Norm: JN §49 Abs2 Z2bJN §49 Abs2 Z2cJN §76aZPO §502 Abs3 Z1 KZPO §502 Abs5 Z1
Rechtssatz: Mit Streitigkeiten aus dem gegenseitigen Verhältnis der Ehegatten - § 502 Abs 3 Z 1 ZPO subsumiert sie sogar ausdrücklich unter die familienrechtlichen Streitigkeiten - können nur solche gemeint sein, die ohne Berücksichtigung der den Ehegatten kraft Gesetzes auferlegten besonderen Rechte und Pflichten gar nicht zu lösen sind. Die Wurzel des konkreten Konf... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Z2 KZPO §502 Abs5 Z2 L
Rechtssatz: Die Ausnahme vom Revisionsausschluss des Abs 2 gilt dann nicht, wenn die Kündigung, Räumung oder die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens des Vertrages nicht Entscheidungsgegenstand, sondern lediglich als Vorfrage zu beurteilen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 562/93 Entscheidungstext OGH 21.09.1993 1 Ob 562/93 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Z2 KZPO §502 Abs5 Z2 L
Rechtssatz: Die Ausnahme vom Revisionsausschluss des Abs 2 gilt dann nicht, wenn die Kündigung, Räumung oder die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens des Vertrages nicht Entscheidungsgegenstand, sondern lediglich als Vorfrage zu beurteilen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 562/93 Entscheidungstext OGH 21.09.1993 1 Ob 562/93 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Z2 K
Rechtssatz: Es liegt kein Fall des § 502 Abs 3 Z 2 ZPO vor, wenn das Berufungsverfahren lediglich die Nachwirkungen einer vom Mieter behaupteten, aber von den Tatsacheninstanzen nicht als erwiesen angenommene Auflösung des Mietvertrages durch den Vermieter zum Gegenstand hatte (Kosten für die Entrümpelung der gemieteten Wohnung, für Mietzins oder Benützungsentgelt bis zur Räumung und Kosten eines neuen Wohnungsschlosses... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Z2 K
Rechtssatz: Es liegt kein Fall des § 502 Abs 3 Z 2 ZPO vor, wenn das Berufungsverfahren lediglich die Nachwirkungen einer vom Mieter behaupteten, aber von den Tatsacheninstanzen nicht als erwiesen angenommene Auflösung des Mietvertrages durch den Vermieter zum Gegenstand hatte (Kosten für die Entrümpelung der gemieteten Wohnung, für Mietzins oder Benützungsentgelt bis zur Räumung und Kosten eines neuen Wohnungsschlosses... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind Hauptmieter der Wohnungen Nr. 14 und 17 im Haus L***** 19 in Wien, das dem Kläger gehört. Sie sind auf Grund der ihrem Mietvertrag angeschlossenen Hausordnung berechtigt, u.a. den Trockenboden gemäß der Hausordnung mitzubenützen. Dazu heißt es in Punkt c Absatz 4 der Hausordnung: "Im Interesse des Feuerschutzes dürfen leicht entzündliche Gegenstände wie Packmaterial, Papier- und Zeitungspakete, Matratzen, Strohsäcke, Lumpen, alte Kleider und Pols... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5.Juli 1990 ereignete sich auf dem Strandplatz in Podersdorf ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Lenker seines PKW Marke Toyota Corolla und die Erstbeklagte als Lenkerin des bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Mercedes 200 beteiligt waren. Der Kläger begehrte an Schadenersatz insgesamt S 99.517,92 (Reparaturkosten S 84.517,92, Wertminderung S 10.000,--, zediertes Schmerzengeld seiner Ehegattin S 5.000,--) mit der Begründu... mehr lesen...
Begründung: Die erstklagende A*****versicherung***** und die zweitklagende P*****versicherung***** machen gegenüber der beklagten Partei Ansprüche geltend, die sie auf Leistungen stützen, die sie der Witwe und den beiden Waisen des bei dem Unfall vom 7.7.1989 getöteten Adolf H***** erbracht haben. Unter Einräumung eines Mitverschuldens des Getöteten von 50 % begehren die erstklagende Partei aus dem Titel Bestattungskosten und Witwen- sowie Waisenrente für die Zeit vom 7.7.1989 b... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der beklagten Partei den Betrag von S 26.576,-- samt Anhang an rückständigen Mietzinsen für die Monate Dezember 1990 und Jänner 1991 - der Zahlungsverzug der beklagten Partei sei grob fahrlässig -, die Feststellung, daß das zwischen den Streitteilen bestehende Bestandverhältnis aufgelöst sei sowie die Räumung des (im einzelnen bezeichneten) Bestandobjektes. Die beklagte Partei wandte ein, es sei wegen der gänzlichen und teilweisen Un... mehr lesen...
Norm: EO §35ZPO §502 Abs3 Z1 KZPO §502 Abs5 Z1 L
Rechtssatz: Eine familienrechtliche Streitigkeit im Sinn des § 49 Abs 2 Z 2 JN liegt nicht vor, wenn in dem über eine Oppositionsklage eingeleiteten Verfahren nur die Frage strittig ist, ob der Unterhaltsanspruch der Beklagten infolge Aufrechnung erloschen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 34/93 Entscheidungstext OGH 17.03.1993 3 Ob 34/93 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist unter Berücksichtigung eines in einem früheren Rechtsstreit ergangenen Urteils schuldig, der Beklagten einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 880,23 S zu bezahlen. In dem bezogenen Rechtsstreit wurde die Beklagte schuldig erkannt, ihm insgesamt 23.023,88 S an Verfahrenskosten zu ersetzen. Der Beklagten wurde zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes für die Zeit vom 1.7.1991 bis 30.6.1992 und der monatlichen Unterhaltsbeträge von 880,23 S ab 1.7... mehr lesen...
Begründung: Die Gegnerin der gefährdeten Partei ist auf Grund eines rechtskräftig gewordenen gerichtlichen Auftrags verpflichtet, der gefährdeten Partei einen bestimmten Bestandgegenstand zu übergeben. Die gefährdete Partei beantragte auf Grund dieses gerichtlichen Auftrags zur Übergabe die Bewilligung der Exekution durch Räumung des Bestandgegenstandes. Zugleich beantragte sie, ihrer Gegnerin und den mit dieser im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen durch einstweilige Verf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Revision der Beklagten zulässig, da es dafür gemäß § 46 Abs 1 Z 2 ASGG nicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes der Revisionswerberin ankommt, sondern auf den Wert des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat (EvBl 1987/33). Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, können im Revisio... mehr lesen...
Norm: EO §35ZPO §502 Abs3 Z1 KZPO §502 Abs5 Z1 L
Rechtssatz: Eine familienrechtliche Streitigkeit im Sinn des § 49 Abs 2 Z 2 JN liegt nicht vor, wenn in dem über eine Oppositionsklage eingeleiteten Verfahren nur die Frage strittig ist, ob der Unterhaltsanspruch der Beklagten infolge Aufrechnung erloschen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 34/93 Entscheidungstext OGH 17.03.1993 3 Ob 34/93 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Zahlung von S 35.611,-- (S 15.611,-- an Sachschaden und S 20.000,-- an Schmerzengeld) mit der Behauptung, durch einen vom Erstbeklagten am 18.5.1991 verschuldeten Unfall verletzt worden zu sein; weiters sei sein PKW beschädigt worden. Die Beklagten wendeten ein, den Kläger treffe das Alleinverschulden an dem Unfall; aufrechnungsweise wurde eine Gegenforderung von S 276.578,-- geltend gemacht. Das Erstgericht stellte fest, daß die Klagsford... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt mit dem Standort Höchst eine Kabelanlage für Radio und Fernsehen. In den Gemeinden Dornbirn, Hohenems, Lustenau, Lauterach, Gaißau, Hard und Höchst ist sie die einzige Kabelanlagenbetreiberin. Die Beklagte vertreibt in ihren Betriebsstätten in Dornbirn, Bregenz und Lustenau ua Satelitten-Empfangsanlagen. Sie ließ auf der letzten Umschlagseite der Wochenzeitschrift "Wann & Wo am Sonntag" vom 31.5.1992 das folgende ganzseitige Inserat ersche... mehr lesen...
Norm: JN §58ZPO §502 Abs3 Z2 KZPO §502 Abs5 Z2 L
Rechtssatz: Stützt der Kläger sein Räumungsbegehren auf eine mit einer Miteigentümerin und Wohnungseigentümerin abgeschlossene, jederzeit widerrufliche Benützungsvereinbarung über einen Personenkraftwagenabstellplatz in der der allgemeinen Benützung dienenden Garage, liegt keine Bestandstreitigkeit im Sinne des § 502 Abs 3 Z 2 ZPO vor. Auch die Bewertungsvorschrift des § 58 Abs 2 JN kommt hier ni... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Z2 KZPO §502 Abs5 Z2 L
Rechtssatz: Für die Frage, ob der in § 502 Abs 3 Z 2 ZPO angeführte Ausnahmefall einer streitwertunabhängigen Revisionszulässigkeit vorliegt, ist von den Behauptungen des Klägers auszugehen. Ein Rückgriff auf die Einwendungen des Beklagten ist nur dann zulässig, wenn dadurch ein auslegungsbedürftiges Vorbringen des Klägers verdeutlicht werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Unterbleiben eines Bewertungsausspruches damit begründet, daß über eine Bestandstreitigkeit im Sinne des § 502 Abs 3 Z 2 ZPO entschieden wurde. Dem ist nicht zu folgen. Vorauszuschicken ist, daß der Oberste Gerichtshof an prozessual unzulässige Bewertungsaussprüche des Berufungsgerichtes nicht gebunden ist (Arb 8.033; MietSlg 18.677 ua; Petrasch, ÖJZ 1985, 294 f). Das hat auch dann zu gelte... mehr lesen...
Norm: JN §58ZPO §502 Abs3 Z2 KZPO §502 Abs5 Z2 L
Rechtssatz: Stützt der Kläger sein Räumungsbegehren auf eine mit einer Miteigentümerin und Wohnungseigentümerin abgeschlossene, jederzeit widerrufliche Benützungsvereinbarung über einen Personenkraftwagenabstellplatz in der der allgemeinen Benützung dienenden Garage, liegt keine Bestandstreitigkeit im Sinne des § 502 Abs 3 Z 2 ZPO vor. Auch die Bewertungsvorschrift des § 58 Abs 2 JN kommt hier ni... mehr lesen...