RS OGH 1979/5/23 6Ob605/79, 6Ob721/79, 6Ob787/79, 7Ob676/80, 3Ob624/82 (3Ob625/82), 2Ob544/83, 1Ob53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1979
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Norm

ABGB nF §140 Ab
AußStrG §14 Abs3 B3
ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1

Rechtssatz

Die Beurteilung der Frage, ob durch die Unterbringung der in Pflege und Erziehung der Mutter überlassenen Kinder in einem Internat die Mutter ihren Beitrag im Sinne des § 140 Abs 2 ABGB, daß heißt ihren vollen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes, leistet, gehört ebenso in den Bereich der vom OGH unüberprüfbaren Unterhaltsbemessung wie die Beurteilung der Frage, ob und wie der Umstand, daß die Mutter die Kinder an jenen Wochenenden, an denen sie nicht beim Vater zu Besuch sind, nicht regelmäßig aus dem Internat abholt und zu sich nimmt, die Festsetzung der Höhe des vom Vater zu leistenden Unterhaltsbeitrages beeinflußt.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 605/79
    Entscheidungstext OGH 23.05.1979 6 Ob 605/79
    Veröff: EFSlg 34992
  • 6 Ob 721/79
    Entscheidungstext OGH 17.10.1979 6 Ob 721/79
    Beisatz: Auch die Frage, ob und wie sich der Umstand auswirkt, daß das Kind nur zweimal im Monat Ausgang hat und nur ein Wochenende mit der Mutter verbringen kann. (T1) Veröff: EFSlg 34992
  • 6 Ob 787/79
    Entscheidungstext OGH 19.12.1979 6 Ob 787/79
    nur: Die Beurteilung der Frage, ob durch die Unterbringung der in Pflege und Erziehung der Mutter überlassenen Kinder in einem Internat die Mutter ihren Beitrag im Sinne des § 140 Abs 2 ABGB, daß heißt ihren vollen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes, leistet, gehört ebenso in den Bereich der vom OGH unüberprüfbaren Unterhaltsbemessung. (T2) Veröff: EFSlg 34992
  • 7 Ob 676/80
    Entscheidungstext OGH 09.10.1980 7 Ob 676/80
    Auch; nur T2
  • 3 Ob 624/82
    Entscheidungstext OGH 15.09.1982 3 Ob 624/82
    Vgl aber; nur: Unüberprüfbaren Unterhaltsbemessung wie die Beurteilung der Frage, ob und wie der Umstand, daß die Mutter die Kinder an jenen Wochenenden, an denen sie nicht beim Vater zu Besuch sind, nicht regelmäßig aus dem Internat abholt und zu sich nimmt, die Festsetzung der Höhe des vom Vater zu leistenden Unterhaltsbeitrages beeinflußt. (T3) Beisatz: Die Frage, ob auch für die Dauer des vorübergehenden Aufenthaltes des Unterhaltsberechtigten beim Unterhaltspflichtigen der auferlegte Unterhalt zu bezahlen ist, ist primär keine Frage der Bemessung, sondern des Anspruchsgrundes. (T4)
  • 2 Ob 544/83
    Entscheidungstext OGH 12.07.1983 2 Ob 544/83
    Beis wie T1
  • 1 Ob 530/84
    Entscheidungstext OGH 04.04.1984 1 Ob 530/84
    Abweichend; Beisatz: Es handelt sich um eine Frage des Grundes des Anspruches, wenn zu beurteilen ist, ob ein Elternteil seinen Beitrag zur Deckung der den Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes schon dadurch leistet, daß er den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut. (T5)
  • 3 Ob 566/84
    Entscheidungstext OGH 24.10.1984 3 Ob 566/84
    nur T2; Beis wie T4
  • 7 Ob 525/85
    Entscheidungstext OGH 07.03.1985 7 Ob 525/85
    Auch; nur T2; Beisatz: Frage der Bemessung, inwieweit eine Unterbringung eines Kindes in einem Kindergarten notwendig und gerechtfertigt ist und ob eine solche Unterbringung von Einfluß auf die Höhe des Unterhaltes sein kann. (T6)
  • 8 Ob 572/85
    Entscheidungstext OGH 18.09.1985 8 Ob 572/85
    Auch; nur T2
  • 8 Ob 630/86
    Entscheidungstext OGH 18.09.1986 8 Ob 630/86
    Vgl; Beis wie T5
  • 8 Ob 641/86
    Entscheidungstext OGH 09.10.1986 8 Ob 641/86
    Vgl; Beisatz: Frage, ob Unterhaltsbemessung oder nicht, offengelassen, weil auch die Prüfung nach § 16 AußStrG die Unzulässigkeit des Rekurses ergab. (T7)
  • 8 Ob 643/86
    Entscheidungstext OGH 23.10.1986 8 Ob 643/86
    Auch; nur T2; Beisatz: Inwieweit der eine Elternteil seinen Unterhaltsbeitrag schon dadurch leistet, daß er im Sinne des § 140 Abs 2 ABGB den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, gehört zum Komplex der Unterhaltsbemessung. (T8)
  • 4 Ob 527/87
    Entscheidungstext OGH 05.05.1987 4 Ob 527/87
    Vgl; Beisatz: Internatskosten werden wegen der Verpflichtung zur Pflege und Erziehung des Kindes von der Judikatur überwiegend nicht als Individualbedarf des Kindes anerkannt. (T9)
  • 8 Ob 597/87
    Entscheidungstext OGH 08.07.1987 8 Ob 597/87
    Vgl aber; Beis wie T5; Beisatz: Hier: Es handelt sich um eine Frage des Grundes des Anspruches, wenn als Vorfrage für die Bemessung des vom anderen Elternteil zu erbringenden Geldunterhaltes zu beurteilen ist, ob ein Elternteil seinen Beitrag zur Deckung der den Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes schon dadurch leistet, daß er den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut. (T10)
  • 6 Ob 514/88
    Entscheidungstext OGH 11.02.1988 6 Ob 514/88
    Auch; nur T2; Beis wie T6
  • 1 Ob 524/88
    Entscheidungstext OGH 16.03.1988 1 Ob 524/88
    Vgl aber; Beis wie T10

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0104823

Dokumentnummer

JJR_19790523_OGH0002_0060OB00605_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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