Norm: ZPO §502 Abs3 Z2 KZPO §502 Abs5 Z2 L
Rechtssatz: Für die Frage, ob der in § 502 Abs 3 Z 2 ZPO angeführte Ausnahmefall einer streitwertunabhängigen Revisionszulässigkeit vorliegt, ist von den Behauptungen des Klägers auszugehen. Ein Rückgriff auf die Einwendungen des Beklagten ist nur dann zulässig, wenn dadurch ein auslegungsbedürftiges Vorbringen des Klägers verdeutlicht werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §49ZPO idF WGN 1989 §502 Abs3 Z2 KZPO §560
Rechtssatz: Eine Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen des Bestandvertrages über eine in § 560 ZPO bestimmte Sache (§ 49 Abs 2 Z 5 JN) liegt auch dann vor, wenn sich der Streit nicht auf den gesamten "Bestandgegenstand", sondern nur auf einzelne Teile (einzelne Räumlichkeiten, Teilflächen einer Wohnung oder eines Hauses) erstreckt, sodaß auch in einem solchen Fall gemäß § 502 Abs 3... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Mieterin der im ersten Stock des Hauses der Kläger in H*****, gelegenen Wohnung. Zwischen den Parteien ist strittig, ob die im ersten Stock dieses Hauses gelegene Terrasse und das links vom Stiegenaufgang gelegene Bodenabteil, über welches man zur Terrasse gelangt, vom Mietvertrag der Beklagten umfaßt sind oder nicht. Das Erstgericht gab der auf entsprechende negative Feststellung gerichteten Klage statt. Das Berufungsgericht bestätigte das Erstu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "Neue Kronen- Zeitung" und "Kurier". Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "täglich Alles". In der Ausgabe der Tageszeitung "täglich Alles" vom 5.4.1992 und in folgenden Ausgaben war nachstehende Einschaltung enthalten: Im Anschluß daran hieß es weiter: Wegen des "Gratis-Privat-Anzeigen-Coupons" beantragte die Klägerin zur Sicherung des zu 10 Cg 61/92 des Erstgerichtes mit Klage geltend g... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, deren Ehemann bei einem Verkehrsunfall getötet wurde, macht unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Getöteten von zwei Dritteln Schadenersatzansprüche geltend und zwar a) als Erbin ein Drittel von auf sie übergegangenen Ansprüchen ihres Mannes in der Höhe von S 73.360, somit S 24.453,33 und b) gemäß § 1327 ABGB ein Drittel der Kosten des Begräbnisses, der Grabstätte und der Trauerkleidung, zusammen S 23.021,67. Überdies stellte die Kläger... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Herausgabe einer Reihe von Gegenständen, in eventu die Bezahlung des nach Gegenständen jeweils aufgeschlüsselten Betrages von (richtig:) S 72.751,80. Mit Urteil des Erstgerichtes vom 8.3.1991, ON 21, wurde dem Herausgabebegehren für Gegenstände im Wert von S 51.740,80 stattgegeben, das Mehrbegehren mit einem Wert von S 21.011,-- wurde abgewiesen. Dieses Urteil wurde von beiden Parteien mit Berufungen bekämpft. Das Berufungsgerich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den betreibenden Parteien auf Grund des Urteils des Amtsgerichtes in Sremska Mitrovica (Jugoslawien) vom 28.5.1990, GZ P 676/90, gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von "Dinar 16.800/Unterhalt vom 1.12.1989 bis 1.3.1992/Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Rechtskraft 9/90 = 100 Dinar/öS 147, entspricht öS 24.696" die Gehaltsexekution. Das Gericht zweiter Instanz änderte in teilweiser Stattgebung des dag... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §502 Abs3 Z2 KZPO idF WGN 1997 §502 Abs5 Z2 IMRG §33 Abs2MRG §33 Abs3
Rechtssatz: Auch der Zwischenstreit über die Höhe des Mietzinsrückstands ist für den Räumungsstreit präjudiziell, Gegenstand des Zwischenstreites ist daher nicht nur der geschuldete Mietzinsrückstand, sondern auch das Interesse an der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses. Gegen Entscheidungen nach § 33 Abs 2 letzter Satz (und Abs 3) MRG ist daher der... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1989 §502 Abs3 Z2 KZPO idF WGN 1997 §502 Abs5 Z2 IMRG §33 Abs2MRG §33 Abs3
Rechtssatz: Durch die Formulierung "wenn dabei" im § 502 Abs 3 (nunmehr: Abs 5) Z 2 ZPO sollte ausgedrückt werden, dass unter die Ausnahme von der wertmäßigen Revisionsbeschränkung nicht nur der Ausspruch über die Kündigung, die Räumung oder das Bestehen oder Nichtbestehen des Vertrags fällt, sondern auch die gleichzeitige Entscheidung über andere Anspr... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1988 erwarb der Kläger von einer Althausverwertungsgesellschaft Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft mit Althaus im 10. Wiener Gemeindebezirk zum Zwecke der
Begründung: von Wohnungseigentum an der im Erdgeschoß gelegenen Wohnung top.Nr.1. Das Eigentumsrecht des Klägers an den Miteigentumsanteilen, mit welchen das Wohnungseigentum untrennbar verbunden werden soll, ist grundbücherlich einverleibt und die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts an... mehr lesen...
Begründung: Mit dem zu I. genannten Beschluß wies das Rekursgericht in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung den Antrag des Verpflichteten auf Aufschiebung der Räumungsexekution bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofes über die außerordentliche Revision ab; es sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,-- nicht übersteige und der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene "a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIeJN §19 Abs2 Z5ZPO §502 Abs3 Z2 K
Rechtssatz: Feststellung des Umfangs der in einem Übergabsvertrag zu Gunsten der Übergeber vereinbarten (vorbehaltenen) persönlichen Dienstbarkeiten der (Mitbenützung) Benützung einer auf dem übergebenen Grund gelegenen Garage und des Gehrechtes und Fahrrechtes über übergebenen Grund, sowie die dieser Feststellung entsprechenden Räumungsaussprüche, Duldungsaussprüche und Unterlassungsaussprüc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Graf, Dr. Schiemer und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Walter L*****, vertreten durch Dr. Arnold Petrowitsch, Dr. Gerhard Petrowitsch, Rechtsanwälte in Leibnitz, wider die beklagte Partei Margarethe L*****, vertreten durch Dr. Leo Kalten... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIeJN §19 Abs2 Z5ZPO §502 Abs3 Z2 K
Rechtssatz: Feststellung des Umfangs der in einem Übergabsvertrag zu Gunsten der Übergeber vereinbarten (vorbehaltenen) persönlichen Dienstbarkeiten der (Mitbenützung) Benützung einer auf dem übergebenen Grund gelegenen Garage und des Gehrechtes und Fahrrechtes über übergebenen Grund, sowie die dieser Feststellung entsprechenden Räumungsaussprüche, Duldungsaussprüche und Unterlassungsaussprüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit September 1974 beim Beklagten, der Kunststoffenster und Bauzubehör erzeugt, als Arbeiterin beschäftigt. Etwa dreieinhalb Jahre vor der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mußte sie sich einer schweren Unterleibsoperation unterziehen. Seither sollte sie das Heben schwerer Lasten vermeiden. Die Klägerin behauptet, sie sei am 26.4.1990 vorzeitig ausgetreten, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage gewesen sei, die ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist beim Finanzamt B***** zur Steuer-Nr.***** veranlagt. Er bezog in den Jahren 1984 bis 1986 neben Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit auch solche aus selbständiger Tätigkeit aus Vermietung und Verpachtung, aus Gewerbebetrieben und aus Kapitalvermögen. Mittels Zufallsgenerators, der in der Dienstanweisung für Veranlagung und Betriebsprüfung vorgesehen ist, wurde die Einkommensteuererklärung des Klägers für das Jahr 1983 als Fall ausgewählt, der in dem ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner Klage von den Beklagten Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall in der Höhe von S 28.863,50 sA. Die Erstbeklagte machte mit ihrer Klage aus demselben Unfall (nach Klagsausdehnung) S 74.504,-- sA gegen den Erstkläger und seine Haftpflichtversicherung geltend. Die Parteien wendeten die mit ihrer Klage geltend gemachte Forderung jeweils im anderen Verfahren als Gegenforderung aufrechnungsweise ein. Das Erstgericht verband beide Verfahren.... mehr lesen...
Begründung: Im Vorverfahren AZ 10 Cg 347/83 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wurde mit bestätigtem Teil- und Zwischenurteil vom 28.November 1987 ON 54 (hg 8 Ob 620/88 = JBl 1989, 383) festgestellt, daß die zwischen den Streitteilen - zwei Rechtsanwälten - ab 1.Jänner 1983 bestehende Regiegemeinschaft im Kanzleiobjekt Wien 1, ... als Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu werten sei, die der nunmehrige Beklagte zu Recht am 19.September 1983 durch außergerichtliche Übernahm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat - jeweils über Auftrag der U.***** AG - notarielle Niederschriften über die ordentliche Hauptversammlung dieser Gesellschaft vom 17.3.1989 und über die außerordentliche Hauptversammlung dieser Gesellschaft vom 2.11.1989 aufgenommen. Der Beklagte war damals Vorsitzender des Aufsichtsrates und führte in dieser Eigenschaft den Vorsitz in den Hauptversammlungen. Unter Berufung auf § 12 NTG begehrt der Kläger vom Beklagten den Ersatz der für die beid... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger forderte nach Bezahlung seiner Honorarforderung vom Beklagten klageweise die Zahlung von Verzugszinsen sowie den Ersatz von Mahnkosten. Dazu legte er im Sinne seines Schriftsatzes ON 7 dar, daß das Mahnschreiben zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig gewesen wäre. Das Prozeßgericht erster Instanz gab dem Begehren des Klägers in Ansehung eines Zinsenbetrages von 232,61 S statt und wies das weitere auf Ersatz der Kosten eines anwaltlichen Einschrei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Schreiben vom 21.6.1989 bestätigte RA Dr.Rudolf M***** als Vertreter der nachstehend angeführten Gläubiger dem Beklagten, daß der Beklagte nach Annahme seines Einlösungsangebotes vom 1.5.1989 durch den Kläger und Überweisung der Kaufsumme die Forderungen des (der) Prof.Heinrich C***** in der Höhe von S 795,60 N***** GmbH & Co KG in der Höhe von S 50.180,58 Dozent Dr.Fritz ***** in der Höhe von S 3.182,30 Dozent Dr.... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf das Eigentumsrecht und mit den Beklagten getroffenen Vereinbarungen begehrte der Kläger die Herausgabe verschiedener beweglicher Sachen. Er brachte dazu vor, er sei Mieter der Wohnung Tür Nr. 8 in dem den Beklagten gehörigen Haus Pramergasse 1 in Wien, gewesen. Nach seiner Kündigung durch die Beklagten sei am 3. August 1989 die zwangsweise Räumung erfolgt. In der Wohnung seien aber zahlreiche Fahrnisse verblieben, die Beklagten hätten zugesagt, daß der Kläge... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bis 29.August 1990 mit Gerlinde R***** verheiratet, die Mieterin eines Reihenhauses in Trofaiach war, das als Ehewohnung diente. Gerlinde R***** kündigte das Bestandverhältnis zum 30.April 1989 auf. Am 18.Mai 1989 vermietete die Eigentümerin das Reihenhaus an den Kläger, der vom Beklagten die Räumung wegen titelloser Benützung begehrt. Den Wert des Streitgegenstandes gab der Kläger mit S 12.000 an. Das Reihenhaus liegt in einer beliebten Wohngegend und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei errichtete eine Wohnanlage in Salzburg mit Eigentumswohnungen und beauftragte am 5. November 1984 die erstbeklagte Partei, deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei ist, mit den Fliesenlegerarbeiten. Die erstbeklagte Partei führte die Arbeiten "nicht ordnungsgemäß, teilweise mangelhaft und schadhaft" aus. Die Wohnungen wurden im August und September 1986 bezogen, darunter die Wohnung top Nr. 19 von Johann (und Elfrie... mehr lesen...
Begründung: A***** K***** ist der am 23. Oktober 1969 geborene eheliche Sohn der Streitteile. Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes H***** vom 12. August 1981 geschieden. Mit Beschluß dieses Gerichtes vom 28. September 1981 wurde die anläßlich der Scheidung getroffene Vereinbarung über die Übertragung der Obsorge über den Minderjährigen an den Beklagten pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Zunächst wohnte A***** K***** - dem von den Streitteilen freigestellt worde... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG H*****, zu deren Gutsbestand u.a. die Ackergrundstücke 1728 und 1729 gehören. Seine Rechtsvorgänger haben im Verfahren 2 C 227/81 des Bezirksgerichtes Frankenmarkt gegen den Beklagten als Eigentümer der Nachbarliegenschaft EZ ***** KG H***** mit dem Ackergrundstück 1707/3 die urteilsmäßige Feststellung erstritten, daß zugunsten der jeweiligen Eigentümer des Grundstückes 1729 ein Geh- und Fahrtrecht über das Gru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Herbert F*****, vertreten durch Dr. Robert Brande, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei K***** Transporte AG, ***** vertreten durch Dr. Peter Karl Wolf, Rechtsanwalt in Wien, wegen Einwe... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 IIB2ZPO §502 Abs3 Z2 KZPO §502 Abs5 Z2 I
Rechtssatz: Eine Bewertung des Berufungsgerichtes mit unter S 50.000,-- ist dann unbeachtlich, wenn in einem Räumungsprozess im Sinne des § 560 ZPO Grundlage der Entscheidung das Bestehen oder Nichtbestehen eines Bestandvertrages ist. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision kommt es nicht allein auf das Klagsvorbringen an. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Leibrentenvertrag vom 25. 9. 1985 veräußerte Maria K***** das in den von der Klägerin gemieteten Räumen betriebene Gasthaus an die Beklagte, die das Unternehmen weiterführte und Hauptmieterin der Geschäftsräume wurde (AS 91 f ON 24). Die Klägerin erklärte die Aufhebung des Bestandvertrages aus dem Grunde des § 1118 zweiter Fall ABGB und begehrt mit der am 14. 5. 1986 eingebrachten Klage die Räumung des Bestandobjektes. Die Beklagte bestreitet einen Mietzinsrückstand.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helmut P*****, Bäckermeister, ***** vertreten durch Dr. Josef-Michael Danler, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagte Partei Michael M*****, Konditormeister, ***** vertreten durch Dr. Susanne ... mehr lesen...