Norm
ABGB §1090 IIeRechtssatz
Feststellung des Umfangs der in einem Übergabsvertrag zu Gunsten der Übergeber vereinbarten (vorbehaltenen) persönlichen Dienstbarkeiten der (Mitbenützung) Benützung einer auf dem übergebenen Grund gelegenen Garage und des Gehrechtes und Fahrrechtes über übergebenen Grund, sowie die dieser Feststellung entsprechenden Räumungsaussprüche, Duldungsaussprüche und Unterlassungsaussprüche gehört nicht zu den unter § 49 Abs 2 Z 5 JN fallenden Streitigkeiten. Eine analoge Anwendung der Bestimmungen über Bestandstreitigkeiten nach § 49 Abs 2 Z 5 JN, etwa § 502 Abs 3 Z 2 ZPO kommt nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0020563Dokumentnummer
JJR_19920915_OGH0002_0010OB00593_9200000_001