörschach allein einen Verkehrsunfall, indem er gegen einen von Norbert S*** gelenkten und bei der Klägerin haftpflichtversicherten LKW-Zug des Josef A*** stieß. Die im Kombi mitfahrenden Arbeitskollegen M*** Ignaz H***, Friedrich R*** und Anton K***, ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt "300.500,-- S samt 14 % Verzugszinsen aus 300.000,-- S" mit der
Begründung: , der Beklagte habe für einen Betrag von 300.000,-- S die Haftung als Bürge übernommen und müsse daher für diesen Betrag, sowie für vereinbarte Verzugszinsen und "Spesen" von 500,-- S aufkommen. Gemäß § 54 Abs. 2 JN bleiben für die Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes Schäden und Kosten, die als Nebenforderung geltend gemacht werden, unberücksichtigt, welche Best... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung der Gefährdung ihres Grundstückes 630/3 KG Leutasch durch eine Bauführung der beklagten Partei und den Ausspruch der Unterlassung jeglicher Bauführung. Mit Beschluß vom 5.10.1984, ON 2, wies das Erstgericht diese Klage a limine zurück. Diesen Beschluß hob das Rekursgericht mit Beschluß vom 31.10.1984, 6 R 276/84-5, über Rekurs der Klägerin auf. Die beklagte Partei erstattete daraufhin Klagebeantwortung und erhob gegen den Beschluß de... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 J
Rechtssatz: In § 502 Abs 3 ZPO wird klar zum Ausdruck gebracht, daß gegen den bestätigenden Teil eines Berufungsurteiles die Revision nur noch zulässig ist, wenn der gesamte Wert dieses Teiles sechzigtausend Schilling übersteigt. Entscheidungstexte 8 Ob 65/85 Entscheidungstext OGH 21.11.1985 8 Ob 65/85 2 Ob 25... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 13. 8. 1979 wurde der Ehegatte der Klägerin bei einem Verkehrsunfall als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs getötet. Der Erstbeklagte wurde deshalb mit dem rechtskräftig gewordenen Urteil des Kreisgerichtes Krems an der Donau vom 7. 5. 1979, 10 E Vr 121/79-26, wegen des Vergehens nach § 80 StGB verurteilt, weil er durch Fahren in alkoholisiertem Zustand und durch Einhaltung einer überhöhten Gesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und sein Bruder Dr.Heinz A buchten bei der beklagten Partei als Reiseveranstalterin für die Zeit vom 1. bis 23.7.1983 einen Urlaubsaufenthalt im Hotel D E in Rhodos/Kalithea und konsumierten ihn auch gemeinsam mit ihren Familien (den Ehegattinnen sowie den beiden fünf- bzw. siebenjährigen Töchtern des Klägers und einem Kleinkind seines Bruders). Im Sommerreisekatalog der beklagten Partei 1983 war die Lage des gebuchten Hotels wie folgt beschrieben: 'I... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt auf Grund eines Verkehrsunfalles Schmerzengeld, Verunstaltungsentschädigung und Ersatz für Sachschäden, weiters eine monatliche Rente von S 3.000 sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten für künftige Unfallschäden. Die Beklagten beantragten die Abweisung des Klagebegehrens und wendeten überdies eine Gegenforderung von S 94.200 aufrechnungsweise ein. Das Erstgericht sprach aus, daß die Forderung des Klägers auf Schmerzengeld mit 18,75 %, der Ans... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil bestätigte das Berufungsgericht das Ersturteil, womit der klagenden Partei der eingeschränkte Klagsbetrag von 180.838,01 S sA aus dem Titel des Ersatzes auftragsgemäß ausgelegter Einfuhrumsatzsteuerbeträge zugesprochen wurde. Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Parteien ist ungeachtet der Zulassung durch die zweite Instanz unzulässig. Dem Begehren der klagenden Partei liegen sowohl nach ihrem Vorbrin... mehr lesen...
Begründung: Der Widerkläger ist Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland. Er hatte im Sinne der mit 12.Dezember 1970 und 12.Februar 1971 datierten Vertragsurkunde von der Klägerin eine näher bezeichnete Einheit einer in einer Tiroler Gemeinde gelegenen Wohnungseigentumsanlage gekauft. Nach dem Inhalt des Kaufvertrages war der Kaufpreis von 1,114.000 S im Teilbetrag von 1 Mill.S im Wege einer inländischen Bausparkasse zu finanzieren, die hiefür auch die Zwischenfinanzierung durchz... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 J
Rechtssatz: Der Zweck dieser Vorschrift liegt in der erkannten Notwendigkeit der Eröffnung einer weiteren Überprüfungsmöglichkeit durch das Revisionsgericht in den Fällen, in denen das Erstgericht einer bindenden Rechtsansicht des Berufungsgerichtes folgend ein Urteil fällt, das gewissermaßen als Vollzug des berufungsgerichtlichen Entscheidungswillens in Erscheinung tritt, während auch das Berufungsgericht an die geäußerte... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 JZPO §528 Abs1 Z1 C5ZPO §528 Abs1 Z1 J
Rechtssatz: Die zur Zulässigkeit der Revision gegen bestätigende Urteile im Sinne des § 502 Abs 5 ZPO idF vor der Nov 1983 vertretenen grundsätzlichen Erwägungen haben nach der Einführung der Zulässigkeitserweiterung in das Rekursverfahren auch hier zu gelten. Entscheidungstexte 3 Ob 100/85 Entscheidungstext OGH 02.10.1985 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit der Behauptung, er sei bei der übernahme in das Angestelltenverhältnis der beklagten Partei unrichtig eingestuft worden und hätte nach dem einschlägigen Kollektivvertrag bei richtiger Einstufung noch weitere Vorrückungsmöglichkeiten gehabt, die Zahlung einer sich daraus ergebenden Bezugsdifferenz von S 12.725,-- s.A. und mit der weiteren
Begründung: , bei richtiger Einstufung wäre auch die Bemessungsgrundlage der ihm ab 1. Juli 1985 gebührenden Betri... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 543.342,50 s.A. im wesentlichen mit der
Begründung: , er habe nach Übergang von Forderungen im Sinne des § 11 Abs. 1 IESG gegen die Ing. H***** KG vollstreckbare Forderungen in der Höhe des Klagsbetrages. Da die Beklagte persönlich haftender Gesellschafter dieser Kommanditgesellschaft sei, hafte sie für diese zur Gänze noch unberichtigt aushaftende Forderung. Die Beklagte bestritt die Klagsforderung de... mehr lesen...